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Zusatzlabel Umweltgefährdend #8536 21.04.2009 11:12
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matigol Offline OP
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Hallo Gefahrgutkollegen,

nach ADR 2009 müssen bekanntlich ja Stoffe der UN Nummern 3077 u. 3082 mit dem Zusatzlabel "Fisch + Baum" gekennzeichnet werden. Allerdings bei flüssigen Stoffen erst ab 5 Litern. Da es für mich schwierig ist, dafür Automatismen für den Verpacker zu schaffen, frage ich mich ob es eine Über-Kennzeichnung ist wenn ich das Zusatzlaberl bei 4 Litern Inhalt trotzdem aufkleben lasse. Könnte mir denken daß das mit den 5 L/KG auch nur aus Platzgründen (Kleingebinde) so beschrieben ist. Leider kann ich aber nirgendwo erkennen daß es nur eine Kann-Regelung ist.

Weiß da jemand mehr?

Re: Zusatzlabel Umweltgefährdend [Re: matigol] #8537 21.04.2009 11:30
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AchimB Offline
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Hallo matigol,

nach 5.2.8.1 müssen umweltgefährliche Stoffe ... mit dem Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe gekennzeichnet sein, ausgenommen Einzelverpackungen und zusammengestzte Verpackungen, die Innenverpackungen enthalten mit höchstens 5 l flüssige Stoffe oder 5 kg feste Stoofe.

Ich lese das so, dass die erwähnten Ausnahmen nicht gekennzeichnet werden müssen. Es steht aber in den Vorschriften nicht, dass sie nicht gekennzeichnet werden dürfen.

Meiner Meinung nach ist es durchaus gesetzeskonform, die Versandstücke auch unter 5 l/kg zu kennzeichnen. Die Warntafel darf ich auch aufklappen, wenn ich unter 1.000 Punkten bin.

Gruß

AchimB

Re: Zusatzlabel Umweltgefährdend [Re: AchimB] #8538 21.04.2009 22:31
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Mark Offline
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Hallo,

kann Achim nur beipflichten,

es heißt ja nicht, " darf nicht" sonder "muss nicht".

Die Grenze 5 ltr / kg stammt aus dem IMDG, dort gibt es diese Vorschrift schon lange (mit einem anderen Kennzeichen) und diese Grenze wurde im ADR übernommen.
Das IMDG erhält jetzt auch die GHS-Vorschriften, genauso wie im ADR.


Grüße

Mark
Re: Zusatzlabel Umweltgefährdend [Re: Mark] #8539 23.04.2009 12:59
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Gitta Krämer Offline
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Hallo allerseits,

das mit der Belabelung zusätzlich "toter Fisch/toter Baum" für die UN-Nummern 3077 und 3082 > 5 l/kg ist mir klar.

ABER:
wenn ich viele Kartons/Trays etc. auf einer Palette kommissioniere, einstretche (Umverpackung) und nicht alle Gefahrzettel und UN-Nummern von außen sichtbar sind, muß ich diese nochmals auf der Palette nach 5.1.2.1 anbringen.

Nun ist "toter Fisch/toter Baum" kein Gefahrzettel im Sinne 5.2.2.2.2, muß ich ihn auch auf der Umverpackung mit anbringen?

Grüße aus Brandenburg
Gitta Krämer

Re: Zusatzlabel Umweltgefährdend [Re: Gitta Krämer] #8540 23.04.2009 13:05
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Claudi Offline
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Hallo Gitta,

nein, der Fisch-Baum muss nicht auf der Umverpackung angegeben werden. Er ist nur auf Versandstücken anzubringen (5.2.1.8.1 ADR), Umverpackungen sind selbst keine Versandstücke, sondern enthalten selbige (siehe auch 1.2 ADR Begriffsbestimmung für "Umverpackung").
Letztendlich kann auf einer Umverpackung außer dem Schriftzug "Umverpackung" nur das auftauchen, was auch auf den darin befindlichen Versandstücken aufgebracht ist.

Re: Zusatzlabel Umweltgefährdend [Re: Claudi] #8541 23.04.2009 16:09
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Gitta Krämer Offline
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Hallo Claudi,

hab das eigentlich auch so gesehen, aber man kann ja mal fragen. Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht.

Danke

Grüße aus Brandenburg
Gitta Krämer

Re: Zusatzlabel Umweltgefährdend [Re: Gitta Krämer] #8542 23.04.2009 18:49
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Rupert Offline
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Hallo !

wer von euch hat sich schon mit CLP/GHS vs. ADR beschäftigt?
Das neue Symbol für Umweltgefährlich im Chemikalienrecht sieht der Markierung Umweltgefährlich im Gefahrgut verdammt ähnlich.
Mit den feinen Unterschied dass es im Chemikalienrecht die 5 Liter/kg Grenze nicht gibt.

