Punkteberechnung Begrenzte Menge
#18838
02.06.2014 12:22
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Christin1975
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Hallo,
ist es falsch, wenn man bei der Vesendung von begrenzten Mengen die Punkteberechnung im Beförderungspapier angibt?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Viele Grüße
Christin
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Re: Punkteberechnung Begrenzte Menge
[Re: Christin1975]
#18839
02.06.2014 14:04
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Gerald
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Hallo Christin1975, wenn man bei der Versendung von begrenzten Mengen die Punkteberechnung im Beförderungspapier angibt? Nein, aber es könnte zu Irritationen führen, denn es ist schon ein Unterschied ob nach Kapitel 3.4 oder Unterabschnitt 1.1.3.6 die Freistellung genutzt wird. Nach Kapitel 3.4 ADR 2013 sind die Auflagen nach Abschnitt 3.4.1 zu beachten aber nach Unterabschnitt 1.1.3.6 sind die Auflagen nach Absatz 1.1.3.6.2 zu beachten.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Punkteberechnung Begrenzte Menge
[Re: Christin1975]
#18840
02.06.2014 14:11
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Wolfgang
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Hallo Christin1975, Hallo Gefahrgutkolleg(innen)en,
die Punkteberechnung wird bei Anwendung 3.4 nicht gefordert. Jedoch muss die Bruttomasse in nachweisbarer Form an den Beförderer mitgeteilt werden. Das Anfertigen eines "regulären" Beförderungspapiers bzw. die Angabe der Punkteberechnung bei Anwendung von 3.4 ADR kann in der weiteren Transportkette oder bei einer eventuellen Behördenkontrolle zu Verwechslungen führen. Aber falsch im Sinne von Owi ist die Angabe der errechneten Punkte nicht.
Freundliche Güße
Wolfgang
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Re: Punkteberechnung Begrenzte Menge
[Re: Gerald]
#18841
08.06.2014 13:15
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Der Fuhrmann
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Ich würde es nicht als falsch sondern als hilfreich empfinden.
Oft liest man in Beförderungspapieren etwa den Passus: "Beim Transport nach 1.1.3.6 ist diese Sendung mit XXX Punkten zu berücksichtigen.
Dem Versender ist doch oftmals nicht bekannt ob der Fahrer noch weiteres Gefahrgut an einer anderen Ladestelle zulädt.
Wenn eine begrenzte Menge verladen wird, so obliegt es dem Fahrer nach jeder Be- und Entladung zu überprüfen ob er gegebenenfalls ausschildern muss oder nicht. Und da ist dann die Angabe der Berechnungspunkte in jedem einzelnen Beförderungspapier hilfreich.
Der Fuhrmann
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Re: Punkteberechnung Begrenzte Menge
[Re: Christin1975]
#18842
08.06.2014 14:59
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King_Louie_21
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ist es falsch, wenn man bei der Vesendung von begrenzten Mengen die Punkteberechnung im Beförderungspapier angibt? Hallo Christin, meine Antwort lautet: Ja, das ist falsch. Punkte sind in diesem Fall definitiv nicht zu berechnen und die Erstellung eines Beförderungspapiers für begrenzte Mengen ist in den Gefahrgutvorschriften auch nicht vorgesehen. - Begrenzte Mengen sind gemäß Abs. 1.1.3.4.2 ADR freigestellt. Die Regelung für die Berechnung der Punkte in Abs. 1.1.3.6.5 ADR ist eindeutig: «Bezüglich dieses Unterabschnitts bleiben gefährliche Güter, die gemäß den Unterabschnitten 1.1.3.2 bis 1.1.3.5 freigestellt sind, unberücksichtigt.» Wer solche Mengen trotzdem für die Punkteberechnung berücksichtigt, begeht einen Fehler.
- Für begrenzte Mengen ist Abschnitt 3.4.12 ADR zu beachten: «Absender von in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern müssen den Beförderer vor der Beförderung in nachweisbarer Form über die Bruttomasse der so zu versendenden Güter informieren.» § 21 Abs. 2 Nr. 1 GGVSEB sieht darüber hinaus vor, dass der Verlader im Straßenverkehr den Fahrzeugführer auf gefährliches Gut in begrenzten Mengen allgemein hinweist.
