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"Externe" beauftragte Personen #887 30.06.2003 10:47
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Kann eine "beauftragte Person" im Sinne des § 1a Nr.5 GbV eine Person sein, die dem Betrieb, in dem die Gefahrgutbeförderung stattfindet, nicht angehört ("externe" beauftragte Person) ?

Re: "Externe" beauftragte Personen #888 30.06.2003 13:53
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ChMaier Offline
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Hallo Kevin
in der GGBV 2.Abschnitt, Art. 4 heisst es nur dass ein Gefahrgutbeauftragter ernennt sein muss, und dass es Betriebsangehörige oder eben auch Aussenstehende Personen sein können. Die Ernennung hat schriftlich zu erfolgen heisst es weiter. Also kann man das Amt fremdvergeben (extern).
freundlichen Gruss

Ch. Maier

Re: "Externe" beauftragte Personen [Re: ChMaier] #889 30.06.2003 14:13
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Gandalf Offline
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Hallo Kevin, hallo Frau/Herr Maier,



ich denke der Gefahrgutbeauftragte ist hier nicht die beaufragte Person

gem. § 1a 5. GbV, denn er ist unter 3. separat erwähnt.



Nichts desto trotz gilt das Gesagte auch für die beauftragte Person.

Diese darf auch extern sein, wenn sie ordnungsgemäß bestellt wird.

Es ist dann nur zu klären, wie er seine Verantwortlichkeit,

die ihm übertragen worden ist, auch erfüllen kann.

Da er im Auftrag des Unternehmers handelt, gehört dazu auch eine Weisungsbefugnis!

Das muss auch den Mitarbeitern klar sein, dass jemand externes diese Weisungsbefugnis hat.



Gruß Michael


Zuletzt bearbeitet von Gandalf; 30.06.2003 14:14.
Re: "Externe" beauftragte Personen [Re: Gandalf] #890 08.07.2003 22:08
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AvDeventer Offline
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Hallo zusammen,
Weisungsbefugnis ist ja schön und gut, aber kann eine externe beauftragte Person wirklich die Interessen des Unternehmers warnehmen wenn er die innerbetrieblichen Abläufe (vielleicht) nicht kennt?
Also ich hoffe, wir lassen die Kirche im Dorf;-)))

Viele Grüße
A.v.Deventer

Re: "Externe" beauftragte Personen [Re: AvDeventer] #891 15.07.2003 15:00
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Beiträge: 81
Erwin Sigrist Offline
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Beiträge: 81
Ch.Maier hat die GGBV der Schweiz (korrekt) zitiert. Also aufgepasst! Der Fragesteller ist ja in Deutschland tätig.

Beste Grüsse aus Zürich
Erwin Sigrist <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/laugh.gif" alt="" />


scienceindustries
Wirtschaftsverband Chemie Pharma Biotech
Zürich / Schweiz
Re: "Externe" beauftragte Personen [Re: Erwin Sigrist] #892 28.07.2003 16:12
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A
Ist jemand von dem Inhaber eines Betriebes oder einem sonst dazu Befugten
1. beauftragt, den Betrieb ganz oder zum Teil zu leiten, oder
2. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/shocked.gif" alt="" />ausdrücklich beauftragt, in eigener Verantwortung Aufgaben wahrzunehmen, die dem Inhaber des Betriebes obliegen,
und handelt er auf Grund dieses Auftrages, so ist ein Gesetz ... auch auf den Beauftragten anzuwenden.
Da er haftet, hat er Verantwortung, ist er beauftragt und (siehe oben) hat hoffentlich Ahnung.
Werner


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