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Wer darf IMO-Erklärung unterschreiben? #9156 06.07.2009 10:16
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EP123 Offline OP
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Hallo,
bisher hatten wir keinen Gefahrguttransprot per Seefracht.
<img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> jetzt schon. Nun ist meine Frage: benötigen wir einen Gb See intern/extern? Reicht es aus wenn die Personen welche das Bef.Papier erstellen eine nach $6 Schulung für beauftragte Personen erhalten von einem Gb (See) ?
Der Verpacker benötigt ebenfalls eine entsprechende Schulung von einem Gb (See)?
Diese Schulungen würden wir von einem Gb (extern) machen lassen wollen.
Müsste dieser vertraglich "unser" Gb sein?

Darf der Unternehmer selbst eigenverantwortlich selbst unterschreiben?

Gb für ADR gibt es intern.

Danke für die Antwort in Vorraus <img src="/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" />


......................
Viele Grüße
EP123
Re: Wer darf IMO-Erklärung unterschreiben? [Re: EP123] #9157 07.07.2009 07:49
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Uta Sabath Offline
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Hallo EP123,

die Schulung der beteiligten Personen / Landpersonal wird verbindlich vorgeschrieben. Zu diesen Tätigkeiten gehört auch das Ausstellen der Beförderungsdokumente.

Grundsätzlich sollte niemand das Beförderungsdokument unterzeichnen, der/die nicht gem. IMDG-Code geschult worden ist. Dazu muss derjenige, der das Beförderungsdokument mit der "Absenderklärung" unterzeichnet, sich auch körperlich von dem ordnungsgemäßen Zustand der Sendung überzeugen. Die Absendererklärung stellt die Haftungsgrundlage dar. Ist die Sendung nicht ordnungsgemäß verpackt, markiert, gekennzeichnet usw., muss derjenige, der die Absenderklärung unterzeichnet hat, auch dafür haften, d. h. im Endeffekt zahlen. Die Erklärung "im Auftrag" bzw. "on behalf of" hilft hier nicht.

Selbstverständlich muss ein Gefahrgutbeauftragter mit einer gültigen Schulungsbescheinigung für den Seeverkehr bestellt werden; Ausnahme, es handelt sich um freigestellte Güter im Sinne des IMDG-Codes (GbV).

Auch der Verpacker muss speziell in die Besonderheiten der Verpackungsvorschriften für den Seeverkehr eingewiesen werden. Die Kennzeichnung unterscheidet sich von der Kennzeichnung im Straßenverkehr.

Bitte vergessen Sie nicht, auch den Verlader mit den Besonderheiten der CTU-Packrichtlinie vertraut zu machen. Derjenige, der die Güter verantwortlich in die Beförderungseinheit verlädt oder verladen lässt, muss in der IMO-Erklärung dafür unterschreiben und haftet für eventuelle Fehler.

Schulungen könnten Sie von jedem Gb, der im Besitz einer gültigen Schulungsbescheinigung für den Seeverkehr ist, durchführen lassen. Dieser Gb muss nicht Ihr bestellter Gb sein. Ich selbst führe auch viele Schulungen in Unternehmen durch, in denen ich nicht der bestellte Gb bin.

Der Unternehmer darf selbstverständlich eigenverantwortlich unterschreiben, aber auch für ihn gilt: Ohne Schulung kann es bei Verstößen sehr teuer werden. In der Verordnung wird klar gesagt, dass alle Beteiligten geschult sein müssen.

Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen erst einmal beantworten konnte und wünsche Ihnen einen schönen Tag.

Mit freundlichen Grüßen

Uta Sabath

Re: Wer darf IMO-Erklärung unterschreiben? [Re: Uta Sabath] #9158 07.07.2009 08:42
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DJSMP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
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Hallo EP123,

Um die von Frau Sabath beschriebene Schulung für das Landpersonal kommt der Unterzeichner der IMO-Erklärung (und natürlich alle anderen Beteiligten des Shippers wie z.B. Verpacker, Verladepersonal) nicht herum. Man sollte auch mal anschauen, was man da unterzeichnet (Stichwort: Sätzchen neben der Unterschrift). Außerdem benötigt das Unternehmen wie bereits beschrieben auch einen Gb für den VT See (ausgenommen Freistellungen).

Wie wäre es mit einer externen Lösung für die Gesamtproblematik? Ich habe auch einige Firmen, die einen Gb Straße haben, aber sich mit See und Luft überfordert fühlen. Diese bekommen dann von uns den Gb See bzw. Luft zusammen mit den erforderlichen Schulungen (Luftverkehr natürlich IATA/ICAO im Rahmen unseres Schulungsangebotes) als Komplettpaket und alles ist OK.

Hat bisher auch noch keine Probleme bei der Zusammenarbeit mit dem internen Gb Straße gegeben.

Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 07.07.2009 08:42.

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