Hallo, ich denke es ist besser, wenn ich einen neuen Artikel zu diesem Thema schreibe, da ich damit das Ziel besser erreiche. Denn das Einstellen der Bilder unter dem Artikel des "Gefahrgutinteressenten" bringt vielleicht nicht den Erfolg. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> Mir ist es jetzt gelungen solche Bilder zu schiessen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />Natürlich habe ich dabei den Datenschutz eingehalten, und die Bilder ein wenig bearbeitet. Aber um das was es geht ist gut zu erkennen.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
Re: Bilder von orangenen Fahrzeugen mit Warntafel
[Re: Gerald]
#886508.06.200908:57
sehr schöne Bilder. Ich denke der Beförderer hat sich hier keine Gedanken gemacht, warum man die orangefarbenen Tafeln am Fahrzeug gut sichtbar anbringen sollte. Oder wollte er vielleicht, dass die orangefarbenen Tafeln schlecht zu erkennen sind, damit er einer behördlichen Kontrolle entgeht?
Normalerweise müsste hier ein Bußgeld fällig sein.
Hallo zusammen, 5.3.2.1.1 ADR fordert nur, dass die Tafeln deutlich sichtbar bleiben. Das sind sie doch finde ich. Ob sie auch deutlich zu erkennen sind ist was anderes. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" /> Es gibt hier nicht die Forderung wie bei den Placards nach einem kontrastierenden Hintergrund (5.2.2.2.1.1).Was heißt denn eigentlich deutlich sichtbar bleiben? Möglicherweise ist damit nur gemeint, dass sie nicht verdeckt/überklebt bzw. zugeklappt sein dürfen, besonders im Hinblick auf die Tafeln, die mit den Gefahrnummern versehen sind. Gruß Gandalf
Re: Bilder von orangenen Fahrzeugen mit Warntafel
[Re: Gandalf]
#887019.06.200910:49
Oh der sieht aber gut aus!!!! Da kann man ja fast gar nichts erkennen. Weder Warntafel, noch Placard. Tja, ob das alles so Sinn macht in der Wagenfarbe....
Gruß:
Dirk Hackspiel
Re: Bilder von orangenen Fahrzeugen mit Warntafel
[Re: Gerald]
#887221.06.200918:40
anbei noch ein Bild von orangefarbenen Fahrzeugen mit neutraler Warntafel. Ich denke in dieser Hinsicht besteht Handlungsbedarf. Schließlich sollten die Rettungs- und Einsatzkräfte auch schon von weiter Entfernung erkennen können, dass sich Gefahrgut auf der Beförderungseinheit befindet.
wo steht das die Orangefarbene Tafel nicht auch auf orangefarbenen Fahrzeugen angebracht werden darf? Beim letzten Foto ist das doch so Rechtens. Beim Bild mit dem KLasse 1 Placard ist das falsch, weil ja "kontrastreich" im ADR steht.
Sehe ich das falsch bzw. gibt es noch eine Textstelle, welche ich übersehen habe?
Gruß
Re: Bilder von orangenen Fahrzeugen mit Warntafel
[Re: sonnenblume85]
#887428.06.200914:59
Du hast nichts überlesen. Es müssen von den Vorschriften ausgehend nur die Gefahrgutkennzeichen sich vom Hintergrund absetzen gem. bla bla bla.
