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Lagerort Unterlegkeile / Schulung Pol. Beamte #8750 22.05.2009 05:53
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Udo Freitag Offline OP
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Moin, moin liebe Mitstreiter.

Ich bin letzte Woche an der A1 kontrolliert (hatte Gefahrgut geladen > 1000 Pkt.)worden. Hierbei hat der nette Pol.Beamte bemängelt, dass ich meine zwei Unterlegkeile in der Fahrerkabine gelagert hatte und nicht in den Halterungen am Fahrzeug (Bügel der Halterungen waren defekt). Dies war nach Ansicht des Polizisten nicht korrekt. Die Unterlegkeile müssen zwingend in den Halterungen stecken. Wenn sie denn heile sind. Stimmt die Aussage des Pol. Beamten und wo steht das?

Und dann noch eine Frage. Müssen unsere Ordnungshüter, die Gefahrguttransporte kontrollieren, auch geschult sein?



Gruß


Udo

Re: Lagerort Unterlegkeile / Schulung Pol. Beamte [Re: Udo Freitag] #8751 22.05.2009 10:06
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AchimB Offline
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Hallo Udo,

im ADR 8.1.5.2 steht lediglich, dass sich ein Unterlegkeil je Fahrzeug an Bord der Beförderungseinheit befinden muss - mehr nicht. Meiner Meinung nach geht nicht zwingend daraus hervor, dass hier irgendwelche Halterungen genutzt werden müssen.

Zur Schulung der Polizeibeamten kann ich aus Erfahrung sagen, dass es massive Unterschiede gibt, was die Ausbildung/der Kenntnisstand betrifft. Leider hatten wir in den letzten Monate einige Kontrollen (incl. Bußgeldverfahren), die blankes Entsetzen hervorgerufen haben.

Gruß AchimB

Re: Lagerort Unterlegkeile / Schulung Pol. Beamte [Re: Udo Freitag] #8752 22.05.2009 10:21
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TDamm Offline
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Hallo Udo

Ich kenne aus dem Gefahrgutrecht heraus keine Pflicht, nach der die Unterlegkeil in der Lasche z.B. am Anhänger sich befinden müssen. Nach der GGVSE muss Du sie nur rechtzeitig vorweisen können. Ob eventuell nach dem allg. Straßenverkehrsrecht eine solche Pflicht besteht, kann ich Dir von hier aus (Brückentag) nicht beantworten. Das einfachste ist, Du fragst den Polizisten wo das steht. Wenn er Dich zu einer Owi anhören will, muss er Dir ja die verletzte Vorschrift vorhalten. Da nicht alle alles wissen können, reicht das manchmal aus.
Grundsätzlich werden Polizisten ausgebildet. Allerdings ist das Gefahrgutrecht nach meiner Kenntnis nicht umfangreich in der Grundausbildung enthalten. Hier in Thüringen gibt es speziell ausgebildete Kontrolltrupps des gewerblichen Personen- und Güterverkehr bei den Verkehrspolizeiinspektionen. Auch dort ist Gefahrgut nicht das alleinige Problem.


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Lagerort Unterlegkeile / Schulung Pol. Beamte [Re: TDamm] #8753 22.05.2009 13:08
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Jose Reyes Schmitt Offline
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Hallo Udo,

der Polizei-Beamte wird demnach den §41 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung/STVZO im Auge gehabt haben.

"§ 41 Bremsen und Unterlegkeile

Unterlegkeile müssen sicher zu handhaben und ausreichend wirksam sein. Sie müssen im oder am Fahrzeug leicht zugänglich mit Halterungen angebracht sein, die ein Verlieren und Klappern ausschließen. Haken oder Ketten dürfen als Halterungen nicht verwendet werden."

Hattest du die Unterlegkeile im Führerhaus leicht zugänglich gesichert? Nun, wahrscheinlich musste der PB deshalb etwas sagen....

Saludos José


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