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IATA DGR Tabelle 2.3 A #8371 30.03.2009 21:21
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Tom.rlp Offline OP
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Hallo,

gibt es irgendwo die Tabelle 2.3 A in der AktuellenVersion zum Download?

MfG
Thomas

Re: IATA DGR Tabelle 2.3 A [Re: Tom.rlp] #8372 31.03.2009 07:28
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DG-Solution Offline
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Hallo Thomas,

die Tabelle ist auf der Website des LBA hinterlegt. Du findest sie unter
www.lba.de => Betrieb => Gefahrguttransport => Informationsschreiben => Gefahrgut-Information der International Air Transport Association.

Gruz, Tom <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />

Re: IATA DGR Tabelle 2.3 A [Re: DG-Solution] #8373 31.03.2009 13:56
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Heinz1 Offline
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http://www.lba.de/cln_010/nn_54094/Share...information.pdf

Moin zusammen,

die Liste ist zwar hübsch und aktuell, aber die Regelung mit den 100ml/1L + Plastikbeutel ist dort noch nicht angekommen

Gruß aus Hamburg
Heinz Balecke

Zuletzt bearbeitet von UHeins; 01.04.2009 08:34.
Re: IATA DGR Tabelle 2.3 A [Re: Heinz1] #8374 31.03.2009 14:18
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Rupert Offline
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Hallo Heinz,
die Liste 2.3A ist "Safety"
die Regulung mit 100ml/1L ist "Security"
<img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Gruß
Rupert


Have a nice day!
Re: IATA DGR Tabelle 2.3 A [Re: Rupert] #8375 01.04.2009 14:05
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Heinz1 Offline
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Hallo Rupert,

richtig - aber der "normale" User ist berechtigterweise irritiert.

Gruß aus HH
Heinz1

Re: IATA DGR Tabelle 2.3 A [Re: Heinz1] #8376 09.04.2009 23:47
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Floridacargocat Offline
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Ist hier (USA) genau der gleiche Fall. TSA hat ganz andere Vorstellungen (und Vorschriften) als DOT/FAA in Bezug auf "Dangerous Goods/Hazardous Material). Sobald ein Passagier durch die Screening-kontrolle von TSA durchgehen will, gelten die TSA Vorschriften, selbst wenn FAA einiges fuer Passagiere und Crew erlaubt.
Klassisches Beispiel: Alkohol. Laut 49CFR kann ein Passagier bis zu 5 l Alkohol (24-70%) als carry-on mitnehmen. Fuer TSA gilt das 3-1-1 Prinzip.
D.h. im praktischen Fall: ein Passagier kauft auf dem Flug von FRA nach PHL zwei Flaschen Whisky als Geschenk. In PHL fliegt er weiter nach PBI, dabei geht er durch Immigration und Zoll, kommt dann in einen Nicht-sicherheitsbereich (wo er sein Gepaeck fuer den Weiterflug nach PBI aufgibt, muss dort seine zwei Flaschen Whisky in das aufgegebene Gepaeck verstauen)und geht dann erneut durch die TSA Kontrolle. Sollte er vergessen haben seine zwei Flaschen aufzugeben, so kann er sie vor der TSA Kontrolle in den Abfalleimer schmeissen und Abschied nehmen von gutem Whisky (Frage: Wer bekommt all diesen guten Alkohol am Ende des Tages?). In den USA gibt es nicht diesselben Transitverfahren wie in Deutschland.
Anderes Beispiel: Brennstoffzellen fuer Laptops. Bei TSA gilt das 3-1-1 Prinzip, d.h. dass ein Laptop nur eine Batterie mit 3 oz Fluessigkeit haben darf (= ca. 90 ml). Eine normale Brennstoffzelle hat zur Zeit ca. 200 ml. Allerdings gelten zusaetzliche Zertifizierungspflichten fuer diese Art von Batterien.Aber es kommt.
Fazit: Was fuer die eine Behoerde gilt, muss noch lange nicht fuer eine andere gelten.

Re: IATA DGR Tabelle 2.3 A [Re: Floridacargocat] #8377 21.05.2009 12:41
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Jose Reyes Schmitt Offline
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Das mit den Transitverfahren kann und ist in Deutschland ebenfalls
ein Problem :-(

Nicht an jedem Flughafen ist man im Sicherheistbereich und verbleibt dort, wenn man sich im Transit/Transfer befindet (Beispiel Terminal 1 und Terminal 2 in Frankfurt).

Die entledigten Behälter werden durch Entsorgerfachbetriebe zur Müllverbrennung verbracht. Das Personal darf nichts an sich nehmen, das wird streng geahndet. Ach, da ist er ja wieder, der gute Ansatz zum Umweltschutz :-)

Saludos Jose


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