Emergency Response Number / Provider
siehe dazu 49 CFR 172
http://www.ecfr.gov/cgi-bin/text-id...ue&node=se49.2.172_1604&rgn=div8Meiner Ansicht nach ist es dennoch von Vorteil, einen Emergency Response Provider (sowohl in Deutschland als auch evtl. in den USA) zu haben. Auch wenn es sich um Limited Quantities handelt, so kann doch Schaden angerichtet werden, welcher zu einem Zivilprozess fuehren kann, selbst wenn die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.
Desweiteren sollte man immer ein Material Safety Data Sheet MSDS bzw. Safety Data Sheet SDS der Sendung beifuegen, welche in Uebereinklang stehen mit den GHS Vorschriften.
Die USA sind ein sehr klagefreudiges Land, und je besser man sich schuetzen kann, um so geringer sind die Chancen einer Klage. Das deutsche Unternehmen kann auch in den USA verklagt werden, und auch der Importeur kann belangt werden.