Hallo, ich denke es ist besser, wenn ich einen neuen Artikel zu diesem Thema schreibe, da ich damit das Ziel besser erreiche. Denn das Einstellen der Bilder unter dem Artikel des "Gefahrgutinteressenten" bringt vielleicht nicht den Erfolg. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> Mir ist es jetzt gelungen solche Bilder zu schiessen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />Natürlich habe ich dabei den Datenschutz eingehalten, und die Bilder ein wenig bearbeitet. Aber um das was es geht ist gut zu erkennen.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
Re: Bilder von orangenen Fahrzeugen mit Warntafel
[Re: Gerald]
#886508.06.200908:57
sehr schöne Bilder. Ich denke der Beförderer hat sich hier keine Gedanken gemacht, warum man die orangefarbenen Tafeln am Fahrzeug gut sichtbar anbringen sollte. Oder wollte er vielleicht, dass die orangefarbenen Tafeln schlecht zu erkennen sind, damit er einer behördlichen Kontrolle entgeht?
Normalerweise müsste hier ein Bußgeld fällig sein.
Hallo zusammen, 5.3.2.1.1 ADR fordert nur, dass die Tafeln deutlich sichtbar bleiben. Das sind sie doch finde ich. Ob sie auch deutlich zu erkennen sind ist was anderes. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" /> Es gibt hier nicht die Forderung wie bei den Placards nach einem kontrastierenden Hintergrund (5.2.2.2.1.1).Was heißt denn eigentlich deutlich sichtbar bleiben? Möglicherweise ist damit nur gemeint, dass sie nicht verdeckt/überklebt bzw. zugeklappt sein dürfen, besonders im Hinblick auf die Tafeln, die mit den Gefahrnummern versehen sind. Gruß Gandalf
Re: Bilder von orangenen Fahrzeugen mit Warntafel
[Re: Gandalf]
#887019.06.200910:49
Oh der sieht aber gut aus!!!! Da kann man ja fast gar nichts erkennen. Weder Warntafel, noch Placard. Tja, ob das alles so Sinn macht in der Wagenfarbe....
Gruß:
Dirk Hackspiel
Re: Bilder von orangenen Fahrzeugen mit Warntafel
[Re: Gerald]
#887221.06.200918:40
anbei noch ein Bild von orangefarbenen Fahrzeugen mit neutraler Warntafel. Ich denke in dieser Hinsicht besteht Handlungsbedarf. Schließlich sollten die Rettungs- und Einsatzkräfte auch schon von weiter Entfernung erkennen können, dass sich Gefahrgut auf der Beförderungseinheit befindet.
wo steht das die Orangefarbene Tafel nicht auch auf orangefarbenen Fahrzeugen angebracht werden darf? Beim letzten Foto ist das doch so Rechtens. Beim Bild mit dem KLasse 1 Placard ist das falsch, weil ja "kontrastreich" im ADR steht.
Sehe ich das falsch bzw. gibt es noch eine Textstelle, welche ich übersehen habe?