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Rechte / Pflichten bzgl. Subunternehmer #21911 25.04.2016 11:11
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sebstar Offline OP
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Guten Tag.

Folgender Fall:

Erzeuger erstellt BGS zum Transport von gefährlichen Abfällen von A nach B.
Transport wird durch ein Logistikunternehmen durchgeführt. Dieses Unternehmen ist auch als Beförderer im BGS eingetragen.

Das Logistikunternehmen setzt zum Transport aber ein Subunternehmen ein und ändert selbstständig den BGS. Ist das rechtens?

Wenn ja, wo stehen die Bestimmungen für Subunternehmer niedergeschrieben?

Viele Grüße

Re: Rechte / Pflichten bzgl. Subunternehmer [Re: sebstar] #21912 26.04.2016 14:01
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Gandalf Offline
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Hallo sebstar,
was heißt denn
Antwort auf
ändert selbstständig den BGS
zunächst mal wird doch die Nachweisführung elektronisch durchgeführt. Werden weitere Beförderer eingesetzt müssen die Felder Befördererwechsel ja eingetragen bzw. ausgefüllt werden, was n. m. K. der Beförderer schon kann und auch muss.
Gruß Gandalf

Re: Rechte / Pflichten bzgl. Subunternehmer [Re: Gandalf] #21913 27.04.2016 09:57
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sebstar Offline OP
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Morgen,

Danke für die Antwort.

Genau, er ändert den Beförderer. Interessant wäre es zu wissen, wo niedergeschrieben steht, dass er dies darf. Sprich seine generellen Rechte und Pflichten.

Viele Grüße

Re: Rechte / Pflichten bzgl. Subunternehmer [Re: sebstar] #21914 27.04.2016 15:14
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Gandalf Offline
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Hallo sebstar,
Antwort auf
dass er dies darf
Er muss sogar. Das ergibt sich aus der Nachweisverordnung zum Handling von Begleitscheinen (sowie den Vollzugshilfen der LAGA zur NachwV). NachwV § 11 Abs. 1 : "Die Begleitscheine sind nach Maßgabe der für die jeweilige Person bestimmten Aufdrucke auf den Ausfertigungen auszufüllen und zu unterschreiben, und zwar ... 2.vom Beförderer oder Einsammler sowie von jedem weiteren Beförderer: spätestens bei Übernahme". Irgendjemand muss den ja nun eintragen, wenn es nicht von vorne herein klar ist, also der übergebende Beförderer. Ich verstehe dein Problem nicht genau. Hast du Angst vor der Dokumentenänderung? Das ist ja das Schöne an der elektronischen Nachweisführung - jeder Beteiligte hat seinen eigenen Layer und nur er kann diesen ändern. Das heißt dein ursprünglich erstellter BG bleibt so im Original erhalten. Darüber kommt der Layser des BF mit seinen Änderungen und Unterschriften. Zum Schluss der Entsorger, der vielleicht auch noch sein eigenes ermitteltes Eingangsgewicht einträgt. So sind alle Änderungen nachweislich nachvollziehbar und dokumentiert.
Gruß Gandalf


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