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Beförderung von Blindgängern #21726 29.02.2016 15:47
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Gerald Offline OP
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Hallo Gefahrgutgemeinde,

heute habe ich unter dem Link http://www.bundesanzeiger-verlag.de/gefa...oche-17847.html einen interessanten Beitrag zum Thema "Eine bombige Arbeit" gefunden.

Es sind auch zwei interessante Bilder (per Link) enthalten, wobei bei den Einen die Kennzeichnung dargestellt ist, und noch schöner finde ich das Zweite "die orangefarbenen Tafeln" nach 5.3.2.2. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" />


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Beförderung von Blindgängern [Re: Gerald] #21727 29.02.2016 16:11
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Gandalf Offline
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Hallo Gerald,
im Zweifelsfalle nimmt man hier 1.1.3.1.d, sprich ADR gilt nicht (siehe dazu auch RSEB). <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />
Gruß Gandalf

Re: Beförderung von Blindgängern [Re: Gandalf] #21728 29.02.2016 16:37
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Gerald Offline OP
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Hallo Gandalf,

das war mir schon klar. Ich wollte nur zeigen, was es so gibt.

Es würde aber auch die Allgemeinverfügung Kampfmittel der BAM vom 27. Juni 2011 gehen.

Aber beide wurden nicht genutzt??? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" /> Aber die Bilder, vor allen der orangefarbene Tafel mit Gefahrzettel 1.1 (aber dieser entspricht nicht ganz Absatz 5.2.2.2.2) ist schon kurios.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 29.02.2016 16:40.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Beförderung von Blindgängern [Re: Gerald] #21729 01.03.2016 08:50
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Gandalf Offline
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Hallo Gerald,
ich bin auch nicht wirklich davon ausgegangen, dass dir das nicht bekannt ist. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" /> Ich wollte nur darauf hinaus, dass wenn doch ADR nicht gilt, dann kann man eben machen was man will, bzw. dann darf auch alles anders aussehen. Und wenn ADR nicht gilt, dann müssen die Personen auch nicht geschult werden, sprich die kennen die richtigen Vorgaben ja gar nicht. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />
Gruß Gandalf

Zuletzt bearbeitet von Gandalf; 01.03.2016 08:50.
Re: Beförderung von Blindgängern [Re: Gandalf] #21730 01.03.2016 11:12
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Skypainter Offline
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Da die Bömbchen definitive entschärft sind, ist ein "Notfalltransport" gemäß ADR 1.1.3.1 nicht mehr gegeben. Das Ganze ist ein normaler Transport mit Explosivstoffen. Die Kennzeichnung der Bombe ist zwar ungewönlich, aber prinzipiell korrekt, da auf der Bombe durch anhaftenden Schmutz und Rost ein "Aufkleber" nicht gemäß den Vorschriften anzubringen ist. Bleibt die Warntafel am LKW.....künstlerische Freiheit? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />


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Re: Beförderung von Blindgängern [Re: Skypainter] #21731 03.03.2016 12:37
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Hallo Skypainter,

warum sollte 1.1.3.1 d) nicht mehr anwendbar sein? Es ist eine Notfallmaßnahme, die gefährlichen Güter werden aufgenommen und zum nächsten geeigneten Ort gebracht. Ab da gilt Regeltransport.

Grüße

Re: Beförderung von Blindgängern [Re: Spedi] #21732 03.03.2016 14:59
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Skypainter Offline
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Hallo Spedi, dann schau dir mal die offizielle Definition eines Notfalls an:

Als Notfall gilt jede (unvorhergesehene) Situation, in der eine drohende Gefährdung für Sachen, Tiere oder die körperliche Unversehrtheit von Menschen eintritt.

Wäre die Bombe scharf, wäre ich ganz auf deiner Linie. So aber ist diese Bombe entschärft und es besteht keine Gefährdung für Sachen, Tiere oder Menschen. Insofern kann ich mich nicht auf einen Notfall berufen.

Der nächste geeignete Ort ist die entsprechende Vernichtungsanlage oder ein Sammellager.

Gruß aus dem Ländle


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Re: Beförderung von Blindgängern [Re: Skypainter] #21733 03.03.2016 15:49
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Gerald Offline OP
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Hallo Gefahrgutmitstreiter,
eigentlich hatte ich den Link ins Netz gestellt, weil mich die zwei Bilder zum Schmunzeln <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" /> gebracht haben. Es ist ja bald Ostern, und da kommt vielleicht der "Schmunzelhase".

Sie lassen sich auch sehr gut in der Ausbildung verwenden, denn solche kuriosen Bilder werden immer den Unterricht etwas aufhellen.

Aber die Diskussion, welche ich damit entfacht habe, ist schon interessant. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Beförderung von Blindgängern [Re: Gerald] #21734 04.03.2016 10:06
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Gandalf Offline
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Hallo zusammen,
hier noch mal kurz ein Auszug aus der RSEB: "Die Einsatzleitung legt ... den sicheren Ort und damit das Ende der Notfallbeförderung fest."

