Hallo Gerald,
Und im Umkehrschluss würde das bedeuten, dass eine Palette mit Fässern, welche mit Folie umwickelt ist, kein Tray wäre, sondern dann eher eine Umverpackung.
Ich möchte Alfred Winklhofer nicht vorgreifen, allerdings würde ich diesen Umkehrschluss nicht so eindeutig ziehen. In der englischen Definition für Umverpackung im Abschnitt 1.2.1 ADR/RID heißt es:
- Examples of overpacks: (a) A loading tray, such as a pallet [...]
- Beispiele für Umverpackungen sind: a) eine Ladeplatte, wie eine Palette [...]
Unabhängig davon veranschaulichen der Beitrag von Alfred Winklhofer und die Deinen Beiträgen angehängten hilfreichen Fotos aus meiner Sicht jedoch deutlich, was unter einem «Tray» im Zusammenhang mit der Außenverpackung eines Versandstücks in begrenzten Mengen zu verstehen ist. Auf Deinen Fotos ist das «Tray» die Unterlage/Schale aus Pappe.
Wenn man das ADR/RID genauer durchsucht, findet man den Begriff «Tray» außer für die «Horde» (Klasse 1) auch noch an weiteren Stellen. Interessant erscheint mir insbesondere die Sondervorschrift RR 6 in den Verpackungsanweisungen P 003 und P 207:
«[...] Die Gegenstände müssen auf Trays zu Einheiten zusammengestellt werden und mit einer geeigneten Kunststoffhülle in der richtigen Lage gehalten werden [...].» Es heißt «
auf (!) Trays» und auch damit wird klar, dass ein «Tray» eine Art Unterlage oder Schale ist. Abgesehen von der nicht zu beachtenden Mengenobergrenze für die RR 6, wird sich ein «Tray» der RR 6 wohl kaum von einem «Tray» des Abschnitts 3.4.3 ADR/RID unterscheiden.
Der Begriff «Tray» muss im jeweiligen Kontext gelesen werden. Nachfolgend noch andere Fundstellen im ADR/RID:
- Verpackungsanweisung P 903b: Sammelbehälter = collecting trays
- Verpackungsanweisung P 906: dichte Wanne aus Metall = leakproof metal tray
Schöne Grüße.