marine pollutent Angabe in der IMO
#9808
22.10.2009 14:45
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Pabst aus Bayern
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Hallo, gestern wurden wir auf einer Schulung informiert das ab den 1.1.2010 alle Packstücke mit Gefahrgüter die Umweltgefährdende Stoffe enthalten mit den Fisch/Baum gelabelt werden müssen, wenn sie > als 5 Liter/kg sind. In der IMO soll im Feld der Proberties unter dem Flammpunkt die Bezeichnung "Marine Pollutant" erscheinen sowie in Klammern die Bezeichnung des Umweltgefährdenden Stoffes. Nun meine Frage, muss die Bezeichnung des Umweltgefährdenden Stoffes wirklich unter dem "Marine Pollutant" in den Properties stehen oder nicht doch neben der UN Nr. im Feld Proper Shipping Name?
Vielen Dank für Eure Hilfe
ciao Dieter
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Re: marine pollutent Angabe in der IMO
[Re: Pabst aus Bayern]
#9809
25.10.2009 08:58
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GG1
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Hallo Dieter,
die Bezeichnung des Stoffes der umweltgefährdend ist, muß bei n.o.s. Positionen nach dem technischen Namen in Klammern stehen. Bei namentlich genannten Stoffen ist klar wodurch die Umwelfgefährdung ausgelöst wird.
Grüße GG1
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Re: marine pollutent Angabe in der IMO
[Re: GG1]
#9810
26.10.2009 16:25
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exag
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Hallo zusammen,
die Angabe des entsprechenden Stoffes muss nicht nur bei n.o.s. Positionen sondern auch bei Gattungseinträgen erfolgen, also z.B. bei Harzlösung (UN1866), Klebstoffe (UN 1133) etc. Blöd ist, dass im Gegensatz zum sonst üblichen Verfahren dass nur bei der Sondervorschrift 274 eine Ergänzung nötig ist, die Angabe das MP Stoffes immer erfolgen muss, so z.B. auch bei UN 1268 (Erdöldestilate, n.a.g), der keine SV 274 hat. Gruß Volker Utzenrath
Jeder spinnt auf seine Weise - der eine laut der andere leise (Joachim Ringelnatz 1883 - 1934)
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Neues Kennzeichen für Meeresschadstoffe
[Re: Pabst aus Bayern]
#9811
27.10.2009 15:53
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Bertold
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Hallo,
wird das neue Kennzeichen (Fisch u. Baum) ab 1.1.2010 Pflicht, oder gibt es für das alte Zeichen noch eine Übergangsvorschrift?
Beste Grusse Bello
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Re: Neues Kennzeichen für Meeresschadstoffe
[Re: Bertold]
#9812
29.10.2009 08:03
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Hallo Bello, ab Januar 2010 gilt nur "Fisch/Baum".
ciao Dieter
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Re: marine pollutent Angabe in der IMO
[Re: exag]
#9813
29.10.2009 08:26
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Pabst aus Bayern
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Hallo Volker, wir haben für die engl. Dokumente nur eine Textdatei aus der die IMO und Shippers gezogen wird. Nun muss ich auch die UN1133 etc. mit den "N"-Stoffe ergänzen. Bspl. UN1133 ADHESIVES (Zinkoxid). Diese Angaben erscheinen dann auch auf den Luftfrachtpackstücken sowie der Shippers. Ich hoffe das kein DGR-Checker sich an diesen Zusatzinfos stört und eine Luftfrachtsendung ablehnt. Da UN1133 ohne * im IATA.
Zuletzt bearbeitet von Pabst aus Bayern; 29.10.2009 09:27.
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Re: marine pollutent Angabe in der IMO
[Re: Pabst aus Bayern]
#9814
02.11.2009 19:26
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exag
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Hallo Dieter,
ich drück Dir die Daumen. Ich bin kein Luftfrachtexperte, könnte mir aber vorstellen dass es schwierig wird. Vielelicht geht es wenn ein Teil der Luftstrecke über Wasser geht.
Gruß
Volker
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Limited Quantities + marine pollutant
[Re: exag]
#9815
08.10.2010 09:17
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Bertold
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Hallo,
Lt. IMDG 3.4.5.1 brauchen LTD QTY Güter ja nicht mit dem Kennzeichen für Meeresschadstoffe und dem techn. Namen beschriftet werden. Wie sieht es mit dem Eintrag im Beförderungspapier aus. Wir haben z. B. UN 1950 Aerosole LTD QTY oder UN 3295 Hydrocarbons, Liquid, N.O.S. die auch Marine Pollutant sind. Muß hier der Proper Shipping Name durch den techn. Namen für den Meeresschadstoff ersetzt werden? Innenverpackungen sind unter 5 Ltr.
Ich würde ja aufgrund IMDG 3.4.8.1 sagen: Nein
Bin mir aber nicht ganz sicher.
Wer Kann mir hier helfen?
Beste Grüße Bertold
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marine pollutant
[Re: Bertold]
#9816
15.12.2010 11:49
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Chris Wilting
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Hallo,
ich muss diesen Beitrag nochmal hochholen.
Für mich ist es immer noch nicht verständlich.
Ich habe hier einen Stoff: Dicumylperoxid
Ab 01.01.2011 wird auf der Verpackung neben dem Label 5.2 zusätzlich "Fisch und Baum" geklebt, das ist mir für ADR soweit klar.
Jedoch soll die Ware aus Übersee kommen. Nur verstehe ich nicht, wie das im Seerecht geht. Denn unter 'UN 3110 Organisches Peroxid Typ F, fest' gab und gibt es kein Marine Pullutant
Muss denn nun auch im Seerecht der "Fisch und Baum" geklebt werden?
Gruß
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Re: marine pollutant
[Re: Chris Wilting]
#9817
15.12.2010 17:20
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J.Simon
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Nach IMDG kein Fisch und Baum, bei der anschließenden Beförderung auf der Straße erfolgt der Zusatz im Beförderungspapier: Beförderung erfolgt nach 1.1.4.2.1 ADR Bei Beförderung nur auf der Straße wird Fisch/Baum geklebt.
Grüße aus Rain am Lech
Johann Simon
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