Gruß Gandalf

Re: Beförderung von Blindgängern [Re: Gandalf] #21735 04.03.2016 11:52
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Skypainter Offline
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Hallo Gandalf,

schön, dass in der RSB alles steht. Ich möchte mich daher auch nicht weiter einlassen. Aber während meiner Zeit im KMRD war nach der Entschärfung die Notfallsituation zu Ende. Sonst ware auch eine Rückkehr von Anwohnern in ihre Häuser bei einer Räumung nicht möglich, da dann immer noch eine Notfallsituation bestehen würde. Der Rücktransport erfolgt nämlich je nach Bundesland durch staatliche oder private Transporteure. Kein Entschärfer wird, wenn es vermeidbar ist, ein Restrisiko durch den Transport einer scharfen Bombe auf sich nehmen. Eher wird vor Ort gesprengt. Siehe München im August 2012.
Also, normalerweise beendet der Einsatzleiter nach einer Entschärfung die Notfallsituation, nachdem der Zünder entfernt wurde und eine Detonation unter normalen Gesichtspunkten nicht mehr möglich ist. Meistens passiert das direct nach der endgültigen Bergung und der Verladung auf ein Transportfahrzeug.

Gruss aus dem Ländle


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Räumung / Beförderung von Blindgängern [Re: Skypainter] #37509 02.10.2024 16:16
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Hallo zusammen,
eine Frage an Kollegen aus der Kampfmittelräumung (so in diesem Forum welche dabei sind).
Auf diesem Video über Kampfmittelbeseitung in der Ukraine ist bei 0:39 eine Warntafel mit der Kemler "24" und der UN für TNT zu sehen. Da diese Kombination aus meiner Sicht weder zum ADR (abgebildet ist ein wohl geschützter Lkw) noch zum RID paßt frage ich mich, wie die Kemler zu lesen ist. Die offensichtliche Dekodierung anhand "2" und "4" könnte ich mir höchstens durch phlegmatisierte Explosivstoffe erklären, wenn auch abseits der ADR-Nummernliste. Aber das erschiene mir ungewöhnlich; denn von einer chem. Bearbeitung der Kampfmittel vor dem Abtransport habe ich noch nie gehört, und die UN wäre dann eine 1356 oder 3366, mit "40". Das Video selbst macht keine konkrete Aussage, in welchem Zustand genau transportiert wird.
Weiß jemand hier mehr? Gerald oder Skypainter vielleicht?
Vielen Dank und Gruß
M.A.T.

Nachtrag. Dem Video ist Werbung vorgeschaltet; der Timecode bezieht sich nur auf das danach erst startende Video.

Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 02.10.2024 19:13. Bearbeitungsgrund: Nachtrag
Re: Räumung / Beförderung von Blindgängern [Re: M.A.T.] #37510 02.10.2024 17:55
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Hallo M.A.T.,
Antwort auf
eine Warntafel mit der Kemler "24" und der UN für TNT zu sehen.


In Deutschland gibt es im Bezug Kampfmittelräumung eine ALLGEMEINVERFÜGUNG. Sie ist zwar schon etwas Älter, gilt aber noch.

Die Zahlenkombination auf den Fahrzeug kenne ich so auch nicht. Das Einzige, was ich mir vorstellen kann, dass auf den Fahrzeug UN 0209 (TNT) geladen ist, um mit diesem die Minen zu sprengen. Die "24" macht ersteinmal keinen Sinn. Aber ich höre mal rum.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Räumung / Beförderung von Blindgängern [Re: Gerald] #37511 02.10.2024 18:03
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Hallo, Gerald,
klar, kenne ich ja, die entsprechende olive auch. Gilt ja für die UA eher nicht so. ;-)
Aus dem Video ist m.E. erkennbar, daß es um einen Transport von einer Sammelstelle - also nicht Fundort - geht. Vielleicht zur Delaborierung (alles handhabungssicher, die Minen sehen entzündert aus) oder Vernichtung. Das TNT ist anhand der UN wahrscheinlich noch drin.
Bin gespannt, ob Sie dazu was rauskriegen. Ich habe privat schon mal rumgefragt, aber diese Kombi kannte niemand.
Bis dann
M.A.T.

Nachtrag: die russ. Havariekarten und die SMGS-Gefahrgutliste haben hier auch nicht weitergeholfen.

Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 03.10.2024 11:39. Bearbeitungsgrund: Nachtrag
Re: Räumung / Beförderung von Blindgängern [Re: M.A.T.] #37669 30.10.2024 19:01
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Hallo M.A.T.,
die Frage im Bezug der Kennzeichnung des Fahrzeuges ist nicht so einfach zu beantworten, ich habe Personen angeschrieben, welche das vielleicht wissen könnten, wurde aber dann meist an eine andere Person weiter verwiesen. Es ist nun mal ein sehr komplexes Thema, deswegen erst jetzt der Versuch eine Antwort zu geben. Wenn man über Mister Google geht, gibt es einen Staat zu diesem Thema, welcher oft erwähnt wird, im Bezug der Humanitäre Minenräumung in der Ukraine.

