Wenn ich das richtig verstehe, kann man also reinschreiben wieviel man will, solange man unter 1000 Punkte bleibt und das tatsächliche Ladegut erfasst ist?
Soweit die Theorie.
Die THW-internen Vorschriften (Handbuch Kraftfahrwesen, DA-FZG, RdVfG Gefahrgut) geben eine andere Richtung vor. Diese ist (disziplinarrechtlich) einzuhalten, auch wenn das Gefahrgutrecht unter Umständen Erleichterungen ermöglicht.
Gemäß geltenden internen THW-Bestimmungen ist nunmal gefordert, vor Fahrtantritt im Rahmen der Abfahrtskontrolle einen Abgleich zwischen Ladung und Beförderungspapier (Tabelle) zu machen.
Ich sehe auch nicht wirklich ein Problem darin. Ich weiss vor Fahrtbeginn, was ich auf dem Fahrzeug mitführe oder nach Einsatzende noch drauf habe, kann eine Tabelle entsprechend vorbereiten und trage nur noch die Mengen ein - das bißchen Kopfrechnen sollte doch kein Problem sein.
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