Hallo zusammen,
folgendes wurde in unserer Firma im Zusammenhang
mit der Versendung von KFZ verteilt.
2.3.1) Gefahrgut-Transportbedingungen, CFR 49, § 176.905 (5)
Im Fahrtgebiet nach USA gelten abweichende Kennzeichnungsvorschriften für Container.
Die Container müssen wie folgt gekennzeichnet sein:
WARNING – MAY CONTAIN EXPLOSIVE MIXTURES WITH AIR – KEEP IGNITION
SOURCES AWAY WHEN OPENING!
(ACHTUNG – KANN EXPLOSIVE ATMOSPHÄRE ENTHALTEN – BEIM ÖFFNEN DÜRFEN
KEINE ZÜNDQUELLEN VORHANDEN SEIN!)
Die Beschriftung muss aus 8 Meter Entfernung lesbar sein!
Hinweis: Wortlaut CFR 49 siehe Anlage II.
Meine Frage ist: Gilt das für alle Gefahrgutcontainer USA ??- unabhängig
von Versand KFZ ???