Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Kl 3 Zuordnungskriterien #99 21.04.2002 10:05
A
Anonym
Nicht registriert
Anonym
Nicht registriert
A
Die Bem E zur Rn 2301 befreite nach dem alten ADR Stoffe vom Gefahrgut, wenn im Beförderungspapier dieser Vermerk stand. Hintergrund war, dass die Stoffe zwar leicht entzündbar waren (Flammpunkt 23° C), aber durch die Kriterien, wie Fließverhalten und Lösemitteltrennung bei Schreiben dieses Vermerkes als Nicht-Gefahrgut eingestuft wurde.
<br>Nach neuem ADR ist dieser Vermerk nicht mehr gefordert. Die Lösemitteltrennprüfung und die Fließgeschwindigkeiten sind fast wörtlich übernommen.
<br>Eine Zuordnung zur Kl. 4.1 entfällt wegen der dortigen Kriterien.
<br>Meine Frage, ist dieses Gut dann wirklich kein Gefahrgut mehr, trotz seiner leichten Entzündbarkeit.

Re: Kl 3 Zuordnungskriterien #100 22.04.2002 09:03
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 316
Willi_Pape Offline
Großmeister
Offline
Großmeister
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 316
Hallo Herr Hiltmann,
<br>das sehen sie richtig, es ist kein Gefahrgut mehr wenn die Kriterien erfüllt sind. Aber das war vorher auch schon so, denn die Bem E unter Rn. 2301 besagte ja, das lediglich ein Vermerk im Beförderungspapier erfolgen mußte und ansonsten nichts aus dem ADR beachtet werden brauchte.


Mit freundlichem Gruß
Willi Pape

Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Großzettel, Transport Klasse 1.4G & 1.4S
von Roland27 - 21.12.2024 12:41
ADR 2027
von Gerald - 20.12.2024 17:15
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3