Hallo totototo,
also sinnvollerweise erfolgt eine Bestellung schriftlich mit der Unterschrift des Bestellers und der bestellen Person. Die Bestellung setzt gegenseitiges Einverständnis voraus und ist nicht einseitig. Davon kann man also auch wieder Abstand nehemen. Wenn die Bestellung unter falschen Voraussetzungen stattgefunden hat würde ich vermuten, dass sie sowieso ungültig ist. Wenn du nur
benannt statt
bestellt worden bist, bist du sowieso nicht ordnungsgemäß bestellt und bist somit gar nicht Gefahrgutbeauftragter.
Im Netz gibts auch Musterbestellschreiben, die mann an seine Bedürfnisse anpassen kann z. B. hier:
Musterbestellschreiben oder auch hier
VBG (hier allerdings ohne Gefahrgutbeauftragten).
Gruß Gandalf