Hallo,
Ist aussreichend wenn nur der Beifahrer einen Befähigungsschein hat.
Sieh mal auf Seite 1 in den vierten Beitrag (07.09.2016) von Herrn Winklhofer nach, da wurde die Frage schon mal beantwortet.
Obwohl ich die Sache in der heutigen Zeit etwas anders sehe, denn um den Befähigungschein zu bekommen, muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vor Lehrgangsbeginn nach §32 erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (Nachweis der Fachkunde nach §9 SprengG) vorliegen. Und wenn der Fahrzeugführer keinen Befähigungsschein hat, dann muss der Beifahrer (Befähigungsscheininhaber) die ganze Verantwortung übernehmen, obwohl er den Fahrzeugführer vielleicht nicht mal kennt. Da kannst Du nur hoffen, das es zu keinen Zwischenfall kommt.
Juristisch nach SprengG muss ich natürlich Herrn Winklhofer Recht geben.