Hallo Alfred,
danke für die Antwort.
Leider bin ich über die genaue vertragliche Konstellation (insbhesondere zwischen V und S) nicht im Bilde. Wie ich es einschätze, wird V alles tun um alle möglichen Verantwortungen von sich zu nehmen. Daher halte ich es für realistisch, dass V in einem Beförderungsvertrag regelt, dass S als Absender fungiert.
Wichtig für mich ist in erster Linie, welche Pflichten bei C liegen, da ich für C als GB arbeite. Das C Absenderpflichten hat, ist aber - so wie ich es sehe und deinen Beitrag verstehe - unstrittig. Sollte C dann doch "nur" Auftrageber sein, dann hätten wir die Pflichten automatisch mit erfüllt.