Hallo krottendorfer,
bin da nicht wirklich der Rechtsexperte, aber geht es wirklich um Strafanzeige? Ich denke verjähren wird das nicht, wenn das Verfahren schon eingeleitet wurde, sondern wenn dann wird es eingestellt. Widerspruchsverfahren können aus meiner Erfahrung u. U. sehr lange dauern (ist aber vielleicht in Ö anders). Es sollte eigentlich dann einen Widerspruchsbescheid geben. Vielleicht hilft dir ja auch diese Seite weiter:
VerjährungGgfs. steht dazu auch was im Verwaltungsverfahrensgesetz?
Gruß Gandalf