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Re: Shippers Declaration [Re: fireman] #35773 10.09.2023 17:39
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Auch wenn es etwas unhoeflich klingt, Kurz gesagt, diese Angaben ergeben wenig Sinn.
1. Rasenroboter mit < 100 Wh Batterien deuten auf UN 3481 (Lithium ionen batterien installiert oder in der Verpackung beigegeben. Habe mich nochmals informiert ueber die Batterieanforderungen dieser Robotrasebnaeher, und die liegen in einem Bereich von < 100 WH bis >> 100 WH.
2. Lithium metall batterien (UN 3090 bzw. 3091) sind nicht aufladbar und wuerden die Rasenroboter in ihrer Einsatzdauer mehr als beschraenken.
3. Wuerde daher bei dem Lieferanten nochmals nach den notwendigen Unterlagen fragen (haben diese Rasenmaeher - nicht nur die eingebauten Batterien - den Test nach UN Manual of Tests and Standards Pare 38.3 bestanden?, UN Test Summary vorhanden?)
3. Wie wurden diese Tasenroboter urspruenglich angeliefert?
4. Wer ist der Versender?
5. Notfall Telephon Nummer in Abhanegigkeit von wer ist der eigentliche Versender
7. Wie hoch ist das eigenetliche Nettogewicht der eingebauten Batterien? Auswirkung auf Deklarierung " Cargo Aircraft only"
8. Das sogenannt SDB wird mehr im Sinn fuer einen Seetransport ausgelegt (und nicht fuer Lufttransport). Da ergeb sich doch mehrere Fragen.
Es gibt in Deutschland Spezialisten, welche bei solchen Fragen (kostenpflichtig) eine Antwort geben koennen (siehe juergen.werny@lithium-batterie-service.de).
Desweiteren moechte ich auf folgenden Link hinweisen:
https://www.linkedin.com/pulse/2023-edition-icao-ti-lithium-battery-summary-chart-1-2-cem-yakal. Diese Uebersicht enthaelt alle notwendigen Angaben, was gemacht werden muss.
Und zuletzt moecht ich noch hinweisen auf eine Veroeffentlichug der FAA https://www.faa.gov/sites/faa.gov/files/2023-Interactive-Guide-to-Shipping-Lithium-Batteries.pdf
Gruss aus Florida


Zuletzt bearbeitet von Floridacargocat; 11.09.2023 16:05. Bearbeitungsgrund: Zusatzinformationen
Re: Shippers Declaration [Re: Floridacargocat] #35774 10.09.2023 17:50
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Vielen Dank für die schnelle Antwort. Werde nochmals den Kunden kontaktieren.
Nochmals vielen Dank für die Übersendung.

Re: Shippers Declaration [Re: fireman] #35777 11.09.2023 08:18
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Darf ich noch auf 1.6 IATA DGR hinweisen? @fireman hast du eine entsprechende Einweisung/ Qualifikation/ Schulung nach 1.6 IATA DGR für den Versand kleiner Lithiumbatterien? Es ist keine "große" IATA-Schulung nach CBTA sondern "ausreichende Anweisungen", in welche auch mind. alle 2 Jahre eingewiesen werden muss. Das ist Pflicht.

Wenn du das Wissen nicht hast: kein Versand der Batterien/ Rasenmähroboter. Dein AG soll dafür sorgen, dass ihr das Fachwissen bekommt.

Der Versender braucht das übrigens auch und hat es nicht, sondern würden da nicht so fragwürdige Infos kommen.

Re: Shippers Declaration [Re: Claudi] #35781 11.09.2023 12:21
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Hallo Claudi,
danke für die Info Ich werde es so weitergeben.

Re: Shippers Declaration [Re: fireman] #35808 18.09.2023 15:18
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Hallo fireman,

ich verstehe die Anfrage nicht ganz. Du musst doch wissen, ob du eine einzelne Lithium-Metall-Batterie (UN 3090) oder ein Gerät mit einer verbauten oder beigelegten Lithium-Metall-Batterie (UN 3091) in der Kiste hast. Wenn du das nicht sicher weisst, wird als erstes die Kiste geöffent. Du kannst doch keine black box verschicken! Du unterzeichnest auf der DGD einen "I hereby declare..." Text. Da bist du für alles verantwortlich!

Ein Rasenmähroboter hat doch einen Akku verbaut und keine nicht wiederaufladbare Batterie. Dementsprechend wäre Lithium-Metall-Batterie nicht zutreffend, sonder wir sprechen über UN 3480/UN3481. Ich hoffe, dir liegt die UN-Prüfzusammenfassung für die Batterie, sei sie einzeln, beigelegt oder eingebaut, auch wirklich vor. Dann kannst du zumindest erst einmal die Art und das Gewicht der Batterie (wichtig für die Verpackung siehe unten) entnehmen und die Plausibilität prüfen!

Du schreibst weiter, dass die Kiste die Umverpackung sei. Dementsprechend muss sich ja die Batterie bzw. das Gerät mit der eingebauten oder beigelegten Lithium-Batterie in einem korrekt gekennzeichneten Versandstück im Inneren der als Umverpackung angegebenen Kiste befinden. Dieses Versandstück im Inneren der Kiste musst du ja auch kennzeichnen und sei es mit neuem Shipper und Consignee. Dementsprechend musst du die Kiste sowieso öffnen.

Weiterhin musst du kontrollieren, ob das alles richtig verpackt wurde. Außer wenn die Batterie über 12 kg wiegt, brauchst du auch eine bauartgeprüfte Verpackung. Nur für den eingebauten Zustand genügt eine starke Außenverpackung.

Falls die Kiste dann doch die starke Außenverpackung für ein Gerät mit eingebauter Batterie ist, hast du keine Umverpackung sondern das Versandstück vor dir!



Re: Shippers Declaration [Re: DJSMP] #35809 18.09.2023 17:24
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Hallo ersteinmal Danke für Deine Einschätzung.
Die Kartonagen wurden, wie Du schon vorgeschlagen hast natürlich geöffnet und kontrolliert. Die UN Nummern entsprachen nicht dem Inhalt. Vom Kunden sowie von dem Mitarbeiter in der Annahme ist einiges verwechselt worden.
Hat sich aber alles aufgeklärt .
Danke.

Re: Shippers Declaration [Re: fireman] #35844 27.09.2023 09:13
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DJSMP Offline
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Hallo fireman,

danke für dein Feedback. Da bin ich erstmal froh, dass eine Falschdeklaration verhindert werden konnte.

Gut, dass du rein geschaut hast. Du siehst, wie wichtig das ist!

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