Hallo,
ja, ich muss zugeben, dass mit der Anfrage im Bezug nach einem Hersteller von einem "Typ A Versandstück" hat sich erledigt, weil es in wohl in Deutschland keinen mehr gibt.
Ich hatte die Frage ins Forum gestellt, weil ich einem Kunden schnell helfen wollte, und im Netz nicht so schnell fündig geworden bin. Hab es da noch mal mit "Mister Google" probiert, musste aber feststellen, da kommt nichts. Als habe ich mich an einen Hersteller per E-mail gewandt, von welchen ich vor Jahren mal Verpackungsmuster "Typ A Versandstück" erhalten habe.
Der Hersteller hat mich recht schnell per Telefon angerufen, war erstmal kurz sprachlos, und hat mir erklärt, warum dieses Produkt nicht mehr im Programm ist.
Es gibt die
BAM-GGR 016 Maßnahmen zum Qualitäts- und Alterungsmanageme nicht zulassungspflichtiger Bauarten von Versandstücken zur Beförderung radioaktiver Stoffen von der BAM.
Zu diesem Dokument gab es einen
Sonderdruck der Zeitschrift Gefahr/gut Heft 06/2012 vom Vogel Verlag unter dem Thema "Verpackungen für prüfpflichtige Versandstücke", und auf der
Seite 8 Ziffer 3.1 steht:
"Für alle Tätigkeiten zur Auslegung, Herstellung, Prüfung, Dokumentation sowie für die Festlegung von Maßnahmen für Gebrauch, Wartung und Inspektion von Verpackungen nicht zulassungspflichtiger Versandstücke für radioaktive Stoffe ist eine Anerkennung des Managementsystems bei der BAM zu erlangen." und auf
Seite 11 Ziffer 5.2 steht:
"Der Hersteller hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Werkstoffe/Bauteile die Eigenschaften besitzen, die der Bauartspezifikation entsprechen. Nachweise können z.B. Prüfzeugnisse oder eigene Messungen sein. Diese sind z.B. im Rahmen der Wareneingangsprüfung zu dokumentieren."In diesem Sonderdruck ist auf 8 Seiten das Problem umfassend erklärt, z.b. auf Seite 5 befindet sich ein
Ablaufdiagramm über die Prüfung der qualitätssichernden Maßnahmen von Verpackungen prüfpflichtiger Versandstücke durch die BAM und hier sind auch die Vorläufer, wie die TRV 006 u.a. der GGR 016 erwähnt.
Und meiner Meinung verschieb sich dadurch die Verantwortung gemäß der verantwortlichen Person nach ADR/GGVSE, was ich aber im Bezug des Herstellers nachvollziehen kann. Der Hersteller selbst wird dem Antragsteller/Absender schon helfen, aber nicht die zusätzlichen Aufgaben nach der GGR 166 übernehmen.
Somit kann ich mich glücklich schätzen, dass ich noch im Besitz von Musterverpackungen der Klasse 7 besonders "Typ A Versandstück" für den Aufbaukurs Klasse 7 bin.