Hallo totototo,
grundsätzlich ist jedes Versandstück mit den Zetteln / Aufschriften zu versehen, die sich aus der UNNR ergeben. Es muß also zunächst geklärt werden, was drin ist. Solange Spraydosen nicht sicher restentleert/drucklos sind ist die Kennzeichnung gleich der voller Spraydosen. Für die sonstigen Inhalte gilt das gleiche. Die Versandvorschriften (Papier und Kennzeichnung) stehen im Teil 5 ADR, die Stoffzuordnung geht über die Alpha-Liste bzw. die UN-Liste im Teil 3 zusammen mit der Klassifizierungsklärung im Teil 2. UNNR 1950 ist ein guter Startpunkt; die Dinger heißen auf Gefahrgutdeutsch "Druckgaspackung".
Schönen Abend noch.
M.A.T.
Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 20.07.2011 20:45.