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Re: Höchstzulässige Bruttomasse -Trays- [Re: King_Louie_21] #10558 15.04.2013 21:02
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sonnenblume85 Offline
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Vielen Dank für die hilfreichen Antworten, welche meine Meinung bestätigen...
In Frankreich wollten Sie mir nicht glauben, dass das kein Tray ist.
Mit dem IMDG Code kann ich jetzt begründen.

Danke.

Re: Höchstzulässige Bruttomasse -Trays- [Re: King_Louie_21] #10559 16.04.2013 15:01
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Hagen Offline
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Hallo!
In der englischen, d. h. maßgeblichen, Version des IMDG-Codes ist nicht von Paletten die Rede. Dort heißt es unter 3.4.2.2 nur "shrink-wrapped or stretch-wrapped trays". Im deutschen Code hat man, warum auch immer, "mit Schrumpf- oder Stretchfolie umhüllte Paletten ("Trays")" daraus gemacht. Wenn man als unbedarfter Verpacker das liest, denkt man, eine eingestretchte EU-Palette sei ein Tray, was ja schon wegen der 20 kg brutto gar nicht geht.
Dass ein Tray eine Unterlage braucht, ist (leider) allgemein aktzeptierte Ansicht, die sich aber weder aus dem deutschen noch dem englischen ADR ergibt. Bei Aerosoldosen z. B. macht die Unterlage überhaupt keinen Sinn. Ob da nun noch ein Päppchen drunter ist oder nicht, macht die Sache keinen Deut sicherer. Bei zerbrechlichen Innenverpackungen mag das ja noch angehen, obwohl die eine Zwischenverpackung brauchen. Die sollte eigentlich genügen.
Hat mal jemand Lust, es auf ein Gerichtsverfahren ankommen zu lassen, um das zu klären? Wär mir ein Bier wert.

Gruß
Hagen

Re: Höchstzulässige Bruttomasse -Trays- [Re: Hagen] #10560 16.04.2013 20:09
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sonnenblume85 Offline
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Hallo,

ich habe heute auch mal im englischen IMDG Code nachgelesen und habe festgestellt, dass mich das in der Definition doch nicht wirklich weiterbringt.

Ich habe nun dem BMVBS geschrieben, ob es nicht sinnvoll wäre eine Definition einzuführen... ich weiß das dauert, aber so oft wie ich darüber diskutiere.....

@hagen: ich habe bisher noch nicht von Anhörungen diesbezüglich gehört.. ich denke, dass es schwer ist Bußgelder anzustreben, wenn es keine wirkliche Rechtsgrundlage gibt.

Schönen Abend <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Re: Höchstzulässige Bruttomasse -Trays- [Re: Hagen] #10561 16.04.2013 22:08
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Hagen,

der IMDG-Code erscheint mir schon eindeutig. Allerdings kann man darüber diskutieren, ob "Palette" eine glückliche deutsche Übersetzung für "Tray" ist. Vielleicht hat jemand beim Übersetzen die englische und deutsche Definition für Overpack/Umverpackung im Abschnitt 1.2.1 ADR miteinander verglichen (loading tray/pallet bzw. Ladeplatte/Palette) und dann im deutschen IMDG-Code aus dem Tray eine Palette gemacht. Unter einem Tray verstehe ich ein relativ flaches Objekt, auf dem etwas abgestellt werden kann. Beispielsweise wird im Passagierflugzeug das am Vordersitz angebrachte klappbare Tablett als Tray bezeichnet. In diversen Wörterbüchern habe ich auch Schale oder Brett gefunden.

Bei begrenzten Mengen besteht das Versandstück aus einer Außenverpackung, in der sich ein oder mehrere Gegenstände/Innenverpackungen befinden, die das Gefahrgut enthalten. Als Außenverpackung sind zwei Varianten zulässig:
  • die klassische Kiste aus Pappe etc. (3.4.2.1 IMDG-Code bzw. 3.4.2 ADR) oder
  • ein Tray (Brett, Tablett, Schale), das mit Schrumpf- oder Strechfolie umhüllt ist (3.4.2.2 IMDG-Code bzw. 3.4.3 ADR)
Der englische Text besagt: "[...] shrink-wrapped or stretch-wrapped trays [...] are acceptable as outer packagings for articles or inner packagings containing dangerous goods [...]." Die Außenverpackung besteht in diesem Fall aus zwei Komponenten, dem Tray (Brett, Tablett, Schale) und der Schrumpf-/Strechfolie. Ob das Tray (Brett, Tablett, Schale) einen Sicherheitsgewinn bietet, ist eine technische Frage. Wird das Tray (Brett, Tablett, Schale) weggelassen und werden die Druckgaspackungen nur mit Folie umhüllt, dann ist die Außenverpackung jedenfalls formal unvollständig und die Kennzeichnung für begrenzte Mengen darf nicht verwendet werden.

In der deutschen Sprache gibt es den Begriff "Tray" nicht und wir tun uns vielleicht etwas schwer damit. Den Text verstehe ich so, dass das Tray ein Bestandteil der Außenverpackung ist und nicht das fertige Endprodukt des Verpackungsvorgangs. Letztendlich geht es hier wohl um den Unterschied zwischen folgenden Lesarten:
  • Mit Schrumpf-/Strechfolie umhüllte Trays sind als Außenverpackungen zugelassen.
  • Schrumpf- und Strechfolien sind als Außenverpackungen zugelassen.
Schöne Grüße.

