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IMDG Gefahrgut #24 02.02.2002 16:43
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Anonym
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Es gibt Gefahrgut nach ADR das nach IMDG kein Gefahrgut ist und umgekehrt, insbes. bei Kl. 9. Gleiches Problem bei Kleinmengenregelung nach Straße und See. Wie transportiere ich Container, Stückgut im Container oder Kleinmengen vom und zum Hafen und was muß der Fahrer zum Beispiel mitführen wenn es nach ADR kein Gefahrgut ist. Hat da jemand Erfahrung und Antworten. Danke

Re: IMDG Gefahrgut #25 08.02.2002 15:15
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Beiträge: 31
Gerold Glander Offline
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Beiträge: 31
Hier ist ein Blick in Ausnahme 54 GGVS hilfreich.
<br>Wichtig ist der Vermerk im Beförderungspapier und die Mitführung des Containerpackzertifikats.Beim Zulauf auf Seehäfen muß auch die Plakatierung/Kennzeichnung nach IMDG beachtet werden.
<br>
<br>MfG
<br>Gerold Glander


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