Kennzeichnung lose Schüttung
#18088
09.01.2014 15:50
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AlfredE.
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Hallo zusammen, wie wird eine Beförderungseinheit die UN 3175 in loser Schüttung transportiert gekennzeichnet ??
Die Beförderungseinheit, bestehend aus LKW und Anhänger, ist vorn und hinten mit einer orangefarbenen Tafel versehen auf der die Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr sowie die UN - Nr. stehen.
Beladen ist die Beförderungseinheit mit jeweils einem oben offenen Schüttgut - Container / Abrollbehälter.
Diese Schüttgut - Container wären, wenn es sich um Container im Sinne des ADR handelt, gem 5.3.1.2 an allen 4 Seiten mit Großzetteln zu versehen.
Wenn es sich um ein Fahrzeug zur Beförderung in loser Schüttung gem 5.3.1.4.1 handelt, wäre sie nur an den beiden Längsseiten und hinten mit Großzetteln zu versehen und
wenn man in 5.3.1.4.2 nachschlägt, wo Memu-s mit Schüttgutcontainern behandelt werden, wäre diese Art der Kennzeichnung richtig.
Meine Frage nun, sind die Schüttgut Abroll Container nun an 3 oder an 4 Seiten mit Großzettel zu versehen ???
Danke für eure Unterstützung <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />
Konfuzius sagt"Es ist besser,ein einziges kleines Licht anzuzünden,als die Dunkelheit zu verfluchen"
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Re: Kennzeichnung lose Schüttung
[Re: AlfredE.]
#18089
09.01.2014 19:41
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King_Louie_21
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Hallo Alfred,
es wird UN 3175 in Abrollcontainern befördert. Für die Großzettel gelten die von Dir genannten Vorschriften des Unterabschnitts 5.3.1.2 ADR.
Die Beförderung der Abrollcontainer erfolgt zwar mit einem Fahrzeug, deshalb bleiben sie jedoch Abrollcontainer für Schüttgut und werden nicht zu einem Fahrzeug. So wie ich das verstehe, liegt auch keine MEMU mit Tanks und Schüttgutcontainern vor.
Schöne Grüße.
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Re: Kennzeichnung lose Schüttung
[Re: AlfredE.]
#18090
09.01.2014 20:03
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Gerald
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Hallo AlfredE., Beladen ist die Beförderungseinheit mit jeweils einem oben offenen Schüttgut - Container / Abrollbehälter. Bei UN 3175 steht in Kapitel 3.2 Spalte 17 der Eintrag VV3, was bedeutet " Die Beförderung in loser Schüttung in bedeckten Fahrzeugen und bedeckten Großcontainern mit ausreichender Belüftung ist zugelassen." wo Memu-s mit Schüttgutcontainern behandelt werden Ob das MEMU einen Schüttgutcontainer hat, geht aus der Zulassungsbescheinigung nach 9.1.2 hervor und in Kapitel 9.8 stehen die ergänzenden Vorschriften zu einem MEMU. Was in Deinem Fall nicht zutreffen dürfte. Zur Kennzeichnung hat ja King_Louie_21 in seinem Beitrag was geschrieben.
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 09.01.2014 20:04.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Kennzeichnung lose Schüttung
[Re: Gerald]
#18091
10.01.2014 10:11
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AlfredE.
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Vielen Dank für die Auskunft.
Es handelte sich bei der Beförderungseinheit nicht um ein Memu.
Ich hatte das mit dem Memu nur angeführt, weil in der Kennzeichnungsvorschrift dafür von einem Schüttgutcontainer die Rede ist und dort dann nur 3 Großzettel gefordert werden. Aufgrund dieser Angabe ist bei mir dann die Frage nach 3 oder 4 Großzetteln entstanden.
Gruß Alfred E. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />
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