Hier noch ein interessanter Beitrag zu diesem Thema.

Klar haben einige auch geschrieben, wie wir es auch gemerkt haben, dass es diese Zahlenkombination (Kemmler Zahl) nach ADR Absatz 5.3.2.3.2 nicht gibt, klar die UN 0209 TRINITROTOLUEN (TNT) schon.

Aber dann habe ich von "einen kleinen Helfer aus der Schweiz" Hilfe bekommen, er schrieb:

"Tarnung / Täuschung ergibt auch keinen Sinn. Es wäre besser,nichts zu kennzeichnen. Dies im Sinne der Schweizer Verordnung über den militärischen Strassenverkehr (VMSV), Anh 1, Ziffer 8110 In der ausserordentlichen Lage ist bei der Beförderung von gefährlichen Gütern in gedeckten oder bedeckten Fahrzeugen auf das Anbringen von Grosszetteln und die Kennzeichnung mit orangefarbenen Tafeln zu verzichten. In der normalen und der besonderen Lage ist der Armeestab aufgrund der Bedrohungs- oder Gefährdungslage befugt, das Anbringen sämtlicher Gefahrgutkennzeichnungen an gedeckten oder bedeckten Beförderungseinheiten befristet zu untersagen (Kapitel 1.10 SDR/ADR; Verhinderung von Diebstahl und Missbrauch)."

In der Verordnung über den militärischen Strassenverkehr im Teil 8 Vorschriften für die Fahrzeugbesatzungen, die Ausrüstung, den Betrieb der Fahrzeuge und die Dokumentation in Ziffer 8110 findet Ihr den Text.

"Und noch ein kleiner Nachtrag von dem kleinen Helfer: Die kyrillische Beschriftung auf Lastwagen ...... (Pirotechnitschna) deutet für mich eher auf eine Pyrotechnik-Firma hin. Mit der Beschriftung macht Tarnung / Täuschung noch weniger Sinn."



Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Räumung / Beförderung von Blindgängern [Re: Gerald] #37671 31.10.2024 09:16
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Claudi Offline
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Es könnte doch auch einfach sein, dass da jemand keine größere Ahnung von Gefahrgutrecht hat und es dort gerade nicht Prio 1 hat.

In Katar (ok, kein ADR-Staat) habe ich Kipper-LKW mit offenen orangefarbenen WT gesehen. Die waren halt dran, als man die Fahrzeuge aus ADR-Ländern eingekauft hat und dort haben sie keine echte Bedeutung, also klappt man sie auf weil... es hübsch aussieht, die Fahrer/ Firmen dem eine eigene Bedeutung geben etc.

Gerade wenn man Tarnen will, macht man nach gesundem Menschenverstand gar keine Kennzeichnung dran, die auf etwas interessantes oder gefährliches hindeutet - man macht eher das Gegenteil: so harmlos wie möglich wirken.

Zuletzt bearbeitet von Claudi; 31.10.2024 09:18.
Re: Räumung / Beförderung von Blindgängern [Re: Gerald] #37672 31.10.2024 11:08
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M.A.T. Offline
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Hallo, Gerald,
danke nochmal für Ihren Fachbeitrag. Da meine Kontakte zu anderen Kollegen auch keine Klärung erbrachten muß dies erstmal ein Rätsel bleiben. Ich bleibe aber dran.
Nachher schicke ich Ihnen noch eine PN mit einer Datei zum Thema.
Schöner Gruß und frohes Schaffen
M.A.T.

Re: Räumung / Beförderung von Blindgängern [Re: Claudi] #37673 31.10.2024 12:52
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Gerald Offline OP
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Hallo Claudi, Hallo M.A.T.,
Antwort auf
dass da jemand keine größere Ahnung von Gefahrgutrecht hat


Das könnte schon sein, aber bei meinem Schriftverkehr mit den verschiedensten Behörden, Stellen und Personen, weiß ich, dass es zu diesem Thema reichlich Diskussionen gegeben hat. Die Antwort von "einen kleinen Helfer aus der Schweiz" war für mich die Schlüssigste. Das die Frage von M.A.T. damit noch nicht richtig beantwortet ist, war mir schon klar. Leider habe ich keine Antwort von der Behörde in der Ukraine bekommen, aber mir ist auch klar gewesen, dass sie bestimmt andere Probleme haben, und so habe ich es belassen.

@ Claudi,
Antwort auf
Gerade wenn man Tarnen will, macht man nach gesundem Menschenverstand gar keine Kennzeichnung dran,


Da sieht man mal wieder, das sich die Schweiz zu diesem Thema schon gedanken gemacht hat, deswegen mein Verweis auf die Verordnung über den militärischen Strassenverkehr im Teil 8 Ziffer 8110!

Aber vielleicht ergibt sich im laufe der Zeit noch was.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
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