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Tabelle nach Freistellung 1.1.3.6 #16463 18.02.2013 13:15
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thwler Offline OP
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Hi!

Wir haben ein Problem beim THW. Auch wir sind ja gezwungen außerhalb von Einsätzen die Tabelle nach ADR 1.1.3.6 auszufüllen.
Nun die Frage:
Was passiert, wenn in der Tabelle mehr aufgeführt wird als tatsächlich an Bord ist? Es kann ja immer mal sein, dass man z.B. Atemluftflaschen gerade beim Füllen hat oder die Kettensäge incl. Ersatzkanister ausgeliehen ist. Muss ich hier immer eine neue Tabelle ausfüllen?

Re: Tabelle nach Freistellung 1.1.3.6 [Re: thwler] #16464 18.02.2013 13:23
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Dieter2 Offline
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Hallo thwler,

kann es sein, dass hier ein Verständnisproblem vorliegt?

Es handelt sich offenbar um THW-interne Listen, mit denen ermittelt werden soll, ob die Punktzahl 1000 nach ADR 1.1.3.6 erreicht wird.

Wenn ich damit richtig liege, kommen diese der Bedeutung eines Beförderungspapiers gleich.

Die Liste dient dann "lediglich" der Ermittlung, ob das Fahrzeug auch tatsächlich unter der Freistellung 1.1.3.6 fahren kann. Und dann gilt logischerweise: Desto weniger an Bord, desto eher trifft die Freistellung zu.

Gruß
Dieter

Re: Tabelle nach Freistellung 1.1.3.6 [Re: Dieter2] #16465 18.02.2013 13:31
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thwler Offline OP
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Hi!
Ja, es ist richtig, dass es ein internes Papier ist, da ja nur die Art der Tabelle festgelegt ist. Diese gilt dann als Beförderungspapier.

Wenn ich das richtig verstehe, kann man also reinschreiben wieviel man will, solange man unter 1000 Punkte bleibt und das tatsächliche Ladegut erfasst ist?

Re: Tabelle nach Freistellung 1.1.3.6 [Re: thwler] #16466 18.02.2013 13:39
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Dieter2 Offline
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Genau so ist es.

Gruß
Dieter

Re: Tabelle nach Freistellung 1.1.3.6 [Re: Dieter2] #16467 18.02.2013 14:21
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Vielen Dank!

Re: Tabelle nach Freistellung 1.1.3.6 [Re: thwler] #16468 19.02.2013 08:02
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UBurkhard Offline
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Antwort auf
Wenn ich das richtig verstehe, kann man also reinschreiben wieviel man will, solange man unter 1000 Punkte bleibt und das tatsächliche Ladegut erfasst ist?

Soweit die Theorie.
Die THW-internen Vorschriften (Handbuch Kraftfahrwesen, DA-FZG, RdVfG Gefahrgut) geben eine andere Richtung vor. Diese ist (disziplinarrechtlich) einzuhalten, auch wenn das Gefahrgutrecht unter Umständen Erleichterungen ermöglicht.
Gemäß geltenden internen THW-Bestimmungen ist nunmal gefordert, vor Fahrtantritt im Rahmen der Abfahrtskontrolle einen Abgleich zwischen Ladung und Beförderungspapier (Tabelle) zu machen.
Ich sehe auch nicht wirklich ein Problem darin. Ich weiss vor Fahrtbeginn, was ich auf dem Fahrzeug mitführe oder nach Einsatzende noch drauf habe, kann eine Tabelle entsprechend vorbereiten und trage nur noch die Mengen ein - das bißchen Kopfrechnen sollte doch kein Problem sein.
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Mit besten Grüßen

Udo Burkhard
Re: Tabelle nach Freistellung 1.1.3.6 [Re: thwler] #16469 19.02.2013 09:14
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Dieter2 Offline
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Hallo Udo,

das hat thwler doch genauso beschrieben!?

Antwort auf
...solange man unter 1000 Punkte bleibt und das tatsächliche Ladegut erfasst ist?

Re: Tabelle nach Freistellung 1.1.3.6 [Re: Dieter2] #16470 19.02.2013 10:00
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UBurkhard Offline
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Schon richtig.
Es sollte aber (Vorgabe des THW-Bundesverbandes) die tatsächlich transportierte Menge unter Berücksichtigung der Vorgaben aus 1.1.3.6 (und der internen Bestimmungen) erfasst werden und nicht - aus welchen Gründen auch immer - höhere Mengenangaben nahe der Freigrenze.
Die THW-internen Bestimmungen sind nunmal zu beachten, auch wenn das Gefahrgutrecht möglicherweise Erleichterungen bietet.
Die vom TE angesprochene "Tabelle" ist grundsätzlich vor Fahrtantritt auszufüllen bzw. zu überprüfen.
Der Sinn dieser Regelungen ist es ja nicht, die Helferinnen und Helfer mit irgendwelchen Tätigkeiten zu belasten, sondern bestimmte Verhaltensweisen bei der Einsatzvorbereitung und im Einsatz zum Schutz der Betroffenen vor Unfällen und Gesundheitsschäden zu automatisieren und damit zu "leben".


Mit besten Grüßen

Udo Burkhard
Re: Tabelle nach Freistellung 1.1.3.6 [Re: UBurkhard] #16471 19.02.2013 11:13
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Dieter2 Offline
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Hallo Udo,

da muss ich dir uneingeschränkt zustimmen.

Gruß
Dieter


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