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Kanalabdeckung #9687 25.09.2009 14:48
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Bertold Offline OP
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Seit dem 1.7.2009 ist eine Kanalabdeckung für Gefahrzettel nach Muster 3 zwingend vorgeschrieben. Vor Verladung wird bei uns jeder LKW überprüft und oft wird als Kanalabdeckung eine einfache PE-Folie wie sie am Bau verwendet wird vorgezeigt. Dies wird von uns jeweils beanstandet und führt zu Diskussionen mit den Transporteuren, die darauf hinweisen, daß zu Art- u Beschaffenheit keine Anforderungen im ADR zu finden sind.

Kann hier Jemand mit einer Fundstelle dienen, welche Mindestanforderung solch eine Kanalabdeckung haben muß oder kann man solch eine PE-Folie als ausreichend ansehen?
<img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Re: Kanalabdeckung [Re: Bertold] #9688 26.09.2009 07:20
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TDamm Offline
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Hallo Bello,

die Ausrüstung laut den schriftlichen Weisungen muss dem Schutzziel entsprechen. Das heißt sie muss geeignet sein. Das wird auch in der RSEB noch mal stehen.

Also eine dünne PE Folie, die sich bei der auslaufenden Säure auflöst, reicht keinesfalls. In der Regel kann Ihnen der Hersteller des Gefahrgutes nähere Aussagen dazu machen. Hat mir jedenfalls mal in einem Owi - Verfahren geholfen.


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Kanalabdeckung [Re: Bertold] #9689 26.09.2009 14:15
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Hallo Bello,
es sollte sich schon mindestens um eine PVC-Folie oder aber um eine schwerere Folie, welche für Öl u. viele andere Chmemikalien geeignet ist handeln.
Kostenpunkt jeweils pro Folie ca. 7.50 ¤.
Eine normale Baufolie kostet mindestens ja auch so viel.

In der RSE unter 8-3 heißt es: Die nach den schriftlichen Weisungen mitgeführte Ausrüstung muss dem Schutzziel entsprechend geeignet sein.

Wer will dies allerdings ordnungsgemäß überprüfen. Ich denke, dies wird recht schwierig sein.
In 8.1.5 ADR wird für gewisse Klassen ja auch ein Eimer aus Kunststoff gefordert.
Wie sieht es hier bei erwärmten Gefahrgütern (z.B. Klasse 9) aus, wenn ich hier
etwas auffangen muss!? Es ist schon stellenweise eine merkwürdige Aufzählung in 8.1.5 ADR.
Ebenso die vorgeschreibene Schaufel für gewisse Klassen. Ein Besen ist nicht mehr gefordert. Merkwürdig, oder?

Viele Grüße
Gefahrgutinteressent


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