Temperaturobergrenze bei Transporten
#13343
11.07.2011 11:48
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Tobias S.
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Hallo zusammen :-) Gibt es eigentlich eine Art Temperaturobergrenze, bis zu der ein Stoff überhaupt transportiert werden darf? (Unabhängig von Abschnitt 2.2.41.1.9-17 sowie baulichen Anforderungen von Fahrzeugen betrachtet) Meines Wissens gibt es da keine pauschale Aussage oder?
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Re: Temperaturobergrenze bei Transporten
[Re: Tobias S.]
#13344
13.07.2011 14:05
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M.A.T.
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Einige Ausführungen dazu stehen in der RSEB 2011, Anlage 12. Aus den höchstzulässigen Oberflächentemperaturen könnte man bei bekannter Isolierung auf die höchstzulässige Gut-Temperatur schließen. Ansonsten die Kontrolltemperaturen in 2.2.52; Sie erwähnten nur 2.2.41. Analoge Regelungen existieren für Kl.7 (6.4.7.5). Gruß
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Re: Temperaturobergrenze bei Transporten
[Re: M.A.T.]
#13345
13.07.2011 15:19
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Tobias S.
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Danke für den Hinweis! Kl. 7 scheidet bei uns aus, so dass eigentlich nur andere Stoffe mit exothermer Reaktion in Frage kämen, 4.1 oder 5.2 z.B., ich denke auch es kommt immer auf den jeweiligen Stoff an.
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Re: Temperaturobergrenze bei Transporten
[Re: Tobias S.]
#13346
14.07.2011 17:24
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Gerald
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Hallo Tobias S, bei der Beförderung von Stoffen der Klasse 4.1 oder 5.2 kann im Beförderungspapier der Hinweis "SR2" oder "P2" stehen, was zur Folge hat, das bei diesen eine "Temperaturkontrolle erforderlich" ist. Da diese Stoffe eine sogenannte -SADT- besitzen. Und bei Erreichen der -Notfalltemperatur-, hat der Fahrzeugführer Pflichten.
Ich bin schon seit längerem auf der Suche von Bildern dieser Temperaturanzeige. Vielleicht kann mir hier jemand helfen?
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Temperaturobergrenze bei Transporten
[Re: Gerald]
#13347
18.07.2011 16:52
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M.A.T.
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Nachtrag: natürlich gibt es auch noch die UNNR 3256 bis 3258, so daß es zumindest bis 240 °C Stofftemperatur geht. Gruß M.A.T.
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Re: Temperaturobergrenze bei Transporten
[Re: M.A.T.]
#13348
19.07.2011 08:05
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Gandalf
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Hallo M.A.T., kleine Korrektur: UN 3257 = flüssige Stoffe >= 100 °C und UN 3258 = feste Stoffe >= 240 °C. Also eigentlich nach oben offen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" /> Vorraussetzung ist demnach doch nur, dass Stoff, verwendete Materialien und Verpackung/Beförderungsmittel die jeweilige Temperatur aushalten bzw. dafür ausgelegt sind. Gruß Gandalf
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Re: Temperaturobergrenze bei Transporten
[Re: Gandalf]
#13349
19.07.2011 08:53
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M.A.T.
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@Gandalf danke für den Hinweis; klar, daß hier eine Art Mindest-Obergrenze (daß also auch höhere Temperaturen erlaubt sind) genannt wird, ich wollte es nur nicht so kompliziert ausdrücken. Die Begrenzung liegt qualitativ in der Eignung, wie Sie sagen, aber meiner Meinung nach auch Begrenzung der Außentemperaturen, falls Kontakt mit Menschen möglich ist (Beispiel Kl. 7). Eine numerische Obergrenze für das ganze ADR ist mir allerdings nicht bekannt. Gruß. M.A.T.
Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 19.07.2011 08:54.
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Re: Temperaturobergrenze bei Transporten
[Re: M.A.T.]
#13350
19.07.2011 10:17
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Tobias S.
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Danke Euch für die Hinweise!
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Re: Temperaturobergrenze bei Transporten
[Re: Tobias S.]
#13351
05.08.2011 14:39
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GG1
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Hallo zusammen,
in 4.2.1.4 und 4.3.4.2.1 findet sich der Hinweis auf die maximale Oberflächentemperatur von 70 °C während der Beförderung. Das erlaubt im Zusammenhang mit der Leistungsfähigkeit der Isolierung einen Rückschluß auf die maximale Produkttemperatur.
Grüße GG1
Zuletzt bearbeitet von GG1; 05.08.2011 18:36.
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