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IMDG 2010 Angabe Stau + Trenngruppe #9637 15.09.2009 11:33
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codered Offline OP
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Hallo Kollegen,

wie seht Ihr das ? Ab 2010 muss bei n.a.g. die Stau- + Trenngruppe bei Bedarf angegeben werden. Wie sieht es mit der Angabe bei einer n.a.g. aus die unter Kap. 3.4 verpackt ist. ??

Gruß Code Red

Re: IMDG 2010 Angabe Stau + Trenngruppe [Re: codered] #9638 16.09.2009 12:10
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exag Offline
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Moin Code Red,

3.4 befreit im IMDG nicht von der Dokumentation, und Erleichterungen gibt es auch nicht. Und da in 3.4.6.1 steht dass 5.4 einzuhalten ist, muss es aus meiner Sicht auch bei n.a.g's unter 3.4 angegeben werden. Gleiches gilt analog auch für 3.5 (excepted quantities)

Gruß aus Lübeck
Volker Utzenrath


Jeder spinnt auf seine Weise - der eine laut der andere leise
(Joachim Ringelnatz 1883 - 1934)
Re: IMDG 2010 Angabe Stau + Trenngruppe [Re: exag] #9639 09.12.2009 18:36
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Jürgen Hellwig Offline
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Moin zusammen !
Habe grade den aktuellen Fall, daß der Consolidator mein UN3082 zwar annimmt,
der Reeder, der dahinter steht, allerdings nicht ohne Trennngruppe verladen wird. Die Trenngruppe geht bei NAG's ja nicht wirklich aus dem SDB hervor, oder habt ihr andere Erfahrungen ? Wir müssen den Gefahgutbeauftragten des Absenders einspannen, der natürlich grade nicht greifbar ist..... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/tongue.gif" alt="" />

Frage also an die Praxis : Wie kommen wir bei den im Sinne des Amdm. 34 nicht aktualiserten SDB an die Trenngruppe ?

Gruß von der [color:"green"]<W>[/color]eser,
Jürgen

Zuletzt bearbeitet von Jürgen Hellwig; 09.12.2009 19:43.
Re: IMDG 2010 Angabe Stau + Trenngruppe [Re: Jürgen Hellwig] #9640 10.12.2009 21:46
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codered Offline OP
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Guten Abend,

ja, das wird jetzt öfter vorkommen. Ohne den Absender und Rezepturinhaber wird das nicht so einfach gehen. Ich finde es auch kritisch wenn Du ohne Kenntnis der Inhalte zu einer Gruppe eine Zuordnung triffst oder nicht. Ob der GGB der richtige Ansprechpartner ist wird sich rausstellen. Eher die Abt. für Sicherheitsdatenblätter oder Produktsicherheit. Der Admin kennt Firmen die so etwas machen können.

Gruß Code Red

Re: IMDG 2010 Angabe Stau + Trenngruppe [Re: codered] #9641 11.12.2009 11:29
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UHeins Offline
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... wird man hier schon moralisch zur Recherche genötigt ...

Also, die BAuA pflegt eine Übersicht von Beratungsunternehmen zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern, die als PDF abrufbar ist.

Dann leg ich mich mal wieder hin ...


----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
Re: IMDG 2010 Angabe Stau + Trenngruppe [Re: codered] #9642 11.12.2009 19:12
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Kay Schmauder Offline
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Moin moin,

jetzt mal ne blöde Frage...
Wo und wie wird dann die Trenngruppe in der IMO eingetragen <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: IMDG 2010 Angabe Stau + Trenngruppe [Re: Kay Schmauder] #9643 14.12.2009 12:15
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exag Offline
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Auch Moin,

blöde Fragen gibt es nicht <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />
In 5.4.1.4.2 wird eine Reihenfolge der Angaben im Beförderungsdokument festgeschrieben, die Trenngruppe ist da nicht aufgeführt. Da es aber ein Zusatz zum richtigen technischen Namen ist sollte es z.B. wie folgt aussehen: "UN 1760, ÄTZENDER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. (KAKODYLSÄURE), Trenngruppe: SÄUREN, 8, PG III"

Viele Grüße

Volker


Jeder spinnt auf seine Weise - der eine laut der andere leise
(Joachim Ringelnatz 1883 - 1934)
Re: IMDG 2010 Angabe Stau + Trenngruppe [Re: exag] #9644 14.12.2009 13:10
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Kay Schmauder Offline
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Großmeister
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Grüße nach Lübeck,

DANKE....

