Räumung / Beförderung von Blindgängern
[Re: Skypainter]
#37509
02.10.2024 16:16
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M.A.T.
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Hallo zusammen, eine Frage an Kollegen aus der Kampfmittelräumung (so in diesem Forum welche dabei sind). Auf diesem Video über Kampfmittelbeseitung in der Ukraine ist bei 0:39 eine Warntafel mit der Kemler "24" und der UN für TNT zu sehen. Da diese Kombination aus meiner Sicht weder zum ADR (abgebildet ist ein wohl geschützter Lkw) noch zum RID paßt frage ich mich, wie die Kemler zu lesen ist. Die offensichtliche Dekodierung anhand "2" und "4" könnte ich mir höchstens durch phlegmatisierte Explosivstoffe erklären, wenn auch abseits der ADR-Nummernliste. Aber das erschiene mir ungewöhnlich; denn von einer chem. Bearbeitung der Kampfmittel vor dem Abtransport habe ich noch nie gehört, und die UN wäre dann eine 1356 oder 3366, mit "40". Das Video selbst macht keine konkrete Aussage, in welchem Zustand genau transportiert wird. Weiß jemand hier mehr? Gerald oder Skypainter vielleicht? Vielen Dank und Gruß M.A.T. Nachtrag. Dem Video ist Werbung vorgeschaltet; der Timecode bezieht sich nur auf das danach erst startende Video.
Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 02.10.2024 19:13. Bearbeitungsgrund: Nachtrag
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Re: Räumung / Beförderung von Blindgängern
[Re: M.A.T.]
#37510
02.10.2024 17:55
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Gerald
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Hallo M.A.T., eine Warntafel mit der Kemler "24" und der UN für TNT zu sehen. In Deutschland gibt es im Bezug Kampfmittelräumung eine ALLGEMEINVERFÜGUNG. Sie ist zwar schon etwas Älter, gilt aber noch. Die Zahlenkombination auf den Fahrzeug kenne ich so auch nicht. Das Einzige, was ich mir vorstellen kann, dass auf den Fahrzeug UN 0209 (TNT) geladen ist, um mit diesem die Minen zu sprengen. Die "24" macht ersteinmal keinen Sinn. Aber ich höre mal rum.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Räumung / Beförderung von Blindgängern
[Re: Gerald]
#37511
02.10.2024 18:03
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M.A.T.
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Hallo, Gerald, klar, kenne ich ja, die entsprechende olive auch. Gilt ja für die UA eher nicht so. ;-) Aus dem Video ist m.E. erkennbar, daß es um einen Transport von einer Sammelstelle - also nicht Fundort - geht. Vielleicht zur Delaborierung (alles handhabungssicher, die Minen sehen entzündert aus) oder Vernichtung. Das TNT ist anhand der UN wahrscheinlich noch drin. Bin gespannt, ob Sie dazu was rauskriegen. Ich habe privat schon mal rumgefragt, aber diese Kombi kannte niemand. Bis dann M.A.T.
Nachtrag: die russ. Havariekarten und die SMGS-Gefahrgutliste haben hier auch nicht weitergeholfen.
Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 03.10.2024 11:39. Bearbeitungsgrund: Nachtrag
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Re: Räumung / Beförderung von Blindgängern
[Re: M.A.T.]
