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Zuständigkeit Warntafeln/Bezettelung #15254 06.07.2012 13:20
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jensjens Offline OP
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Folgende Situation:

Unternehmen A beauftragt Unternehmen B mit dem Umfüllen eines Gefahrguts in einen Tankauflieger von Unternehmen C. Unternehmen C fährt das beladene Fahrzeug zu Unternehmen A.

Wer ist zuständig für die Bezettelung/Warntafeln am Fahrzeug?

Danke und Gruß
Jens

Re: Zuständigkeit Warntafeln/Bezettelung [Re: jensjens] #15255 06.07.2012 16:25
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Winklhofer Offline
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Servus jensjens,

nach Deiner Beschreibung setzt Unternehmen C ein eigenes Fahrzeug ein. Damit muss der Fahrzeugführer des Unternehmens C gemäß § 28 Nr. 6 und 7 GGVSEB die Kennzeichnung und Bezettelung vornehmen. Der Beförderer (Unternehmen C) hat gemäß § 19 (2) Nr. 11 GGVSEB das Fahrzeug mit Großzetteln und Warntafeln auszurüsten.

Beste Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer


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