Jetzt weiß ich wo der Eintrag hinkommt. Wie sieht es den mit den Namentlich genannten n.a.g. Eintragungen unter 3.1.4 aus, benötige ich dort auch den Eintrag z. B.:

UN1719 Ätzender alkalische flüssiger Stoff, n.a.g. (Natriumhypochlorit, Kaliumhydroxid), 8, II

Den Eintrag finde ich unter der Trenngruppe 18 Alkalien.

<img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: IMDG 2010 Angabe Stau + Trenngruppe [Re: Kay Schmauder] #9645 14.12.2009 16:50
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exag Offline
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Moin,

eigentlich nicht, denn in 3.1.4 steht dass der Shipper entscheiden soll ob ein Stoff einer n.a.g. Position unter eine Trenngruppe fällt und wenn dem so ist es dann dokumentieren soll. Und die Entscheidung ist ihm in Deinem Beispiel abgenommen, da der Stoff in der Trenngruppe genannt ist. Damit wird es überflüssig das noch anzugeben.

Gruß an den Bodensee
Volker


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(Joachim Ringelnatz 1883 - 1934)
Re: IMDG 2010 Angabe Stau + Trenngruppe [Re: codered] #9646 16.12.2009 15:38
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Jürgen Hellwig Offline
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Neuling
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Moin zusammen,

es gibt jetzt neben der Tatsache, daß die Container-Reederei mit der eigenen
Software nicht klar kam (man war davon ausgegangen, daß man ein Trenngruppe
zwingend angeben müsse, auf die Kombination "NONE" war man gar nicht gekommen <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />), auch noch ne Antwort von fachkundiger Stelle

QUOTE
Das Hafenamt Bremen gibt folgende Stellungnahme ab:


[...]
Flüssige Stoffe sind unter UN 3082 dann einzustufen, wenn sie die Einstufungskriterien für einen umweltgefährdenden Stoff nach 2.9.3 erfüllen, nicht jedoch die Kriterien für die Einstufung in eine der Gefahrklassen 1 bis 8. Da der Abschnitt 2.9.3 Teil des IMDG Codes ist, handelt es sich bei Stoffen, die die Kriterien nach 2.9.3 erfüllen, um Stoffe, die von den Einstufungskriterien des Codes erfasst werden. Somit ist nicht 3.1.4.3 einschlägig, wo dem Versender anheimgestellt wird, nicht als Gefahrgut klassifizierte Stoffe ggf. auf freiwilliger Basis einer Trenngruppe zuzuordnen. Einschlägig ist vielmehr 3.1.4.2, wo der Versender nach dem Assimilierungsprinzip entscheiden muss, ob der Stoff ggf. einer Trenngruppe zuzuordnen ist.


Hierbei wird zweckmäßiger wie folgt verfahren: Für den oder die gefährlichen Inhaltsstoffe (nach 3.1.2.8.1.2 sind maximal zwei Inhaltsstoffe) anzugeben, ist zu prüfen, ob eine Zuordnung zu einer der Trenngruppen 1 bis 18 erforderlich ist. Ist dieses der Fall, muss die Trenngruppe im Beförderungsdokument angeben werden (5.4.1.5.11.1).

Führt die Prüfung durch den Versender zum Ergebnis, dass der Stoff keiner Trenngruppe zuzuordnen ist, muss keine diesbezügliche Angabe erfolgen. Es ist ausdrücklich nicht vorgeschrieben, etwa eine Eintragung in der Form "keine Trenngruppe" ins Beförderungsdokument aufzunehmen. Es gilt vielmehr, dass, wenn keine Trenngruppe angegeben ist, auch keine Trenngruppe zutrifft.

Von daher ist die Antwort relativ einfach: steht im Beförderungsdokument keine Trenngruppe drin, trifft auch keine zu. Der Versender hat mit seiner Unterschrift erklärt, dass diese Angabe richtig und vollständig ist.

UNQUOTE

Damit ist das Thema für mich erledigt. Ich sehe als Nicht-Chemiker keinerlei
Veranlassung, die Gefahrenauslöser auf eine etwaige Zuordnung zu prüfen,
es sei denn, es wäre eklatant aufällig....

Gruß von der [color:"green"]<W>[/color]eser,
Jürgen


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