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Benzintransport für Motorsport #8562 22.04.2009 22:24
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gutmarc Offline OP
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Hallo Zusammen,

In diesem Jahr sind wir als Team (Privatleute) im Automobilmotorsport eingestiegen. Um für ein ganzes Wochenende versorgt zu sein wurden sieben Blech-benzinkanister gekauft nun kam aber die Frage auf ob wir diese überhaupt gefüllt transportieren dürfen. Fällt das noch unter die Kleinmengenregelung? 140l a Faktor 3 für Benzin sind ja schließlich 420 Punkte und noch längst keine 1000. Transportiert werden die Kanister in einem 3,5t Transporter mit geschlossenen Laderaum und drei leuten im fahrerhaus. Wer kann mir dabei weiterhelfen?

Gruss Marc

Re: Benzintransport für Motorsport [Re: gutmarc] #8563 22.04.2009 22:46
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Mark Offline
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Hallo,

gemäß der neuen Vorschrift zu 1.1.3.1 a (Freistellung für Privatpersonen) ist dieser Transport eindeutig von den Gefahrgutvorschriften freigestellt:

"Wenn diese Güter entzündbare flüssige Stoffe sind, ..., welche durch oder für Privatpersonen befüllt werden, darf die Gesamtmenge 60 Liter je Behälter und 240 Liter je Beförderungseinheit nicht überschreiten."

Es müssen jedoch Maßnahmen getroffen werden, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhaltes verhindern (sprich ordentliche Ladungssicherung)


--die 1000-Punkte-Regelung greift hier nicht, der Transport ist von den Vorschriften völlig befreit, also auch kein Beförderungspapier nötig etc. ---


Mit dieser Ladung darfst du quer durch Europa fahren. Ggf. nationale Sondervorschriften beachten, wie z.B. die Tunnelvorschriften in der Schweiz (solange es diese noch gibt).


Grüße

Mark
Re: Benzintransport für Motorsport [Re: Mark] #8564 23.04.2009 09:37
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ureaner Offline
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Hallo Mark,
ich kann also 300 Liter im PKW befördern, ohne .... zu beachten?
mfg

Re: Benzintransport für Motorsport [Re: ureaner] #8565 23.04.2009 10:48
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R_KARPE Offline
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Im Prinzip ja, wenn Du den Sprit im Tank des Fahrzeuges dazurechnest.
Ansonsten 240 Liter je Beförderungseinheit. Ich persönlich würde mich aber nur ungern in so ein "Bömbchen" setzen.
MfG R_Karpe

Re: Benzintransport für Motorsport [Re: R_KARPE] #8566 23.04.2009 13:09
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Claudi Offline
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300 l sind schon richtig:

-240 l aus 1.1.3.1 ADR (max. 60 l je Behälter)
-60 l Reservekraftstoff aus 1.1.3.3 a) ADR - muss allerdings offiziell Reservekraftstoff fürs Fahrzeug sein (also Diesel wenn Diesel-PKW, Ottokraftstoff wenn Benziner)

+zusätzlich noch die Menge, die sich im Betriebstank des Fahrzeuges befindet.

Die 240 l sind quasi "Ladung", die 60 l + Tankinhalt für den Betrieb des Fahrzeuges notwendig.

Denkbar wäre natürlich wirklich auch ein Transport unterhalt 1000 Punkten, wenn oben genannte Mengen überchritten werden. Dann sind 333 l Benzin zulässig, allerdings handelt es sich dann um einen Gefahrguttransport, bei dem man einiges beachten muss:
-Fahrer muss zum Thema Gefahrgut unterwiesen sein
-2 kg-Feuerlöscher an Bord (geprüft, Datum der nächsten Prüfung usw.)
-ggf. Beförderungspapier (es sei denn, Ausnahme 18 GGAV kann in Anspruch genommen werden)
-zugelassene Verpackungen (UN-geprüft, Kunststoffkanister nicht alter als 5 Jahre) mit UN-Nummer und Gefahrzettel versehen

In jeden Fall - auch als Privatmensch - immer an die Ladungssicherung denken.

Re: Benzintransport für Motorsport [Re: R_KARPE] #8567 23.04.2009 21:15
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Mark Offline
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Hallo R_Karpe,

warum Bömbchen?

der will das auf einer vom Fahrerhaus geschlossenen Ladefläche eines Kleintransporters laden, hat ordentliche Kanister dazu und wird, hoffe ich, auch an eine vernünftige Ladungssicherung denken. Jeder Spediteur macht nichts anderes, fahren die Spediteure denn auch Bomben durch die Gegend, sobald diese mehr als 200 ltr. entzündbare Flüssigkeiten transportieren?


Grüße

Mark

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