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Zuordnung der Zuständigkeiten #23282 05.04.2017 16:26
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Rick_O Offline OP
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Hallo Community,

ich bin recht neu im Gebiet des Gefahrgutes (geprüft seit März 2017). Daher stellt sich für meinen gerade konkret zu bearbeitenden Transport eine sehr wichtige Frage:

Wer ist in unserem Falle für was zuständig?

Hier nun der Fall:

Wir (Firma C, Ingenieurdienstleister) wurden von Firma V beauftragt, aus einer von uns geplanten Versuchsanlage ein Gefahrgut an Firma V zu Testzwecken zu liefern. Die Versuchsanlage wird durch die Firma I betrieben.
Wir kaufen also das Gefahrgut von Firma I. Dann wird das Gefahrgut durch eine Spedition S von I zu V befördert. Die Spedition wird dabei direkt von V bestellt.

Nach meiner Meinung sind die Zuständigkeiten nun wie folgt:

C = Absender
V = Auftrageber des Absenders, Entlader
I = Verpacker, Verlader
S = Beförderer
F = Faher von S (Fahrzeugführer, evtl. Verlader/Entlader)

Sehe ich das so richtig?

Vielen Dank schon mal für die Hilfe.

Rick

Re: Zuordnung der Zuständigkeiten [Re: Rick_O] #23364 24.04.2017 15:30
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Winklhofer Offline
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Servus Rick,

habe Deine Frage erst heute gesehen. Bei dieser Konstellation kann es durchaus auch mehrere Auftraggeber des Absenders bzw. Absender geben. Wer gibt den Speditionsvertrag, wer schließt den Beförderungsvertrag? Schau Dir mal die Definitionen in § 2 GGVSEB dazu an. Zusätzlich auch die Nr. 17.1-17.3 der RSEB. Es könnten also auch C der Auftraggeber des Absenders sein, V der Absender und S ebenfalls der Absender.

Gruß aus Augsburg
Alfred Winklhofer

Re: Zuordnung der Zuständigkeiten [Re: Winklhofer] #23399 02.05.2017 08:57
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Rick_O Offline OP
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Hallo Alfred,

danke für die Antwort.
Leider bin ich über die genaue vertragliche Konstellation (insbhesondere zwischen V und S) nicht im Bilde. Wie ich es einschätze, wird V alles tun um alle möglichen Verantwortungen von sich zu nehmen. Daher halte ich es für realistisch, dass V in einem Beförderungsvertrag regelt, dass S als Absender fungiert.

Wichtig für mich ist in erster Linie, welche Pflichten bei C liegen, da ich für C als GB arbeite. Das C Absenderpflichten hat, ist aber - so wie ich es sehe und deinen Beitrag verstehe - unstrittig. Sollte C dann doch "nur" Auftrageber sein, dann hätten wir die Pflichten automatisch mit erfüllt. wink


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