Auf Anfrage hat [b]Claus-Dieter Helmke[/b] Folgendes mitgeteilt:
Eine "Plakatierung" der Beförderungseinheiten mit [i]limited quantities[/i] findet in der Tat grundsätzlich nicht statt, da die in Kapitel 3.4.5.2 erwähnte Kennzeichnung kein "Placard" darstellt. Sehe ich mir den Wortlaut von 5.3.1.1.2. IMDG-Code an, so wird dort auf den Sinn der Placards hingewiesen. Es soll allen Beteiligten signalisiert werden, dass vom Inhalt dieses Containers bestimmte Gefahren ausgehen können. Es ist in diesem Zusammenhang erlaubt, aber nicht zwingend erforderlich, dass auf die Kennzeichnung bei LQ-Sendung verzichtet wird.
Im Interesse der Sicherheitsinformationen bin ich daher der Meinung, dass auch in dem Fall, in dem neben LQ-Sendungen auch EQ-Sendungen im Container vorhanden sind, der entsprechende LQ-Warnhinweis angebracht werden sollte.