Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Kennzeichnung von Mindermengen #18475 19.03.2014 14:17
Registriert: Feb 2014
Beiträge: 7
H
Hexane Offline OP
Einsteiger
OP Offline
Einsteiger
H
Registriert: Feb 2014
Beiträge: 7
Guten Tag Zusammen,

für eine Anfängerin fällt der Einstieg in diesen gefährlichen Kreis auf hohem Niveau nicht ganz einfach, aber ich mach das jetzt mal.
Und vielleicht folgt ja der ein oder andere Neuling meinem Beispiel.

Ich möchte Gefahrgut in begrenzten Mengen transportieren lassen. Die Versandstücke sind nach Abschnitt 3.4.7 (auf der Spitze stehendes Quadrat mit schwarzen Ecken oben und unten) gekennzeichnet.
Da es sich um Gefahrgut der Klasse 3 handelt, sind auch die Ausrichtungspfeile an zwei gegenüberliegenden Seiten angebracht.
Meine Frage: muss auch die UN Nummer auf den Versandstücken stehen? Unterscheidet sich dahingehend ADR 2009 (mit UN-Nummer) von ADR 2013 (ohne UN-Nummer)?

Vielen Dank und herzlichen Gruß.

Re: Kennzeichnung von Mindermengen [Re: Hexane] #18476 19.03.2014 14:58
Registriert: Nov 2013
Beiträge: 1
R
Rob Offline
Neuling
Offline
Neuling
R
Registriert: Nov 2013
Beiträge: 1
Nein die UN Nummer gehört nicht auf das Versandstück.
MfG Robert

Re: Kennzeichnung von Mindermengen [Re: Hexane] #18477 19.03.2014 16:30
Registriert: May 2008
Beiträge: 805
aw_ Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
Registriert: May 2008
Beiträge: 805
Hallo,
die RSEB Anlage 13 gibt Aufschluss: Da ist das Kapitel Begrenzte Menge aus ADR 2009 vorhanden. Aus gutem Grund. Es darf noch gem. diesen Vorgaben transportiert werden mit einer Übergangsfrist bis 6/2015 (ADR 1.6.1.20)
Demnach ist die UN-Nummer in der Raute anzubringen.

Verpackt man nach ADR 2011, gelten die Regeln des Kapitels 3.4 mit der schwarz/weissen Raute.

Kleiner Tip: Vergiss das Wort 'Mindermenge'. Das gibt es nicht und wird derweilen auch mit 'Höchstzulässige Menge (1000 Punkte)' oder 'freigestellte Menge' verwechselt.
grüsse..aw

Re: Kennzeichnung von Mindermengen [Re: Hexane] #18478 19.03.2014 19:51
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,068
Gerald Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,068
Hallo Hexane,

Antwort auf
für eine Anfängerin fällt der Einstieg in diesen gefährlichen Kreis auf hohem Niveau nicht ganz einfach,


Hallo, die meisten von uns im Forum waren alle mal Anfänger, und ich hätte mir damals schon so ein Forum gewünscht. Und so gefährlich ist dieser Kreis nicht. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" /> Auch wir lerner noch zu.

Anbei hänge ich Dir mal eine Datei an, welche Dir recht einfach wieder gibt, was nach Abschnitt 3.4.1 zu beachten ist. Im ADR 2013 selbst stehen ja nur die Zahlen für Kapitel, Abschnitte und Unterabschnitte.

Anhänge
19249-Kapitel3.4begrenzteMenge.pdf (0 Bytes, 791 Downloads)

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Kennzeichnung von Mindermengen [Re: Gerald] #18479 20.03.2014 17:02
Registriert: Feb 2014
Beiträge: 7
H
Hexane Offline OP
Einsteiger
OP Offline
Einsteiger
H
Registriert: Feb 2014
Beiträge: 7
Hallo Zusammen,

vielen Dank für das Dokument Begrenzte Mengen, schafft einen hervorragenden Überblick. Da gab es ja auch schon einige Downloads. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Und auch Tipps kann ich sehr gut gebrauchen!

Mit herzlichem Gruß aus Berlin.
Hexane


Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Digitales Beförderungspapier
von Tanja_GB - 14.03.2025 13:56
UN 1950 -Spraydose
von Claudi - 14.03.2025 12:55
Klassifizierung E-Zigaretten / Disposables
von Claudi - 14.03.2025 12:44
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3