Gruß
Rupert


Have a nice day!
Re: Zusatzlabel Umweltgefährdend [Re: Rupert] #8543 23.04.2009 19:54
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Claudi Offline
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Das neue Gefahrstofflabel umweltgefährdend hat einen roten Rand. Lustigerweise kann es zukünftig Produkte geben, die einmal gefahrgutseitig den Baumfisch mit schwarzem Rand und daneben den GHS-Gefahrstoff-Baumfisch mit rotem Rand haben. Dürfte für den Laien etwas wirr aussehen...

Re: Zusatzlabel Umweltgefährdend [Re: Claudi] #8544 23.04.2009 20:48
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Rupert Offline
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Hallo Claudi,
dass es für den Laien verwirrend aussieht stört mich weniger,
ich sag es mal so: Freue mich schon jetzt auf die Argumentationsschlachten mit den Kontrollorganen....Nach ADR muss dass Symbol einen schwarzen Rand haben und 10x10 cm groß sein, sie haben es verkleinert und es hat einen roten Rand -> Bußgeld bzw. Verwaltungsstrafe.

Gruß
Rupert


Have a nice day!
Re: Zusatzlabel Umweltgefährdend [Re: Rupert] #8545 24.04.2009 09:13
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Andreas_A Offline
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Hallo Rupert,

das verspricht "lustig" zu werden. Das ADR-Symbol hat einen schwarzen Rand und ist 10*10 cm groß, das GHS/CLP-Symbol hat einen roten Rand und darf deutlich kleiner sein.

Ich würde sehr viel darauf wetten, dass das eine Symbol nicht durch das andere ersetzt werden darf und am Ende zwei gleiche Symbole vorhanden sein können, die sich nur in der Randfarbe und der Größe unterscheiden *g*.

Viele Grüße,
Andreas Arnold

Re: Zusatzlabel Umweltgefährdend [Re: Andreas_A] #8546 24.04.2009 10:04
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Mark Offline
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Hallo Arnold,

Doppelkennzeichnung nach GHS und ADR ist nicht erforderlich:

Art. 33 Abs. 3 der EU-VO 1272/2008 (GHS-VO) müssen Kennzeichen von Einzelverpackungen, die bereits nach den Gefahrgutvorschriften gekennzeichnet sind und deren Aussagekraft der des Gefahrenpiktogramms entspricht, nicht mit den entsprehenden Gefahrenpiktogramm nach GHS gekennzeichnet werden.

Folgend Gesetzeszitat:

"(3) Im Falle einer Einzelverpackung, die den Kennzeichnungsbestimmungen gemäß den Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter entspricht, wird diese sowohl gemäß dieser Verordnung als auch gemäß den Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter gekennzeichnet. Betreffen das/die gemäß dieser Verordnung erforderliche(n) Gefahrenpiktogramm(e) und die Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter die gleiche Gefahr, braucht/brauchen das/die gemäß dieser Verordnung erforderliche(n) Gefahrenpiktogramm(e) nicht angebracht zu werden. "


Grüße

Mark
Re: Zusatzlabel Umweltgefährdend [Re: Mark] #8547 28.04.2009 19:29
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Rupert Offline
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Hallo,
bei der österr. Gefahrgutvorbesprechung zur nächsten WP15-Sitzung habe ich folgenden Tipp aufgeschnappt:
Es hat sich schon jemand die Mühe gemacht aufzulisten welche UN-Nummer möglicherweise die Zusatzmarkierung bekommen können.

Die Liste wurde aber offiziel nicht weiterverfolgt.
Ich finde, sie ist ein gutes Mittel für einen internen Check.

Gruß
Rupert
UN-Nummer Umweltgefährdend WP15-INF40


Have a nice day!
Re: Zusatzlabel Umweltgefährdend [Re: Rupert] #8548 30.04.2009 09:09
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G. Homann Offline
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Hallo Rupert,

d.h. also, wenn in Spalte 9 "YES" eingetragen ist, muss dass Fisch/Baum-Kennzeichen mit drauf? Sehe ich das richtig?

Gruß aus München
Günther Homann

Re: Zusatzlabel Umweltgefährdend [Re: G. Homann] #8549 30.04.2009 18:37
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Rupert Offline
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Hallo Günther,

diese Liste in nicht offiziell, ist aber sehr zu empfehlen, leider ist es immer halt immer selbst zu prüfen ob .....
wie ist eigentlich der Name dieser Markierung?

also ob diese Markierung auf die Verpackung kommt oder nicht.
Eine Erweiterung der Liste 3.2.a wird abgelehnt.

Jede n.a.g. Eintragung kann auch diese namenslose Bezeichnung bekommen!
Gruß
Rupert


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Re: Zusatzlabel Umweltgefährdend [Re: Gitta Krämer] #8550 11.03.2010 15:14
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ureaner Offline
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Ende März wird beraten und eventuell wird diesem Antrag statt gegeben:
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http://www.otif.org/fileadmin/user_uploa...C_2010-01_D.pdf

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