Natronlauge
#18042
20.12.2013 09:32
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Stefan82
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Hallo Kollegen,
hat jemand von euch Erfahrung mit Natriumhydroxidlösung?
Mir geht es im Moment um eine Einschätzung von 0,1 mol NaOH
Sind wir hier schon langsam im Gefahrgutbereich oder ist das erst ab höheren Konzentrationen drin?
Zuletzt bearbeitet von SRiesche; 20.12.2013 09:57.
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Re: Natronlauge
[Re: Stefan82]
#18043
20.12.2013 10:06
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Thorsten
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Guten Morgen SRiesche,
bei einer Natronlauge mit 0,1 mol handelt es sich um eine Lösung mit einem Natriumhypochloritanteil von 0,4%. Hierbei handelt es sich um ein Gemisch was weder reizend, noch als Gefahrgut einzustufen ist.
Hoffe ich konnte die bei deiner Frage helfen!
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Re: Natronlauge
[Re: Thorsten]
#18044
20.12.2013 10:13
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Stefan82
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Ok, hab nämlich unterschiedliche Infos.
Die Lauge wurde als reizend eingestuft. Hab dazu aber kein MSDS und hab deshalb mal gegoogelt. Da hab ich von ner anderen Firma eines zu ner 0,1 mol Natronlauge gefunden und das war sogar als ätzend und UN 1824 eingestuft.
Deshalb bin ich etwas etwas verwirrt.
Zuletzt bearbeitet von SRiesche; 20.12.2013 10:14.
Grüße aus der Hauptstadt
Stefan
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Re: Natronlauge
[Re: Stefan82]
#18045
20.12.2013 11:32
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GG1
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Hallo SRiesche,
ich wäre da ebenfalls vorsichtig. Natronlauge wirkt bereits in sehr niedrigen Konzentrationen ätzend auf Metalle (Aluminium) so daß wir hier sehr schnell bei UN 1824 VG III sind. Ein bekannter Chemikalienhändler stuft sogar 0,02 mol NaOH als UN 1824 ein.
Grüße GG1
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Re: Natronlauge
[Re: Thorsten]
#18046
20.12.2013 11:34
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Bergmannsheil
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Mahlzeit,
Natriumhypochlorit enthält Natronlauge natürlich nicht, sondern Natriumhydroxid.
Nach EG-Richtlinie 1272/2008 ist Natriumhydroxid eingestuft zwischen 0,5 und 2 % (w/v) als wässrige Lösung mit GHS 05 (ätzend) und dem Signalwort GEFAHR sowie dem H-Satz 319 Verursacht schwere Augenreizung. Nach der alten Richtlinie war es kennzeichnungspflichtig mit Xi Reizend und R36/38 Reizt die Augen und die Haut . Unterhalb 0,5 % ist es nicht kennzeichnungspflichtig. 0,1 M NaOH = 0,4 % (w/v) NaOH. 2.2.8.1.9 ADR: Wenn nicht kennzeichnungspflichtig als ätzend, dann auch kein Gut der Klassse 8. Viele Fettlöser für den Küchen- und Badbereich haben mehr Natron- oder Kalilauge und sind kein Gefahrgut.
Zuletzt bearbeitet von Bergmannsheil; 20.12.2013 11:35.
Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.
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Re: Natronlauge
[Re: Bergmannsheil]
#18047
20.12.2013 12:12
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GG1
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2.2.8.1.9 ADR: Wenn nicht kennzeichnungspflichtig als ätzend, dann auch kein Gut der Klassse 8.
Hallo Bergmannsheil, Du hast bei dem Zitat nicht auf das Wörtchen "und" beim 1. Spiegelstrich und auf den Inhalt des 2. Spiegelstrichs geachtet. Hier wird sehr wohl auf die Ätzwirkung aus Metalle eingegangen; siehe auch Tabelle 2.2.8.1.6. Ich bleibe daher bei meiner Einschätzung, vorsichtig zu sein. GHS und ADR Kriterien für den gleichen Punkt stimmen nicht immer überein. Grüße GG1
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Re: Natronlauge
[Re: GG1]
#18048
20.12.2013 13:16
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Bergmannsheil
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Hallo GG1, na, sagen wir mal, geschlabbert, da die Frage hier nach Natronlauge war und die Ätzwirkung bei Natronlauge nicht durch die Metallkorrosivität, sondern durch die Haut- und Augenschädigung zu beantworten ist. Die ungeeigneten Werkstoffe bei Natronlauge nach GESTIS sind: Blei Aluminium Zink Zinn Messing. Daher ist deine Anmerkung vollkommen richtig und die Metallkorrosivität ist sowieso immer mit hinzuzuziehen. Bei Fisch und Baum sowie Klasse 7 haben sich die Rechtsbereiche mittlerweile genähert, in anderen Bereichen werden wir das nie erreichen. Nun ist die Frage nach der Metallkorrosivität von stark verdünnten Natronlaugen und damit der Einstufung als gefahrgut noch nicht beantwortet. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/shocked.gif" alt="" /> BTW: Forensuche http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads...amp;type=thread Das gab es schon mal ähnlich, auch ohne klares Ergebnis <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Zuletzt bearbeitet von Bergmannsheil; 20.12.2013 13:23.
Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.
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Re: Natronlauge
[Re: Bergmannsheil]
#18049
20.12.2013 19:08
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GG1
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Hallo Bergmannsheil,
im 1. Absatz schreibst Du, daß die Ätzwirkung nicht durch die Metallkorrosivität zu beantworten ist. Im 2. Absatz schreibst Du, daß die Metallkorrosivität sowieso immer mit hinzugezogen werden muß. Aus meiner Sicht ein Widerspruch in sich.
Deine Aussage, daß die Ätzwirkung durch NaOH unter anderem durch die Ätzwirkung auf das Auge zu beantworten ist zeigt, daß Du Gefahrstoffrecht mit Gefahrgutrecht vermischt. Das Gefahrgutrecht kennt die Ätzwirkung auf das Auge nicht!
Auch die Aussage, daß Fettlöser, welche mehr NaOH enthalten, nicht als Gefahrgut eingestuft sind, will ich so nicht stehen lassen. Ich habe mir mal den Rohrreiniger meines geringsten Mißtrauens angeschaut: ordentlich Krawumm, was NaOH angeht - aber "nur" als ätzend gekennzeichnet; nix von Gefahrgut, noch nicht mal eine UN Nummer! Liegt aber daran, daß das Zeug als LQ verkauft wird (immerhin 1 kg bei UN 1823) und im Umgangsrecht die Kennzeichnung nach Gefahrstoffrecht erforderlich ist. Ob der Karton, in dem der Rohrreiniger angeliefert wurde als LQ gekennzeichnet war, kann ich nicht beantworten, da schön ins Fach eingeräumt. Bekannte Diskounter, welche in dieser Jahreszeit Frostschutz für die Scheibenwaschanlage verkauften, hatten Paletten mit Kartons stehen, die das LQ Zeichen trugen. Auf den einzelnen Kanistern fand ich aber keinen Gefahrzettel Nr. 3, bestenfalls UN 1170 irgendwo ganz klein.
Aber zurück zur Ausgangsfrage: Am besten ein Sicherheitsdatenblatt vom Lieferanten der Natronlauge anfordern oder in den sauren Apfel beißen und die Prüfungen auf Metallkorrosivität machen lassen.
Grüße GG1
Zuletzt bearbeitet von GG1; 20.12.2013 19:26.
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