#37669
30.10.2024 19:01
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Gerald
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Hallo M.A.T., die Frage im Bezug der Kennzeichnung des Fahrzeuges ist nicht so einfach zu beantworten, ich habe Personen angeschrieben, welche das vielleicht wissen könnten, wurde aber dann meist an eine andere Person weiter verwiesen. Es ist nun mal ein sehr komplexes Thema, deswegen erst jetzt der Versuch eine Antwort zu geben. Wenn man über Mister Google geht, gibt es einen Staat zu diesem Thema, welcher oft erwähnt wird, im Bezug der Humanitäre Minenräumung in der Ukraine. Hier noch ein interessanter Beitrag zu diesem Thema. Klar haben einige auch geschrieben, wie wir es auch gemerkt haben, dass es diese Zahlenkombination (Kemmler Zahl) nach ADR Absatz 5.3.2.3.2 nicht gibt, klar die UN 0209 TRINITROTOLUEN (TNT) schon. Aber dann habe ich von "einen kleinen Helfer aus der Schweiz" Hilfe bekommen, er schrieb: "Tarnung / Täuschung ergibt auch keinen Sinn. Es wäre besser,nichts zu kennzeichnen. Dies im Sinne der Schweizer Verordnung über den militärischen Strassenverkehr (VMSV), Anh 1, Ziffer 8110 In der ausserordentlichen Lage ist bei der Beförderung von gefährlichen Gütern in gedeckten oder bedeckten Fahrzeugen auf das Anbringen von Grosszetteln und die Kennzeichnung mit orangefarbenen Tafeln zu verzichten. In der normalen und der besonderen Lage ist der Armeestab aufgrund der Bedrohungs- oder Gefährdungslage befugt, das Anbringen sämtlicher Gefahrgutkennzeichnungen an gedeckten oder bedeckten Beförderungseinheiten befristet zu untersagen (Kapitel 1.10 SDR/ADR; Verhinderung von Diebstahl und Missbrauch)."In der Verordnung über den militärischen Strassenverkehr im Teil 8 Vorschriften für die Fahrzeugbesatzungen, die Ausrüstung, den Betrieb der Fahrzeuge und die Dokumentation in Ziffer 8110 findet Ihr den Text. "Und noch ein kleiner Nachtrag von dem kleinen Helfer: Die kyrillische Beschriftung auf Lastwagen ...... (Pirotechnitschna) deutet für mich eher auf eine Pyrotechnik-Firma hin. Mit der Beschriftung macht Tarnung / Täuschung noch weniger Sinn."
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Räumung / Beförderung von Blindgängern
[Re: Gerald]
#37671
31.10.2024 09:16
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Claudi
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Es könnte doch auch einfach sein, dass da jemand keine größere Ahnung von Gefahrgutrecht hat und es dort gerade nicht Prio 1 hat.
In Katar (ok, kein ADR-Staat) habe ich Kipper-LKW mit offenen orangefarbenen WT gesehen. Die waren halt dran, als man die Fahrzeuge aus ADR-Ländern eingekauft hat und dort haben sie keine echte Bedeutung, also klappt man sie auf weil... es hübsch aussieht, die Fahrer/ Firmen dem eine eigene Bedeutung geben etc.
Gerade wenn man Tarnen will, macht man nach gesundem Menschenverstand gar keine Kennzeichnung dran, die auf etwas interessantes oder gefährliches hindeutet - man macht eher das Gegenteil: so harmlos wie möglich wirken.
Zuletzt bearbeitet von Claudi; 31.10.2024 09:18.
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Re: Räumung / Beförderung von Blindgängern
[Re: Gerald]
#37672
31.10.2024 11:08
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M.A.T.
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Hallo, Gerald, danke nochmal für Ihren Fachbeitrag. Da meine Kontakte zu anderen Kollegen auch keine Klärung erbrachten muß dies erstmal ein Rätsel bleiben. Ich bleibe aber dran. Nachher schicke ich Ihnen noch eine PN mit einer Datei zum Thema. Schöner Gruß und frohes Schaffen M.A.T.
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Re: Räumung / Beförderung von Blindgängern
[Re: Claudi]
#37673
31.10.2024 12:52
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Gerald
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Hallo Claudi, Hallo M.A.T., dass da jemand keine größere Ahnung von Gefahrgutrecht hat Das könnte schon sein, aber bei meinem Schriftverkehr mit den verschiedensten Behörden, Stellen und Personen, weiß ich, dass es zu diesem Thema reichlich Diskussionen gegeben hat. Die Antwort von "einen kleinen Helfer aus der Schweiz" war für mich die Schlüssigste. Das die Frage von M.A.T. damit noch nicht richtig beantwortet ist, war mir schon klar. Leider habe ich keine Antwort von der Behörde in der Ukraine bekommen, aber mir ist auch klar gewesen, dass sie bestimmt andere Probleme haben, und so habe ich es belassen. @ Claudi, Gerade wenn man Tarnen will, macht man nach gesundem Menschenverstand gar keine Kennzeichnung dran, Da sieht man mal wieder, das sich die Schweiz zu diesem Thema schon gedanken gemacht hat, deswegen mein Verweis auf die Verordnung über den militärischen Strassenverkehr im Teil 8 Ziffer 8110! Aber vielleicht ergibt sich im laufe der Zeit noch was.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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