Re: Höchstzulässige Bruttomasse -Trays- [Re: King_Louie_21] #10562 26.04.2013 11:37
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Vor einigen Jahren stand für die Klasse 1 in deutschen Vorschriften der Begriff "Horde" für EN "tray". Vielleicht hilft das. Falls es gebraucht wird, kann ich die Quelle noch mal raussuchen.
"Palette" ist eindeutig eine falsche Übersetzung; neben Horde ginge "Tablett" in die Richtung, denn die Herkunft ist wie schon oben erwähnt die Einzelhandelsverpackung, welche mit den Händen eingeräumt werden kann. Unmöglich für eine Palette.
M.A.T.

Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 26.04.2013 11:39.
Re: Höchstzulässige Bruttomasse -Trays- [Re: King_Louie_21] #10563 03.05.2013 21:59
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sonnenblume85 Offline
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Ich habe im aktuellen Leitfaden für den Transport in PKW/ Kombi des VCI eine Definition gefunden.

Tray: Tragpackung mit Dehn- oder Schrumpffolie umwickelt.

Auch hier wieder sehr ungenau und viel ist möglich..

Re: Höchstzulässige Bruttomasse -Trays- [Re: sonnenblume85] #10564 03.05.2013 22:09
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Sonnenblume,

ja, das hab' ich auch schon so gelesen.

Die österreichische Post verwendet ebenfalls den Begriff "Tragpackung" in Ihrem Gefahrgutfolder. Auf Seite 7 dieses Gefahrgutfolders wird zudem am Beispiel von Druckgaspackungen (UN 1950) bildlich beschrieben, dass eine Tragpackung (Tray) eine stabile Unterlage besitzt.

Der vom M.A.T. genannte Begriff «Horde» als Übersetzung für «Tray» wird nach wie vor in Abschnitt 1.2.1 ADR/RID verwendet. Was ist jetzt eine «Horde»? Hat da jemand vielleicht Bilder? Selbst kann ich mir eigentlich nichts darunter vorstellen; allerdings habe ich mit Explosivstoffen auch nichts zu tun.

Schönes Wochenende.

Re: Höchstzulässige Bruttomasse -Trays- [Re: King_Louie_21] #10565 04.05.2013 10:46
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Gerald Offline
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Hallo King_Louie_21,

Antwort auf
Hat da jemand vielleicht Bilder?


Ich häng Dir mal ein Bild an, was eine Horde nach 1.2.1 darstellt.(Deckel gibt es auch)

Die UN 0368 hat in Spalte 8 den Eintrag P141, und unter diesen Eintrag findest Du den Begriff "Horden mit unterteilten Trennwänden".

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17444-UN0368.jpg (0 Bytes, 417 Downloads)

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Höchstzulässige Bruttomasse -Trays- [Re: King_Louie_21] #10566 04.05.2013 18:54
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Gerald Offline
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Hallo King_Louie_21,

Ich habe noch mal in meinen Unterlagen nachgesehen und Bilder gefunden, welche dem Begriff "Horde" nach 1.2.1 auch nachkommen. Ich hänge eine Datei an.
Ich hoffe es hilft Dir weiter.

Auch in der Allgemeinverfügung Kampfmittel der BAM vom 27.06.2011 wir in Ziffer 5.6 der Begriff "Horde" verwendet.

Anhänge
17445-Hordenach1.2.1ADR.pdf (0 Bytes, 494 Downloads)

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Höchstzulässige Bruttomasse -Trays- [Re: Gerald] #10567 14.05.2013 14:18
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Liebe Gefahrgutkolleginnen und -kollegen,

mit dem Begriff "Tray" hatte ich auch vor einigen Jahren zu tun, nachdem mir die Frage gestellt wurde und ein Bild beigefügt wurde, bei dem vier Druckgaspackungen in eine Folie eingeschweißt wurden und dies als Tray durchgehen sollte. Dem ist nicht so, was mir nach Rücksprache mit den zuständigen Ministerien und der OTIF auch so bestätigt wurde.
Unter "Tray" wird nach Informationen aus der Verpackungsindustrie eine Art Tablett verstanden, in das die Produkte eingestellt werden und das anschließend mit Schrumpffolie verpackt werden (z. B. die Verpackungen von Getränkedosen in den Supermärkten).
Die Fachliteratur bietet u.a. folgende Definitionen an:
&#8222;Ein schalenförmiges / palettenförmiges Behältnis wie Tablett, Ablagekorb oder ähnlich, dass aus Pappe, Kunststoff oder anderem geeigneten Werkstoff besteht, dessen Seitenwände nur wenige Zentimeter hoch sind. Zur weiteren Sicherung werden die Innenverpackungen dann mit Dehn- oder Schrumpffolie umwickelt.&#8220;


Beste Grüße

Alfred Winklhofer

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17491-Tray2.JPG (0 Bytes, 704 Downloads)
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