Guten Morgen liebe Gefahrgutgemeinde,
mir wurde folgende Frage gestellt, die ich aber nicht wirklich 100%ig beantworten konnte.
Eine Feinstblechverpackung RID/ADR/......./s/..... mit dem s=Feststoff in der Codierung, gefüllt mit einem umweltgefährlichen Stoff Klasse 9, hochviskos/pastös.
ADR 6.1.3.1 d.
"bei Feinstblechverpackungen, die gemäß Unterabschnitt 6.1.3.1 a) ii) mit dem Symbol »RID/ADR« gekennzeichnet sind und zur Aufnahme von Stoffen bestimmt sind, deren Viskosität bei 23 °C mehr als 200 mm2/s beträgt, aus dem Buchstaben »S«; "
Die Viskosität des umweltgefährdenden Stoffes beträgt mehr als 200 mm2/s (umgerechnet kinematisch-dynamisch).
ADR 1.2.1 Begriffsbestimmungen
"Fester Stoff:
ein Stoff mit einem Schmelzpunkt oder Schmelzbeginn über 20 °C bei einem Druck von 101,3 kPa oder
ein Stoff, der nach dem Prüfverfahren ASTM D 4359-90 nicht flüssig ist oder der nach den Kriterien des in Abschnitt 2.3.4 beschriebenen Prüfverfahrens für die Bestimmung des Fließverhaltens (Penetrometerverfahren) dickflüssig ist. "
Das Fließverhalten für den umweltgefährlichen Stoff wurde NICHT mit Penetrometer überprüft.
Bekommt dieser umweltgefährdende Stoff die UN 3077 für fest oder UN 3082 für flüssig?
Darf ich ihn die die RID/ADR/..../s/...-Verpackung einfüllen?
Bin gespannt auf eure Antworten
Grüße aus Brandenburg
Gitta Krämer