Die Interpretation des BLFA geht ja eher in die Richtung, dass man das ohne Bauschmerzen laufen lassen kann bis Herr Damm sich mit der Sache beschäftigt. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />
Hallo DJSMP,
warum so pessimistisch?
Da ich mit dem hiesigen Ministerium sehr eng zusammenarbeite, habe ich mir zu diesem Thema bereits in Vorbereitung des BLFA, welcher sich damit tatsächlich beschäftigt hat, eine Meinung gebildet.
Nach hiesiger Auffassung ist bei einer Annahmeverweigerung wegen einer Lieferung an einen faschen Empfänger die Beförderung nicht abgeschlossen, da die Ware nicht seinen Empfänger erreicht hat. Somit wird der falsche Empfänger nicht zu einem Adressat des ADR und übernimmt damit keine Pflichten.
Dieser Meinung ist der BLFA gefolgt!
Anders sieht es aus, wenn er die Ware fälschlicher Weise angenommen hat und diese dann später wieder zurücksendet. In diesem Fall entsteht eine neue Beförderung.