Die orange farbenen Kennzeichen darf man "verstecken", oder besser so anbringen, dass sie sich farblich nicht vom Fahrzeug unterscheiden und von Einsatzkräften, oder gar aufmerksamen Mitmenschen, die einen Fahrzeugunfall gesehen und gemeldet haben nicht erkannt werden können. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> Ab und an frage ich mich, ob die Einhaltung der Gefahrgutvorschriften nur deswegen (mit Murren) eingehalten wird, dass man nicht in die Versuchung gerät ein Busgeld zu kassieren <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" /> , oder sollte es doch eher so sein, dass mit der Einhaltung dieser Vorschriften etwas mehr Sicherheit auf deutschen Straßen Einzug halten sollte. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" /> Es wäre wünschenswert, wenn die Personen die für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich sind nicht nur das Buch rezitieren, sondern auch mal etwas logisches Denken an den Tag legen würden. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/mad.gif" alt="" />
Viele Grüße vom Bodensee
Kay Schmauder Gefahrgutbüro Schmauder
Re: Bilder von orangenen Fahrzeugen mit Warntafel
[Re: sonnenblume85]
#887528.06.200915:19
Hallo Sonnenblume, das die orangefarbene Tafel auf einen entsprechenden Hintergrund anzubringen ist, steht nirgends. Aber denken wir mal kurz zurück, die Gefahrzettel oder Placards gab teilweise in der entsprechenden Farbe und die Symbole, Linien und Ziffern waren weiss oder schwarz (z.B. Gefahrzettelmuster 3) , damit man sie auf den entsprechenden Hintergrund anbringen kann, und sie trotzdem zu erkennen sind. Aber leider gab es und gibt es noch Spezialisten die z.B. den Gefahrzettel 3 auf einem roten Hintergrund angebracht haben oder anbringen, damit wird eben nicht auf die Gefahr hingewiesen, weil man es schlecht erkennt. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" /> Das Ergebnis war nun, das im ADR 2007 steht, das diese auf einen kontrastierenden Hintergrund anzubringen sind. Die bedeutet jetzt, das bei der Ausbildung extra darauf hingewiesen werden muss, und für die Unternehmen teilweise Mehrkosten entstanden sind. Wollen wir das bei den Tafeln auch? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Gruss aus Unterfranken
Gerald
Re: Bilder von orangenen Fahrzeugen mit Warntafel
[Re: sonnenblume85]
#887629.06.200917:57
Du hast vollkommen recht, dass nirgends im ADR geschrieben steht, dass die orangefarbene Tafel einen kontrastrierenden Hintergrund haben muss. Dies sollte man aber meiner Meinung nach im 5.3.2 ADR (allg. Vorschriften für orangefarbene Tafel) unbedingt hinzufügen. Denke einfach nur an die Einsatz- und Rettungskräfte, für die es schon wichtig wäre von weiter Entfernung die orangefarbene Tafel zu erkennen.
Nach § 9 (2) Nr. 1 d hat der Beförderer sich durch eine Sichtprüfung zu vergewissern, dass die Fahrzeuge .....keine offensichtliche Mängel aufweisen. Das schlechte Erkennen der Tafel würde zumidest ich als einen Mangel ansehen.
M.f.G. Gefahrgutinteressent
Re: Bilder von orangenen Fahrzeugen mit Warntafel
[Re: Gerald]
#887705.08.200913:18
Hallo Gerald, das stimmt so nicht ganz; wenn man weiter im ADR liest
Gefahrzettel ADR 5.2.2.2.1.1 ...... Hintergrund mit kontrastierender Farbe angebracht werden oder müssen entweder eine gestrichelte oder durchgehende äußere Begrenzungslinie aufweisen.
Im Anhang noch ein Foto zu diesem Thema. Soweit ich weiß, hat es mit diesem Fahrzeug diesbezüglich nie Probleme gegeben. Warum auch: nach ADR völlig korrekt!!
Kennzeichnung für teilweise gereinigte Tanks, da braucht die Kennzeichnung auch nur teilweise entfernt / unkenntlich gemacht werden!!! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Grüße
Mark
Re: Bilder von orangenen Fahrzeugen mit Warntafel
[Re: Mark]
#888007.08.200917:02
Hallo, wegen der "Teilentladung" bin ich mir nicht so sicher. Mein Tip: Das An- und Abschrauben der orangefarbenen Tafel ist auf Dauer zu umständlich (Umklappen geht ja hier nicht) und das Entfernen der Placards klappt auch nicht so richtig (versucht worden ist es ja). Daher wurde die Kennzeichnung einfach durchgestrichen. In Formularen, gerade auch bei Behörden, heißt es doch auch immer: Nicht zutreffendes bitte streichen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" /> Den Ausdruck "feuergefährliches Licht" finde ich auch gelungen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> Gruß Gandalf