- Abschnitt 3.4.1 e) ADR legt fest, dass begrenzte Mengen nicht den Vorschriften des Abschnitts 5.4.1 ADR unterliegen. Gefahrgutrechtlich existiert ein Beförderungspapier für begrenzte Mengen deshalb nicht. Somit entfällt zum Beispiel auch die in Bem. 1 zu Abs. 5.4.1.1.1 f) ADR geforderte Angabe der Gesamtmenge je Beförderungskategorie. Problematisch könnte es werden, wenn eine Mischladung zwischen regulärem Gefahrgut und begrenzten Mengen gemeinsam in einer Beförderungseinheit transportiert wird. Dann ist ein Beförderungspapier für das reguläre Gefahrgut zu erstellen; Punkteangaben zu den begrenzten Mengen in diesem Beförderungspapier wären jedoch fehlerhaft.
Unabhängig davon, ob eine Ordnungswidrigkeit besteht oder nicht, würde ich grundsätzlich jedem Rechtsunterworfenen empfehlen, die Vorschriften des ADR buchstabengetreu zu beachten, um unnötige Diskussionen mit den Überwachungsorganen zu vermeiden. In diesem Fall ist das ja einfach umzusetzen. Schöne Grüße.
Zuletzt bearbeitet von King_Louie_21; 09.06.2014 21:33.
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Re: Punkteberechnung Begrenzte Menge
[Re: Christin1975]
#18843
15.06.2014 22:16
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DJSMP
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Ich würde definitiv keine Menge. Je Beförderunskategorie bzw. Punkte nach 1.1.3.6.3 ADR angeben. Die Speditionsbranche und Fahrzeugführer sind sowieso schon häufig nicht in der Lage die beiden völlig unterschiedlichen Freistellungen Höchstzulässige Mengen nach 1.1.3.6 und Begrenzte Mengen nach 3.4 ADR auseinander zu halten. Das würde dann mit dem geschilderten Vorgehen zusätzlich unterstützt.
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Re: Punkteberechnung Begrenzte Menge
[Re: DJSMP]
#18844
23.06.2014 14:33
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Thorsten
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Hallo zusammen,
dazu habe ich dann ebenfalls eine Frage: Wenn meine Ladung einen Stoff enthält, der nach LQ befördert wird und ich über 1000 Punkte kommen, dann ist das ja egal. Wenn ich aber zur selben Ladungseinheit nun einen anderen Stoff hinzufüge und dieser kann nicht nach LQ befördert werden, besitzt z.B. 100 Punkte, wie gehe ich dann damit um? Werden die mehr als 1000 Punkte von Stoff A mit den 100 Punkte von Stoff B dann verrechnet und man erhält somit Gefahrgut welches nach allen Regeln der Kunst deklariert werden muss, oder wird die LQ-Ware aus der Berechnung ausgelassen?
LG Mathone
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Re: Punkteberechnung Begrenzte Menge
[Re: Thorsten]
#18845
23.06.2014 15:38
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aw_
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Hallo Thorsten, dann benötigst Du ein Beförderungspapier mit 100 Punkten (fürs GG), und ein Hinweis auf Transport in Begrenzten Mengen mit dem Bruttogewicht (für LQ) und der Transport ist nicht kennzeichnungspflichtig (ohne OT). Gilt aber nur bis 8 Tonnen LQ. gruss..aw
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Re: Punkteberechnung Begrenzte Menge
[Re: aw_]
#18846
23.06.2014 16:19
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Thorsten
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Hallo aw, vielen Dank für die schnelle Antwort, gibt es dafür auch irgendwelche Verweise, damit ich meinen Chef was vorlegen kann?
Gruß Thorsten
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Re: Punkteberechnung Begrenzte Menge
[Re: Thorsten]
#18847
23.06.2014 17:06
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Gerald
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Hallo Thorsten, gibt es dafür auch irgendwelche Verweise, damit ich meinen Chef was vorlegen kann? Sieh mal weiter oben in den Beitrag von King_Louie_21, da ist es genau erläutert und besonders interessant ist der Hinweis auf den Absatz 1.1.3.6.5 ADR. Du kannst alle Freistellungen nebeneinander benutzen, wenn es die jeweilige UN Nummer zulässt, hier besonders Vorsicht bei Nutzung Kapitel 3.4, es darf in Spalte 7a keine "0" stehen.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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