Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
hydraulische Innendruckprüfung #8208 19.03.2009 09:03
Registriert: Aug 2007
Beiträge: 28
Pabst aus Bayern Offline OP
Spezi
OP Offline
Spezi
Registriert: Aug 2007
Beiträge: 28
Hallo,
in den Zulassungsscheinen für 4G-Kartons steht unter 9.4.3:
Antwort auf
Bei Verwendung dieser zusammengesetzten Verpackungen im Luftverkehr,
müssen die im Folgenden genannten Bedingungen erfüllt werden.
Transport gefährlicher flüssiger Stoffe:
Nachweis des Bestehens der hydraulischen Innendruckprüfung gem. 1.1.6 des Part 4 der ICAO-TI.
Dieser Nachweis muß durch verwenderseitig durchgeführte und dokumentierte Innendruckprüfungen der Innenverpackungen erbracht werden.


Bei UN-geprüften Gebinden die im 4G verpackt werden ist es kein Problem,
da die ja zugelassen und geprüft sind.
Wie ist es bei nicht geprüften Gebinden/Dosen?
Muss der Dosenhersteller diese hydraul.Innenprüfung nachweisen können?
Wenn er es nicht kann/will, dann sind diese nicht Dosen für den Lufttransport nicht einsetzbar?

Zuletzt bearbeitet von Pabst aus Bayern; 19.03.2009 09:04.

ciao
Dieter
Re: hydraulische Innendruckprüfung [Re: Pabst aus Bayern] #8209 19.03.2009 11:57
Registriert: Oct 2003
Beiträge: 390
Kay Schmauder Offline
Großmeister
Offline
Großmeister
Registriert: Oct 2003
Beiträge: 390
Hallo Papst! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Hier dürfte ein einfaches Ja genügen. Aber der Namenvetter aus Rom hat ja vor nicht all zu langer Zeit eine Möglichkeit genannt, wie dein Problem gelöst werden kann.

Man nehme die Kondome, die ja nicht gegen Aids schützen, stelle deine Dosen ein und nehme außen eine 4GV Verpackung.

Somit wären drei Probleme aus der Welt, deine Ware kommt zum Kunden, in Afrika gibt es kein Aids mehr und die Hersteller von Kondomen haben auch was zu tun. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: hydraulische Innendruckprüfung [Re: Kay Schmauder] #8210 19.03.2009 12:25
Registriert: Aug 2007
Beiträge: 28
Pabst aus Bayern Offline OP
Spezi
OP Offline
Spezi
Registriert: Aug 2007
Beiträge: 28
... sozusagen als Auslaufschutz und blaue Pillen als Absorbtionsmaterial. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />
Nur würde der Auslaufschutz nicht von dieser Innendruckprüfung befreien.
Oder evtl. doch? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" />


ciao
Dieter
Re: hydraulische Innendruckprüfung [Re: Pabst aus Bayern] #8211 19.03.2009 12:40
Registriert: Oct 2003
Beiträge: 390
Kay Schmauder Offline
Großmeister
Offline
Großmeister
Registriert: Oct 2003
Beiträge: 390
Hallole!

Wenn die Verpackung gem. GV und die dazugehörigen Anweisungen erfüllt werden siehe 5.0.2.9.4 IATA DGR kann die Innenverpackung nicht Druckgeprüft sein.

Soll heissen, Glasflasche in UN geprüfter Blechdose (die eine Prüfung hat)<-- man muss ja das Rad nicht neu erfinden. das ganze dann in eine 4GV Verpackung einsetzen, ordnungsgemäß verpacken, Kennzeichnen und eine schöne rote Schleife rum und dann sollte es gehen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: hydraulische Innendruckprüfung [Re: Kay Schmauder] #8212 19.03.2009 20:58
Registriert: Jan 2009
Beiträge: 277
F
Floridacargocat Offline
Urgestein
Offline
Urgestein
F
Registriert: Jan 2009
Beiträge: 277
Richtig. Nur aufpassen, die rote Schleife kann wichtige Informationen auf der Verpackung verdecken (und das hat keiner gerne, obwohl die Verpackung eigentlich ganz gut aussehen koennte).
Floridacargocat
Florida

Re: hydraulische Innendruckprüfung [Re: Floridacargocat] #8213 31.03.2009 16:13
Registriert: Mar 2002
Beiträge: 199
Anderl Offline
Veteran
Offline
Veteran
Registriert: Mar 2002
Beiträge: 199
Hallo,
halten diese zweckentfremdeten Umhüllungen tatsächlich einen Differenzdruck von 75 bzw. 95 kPa aus. Denke, diese geben schon viel früher auf, wir sprechen hier immerhin fast von einem bar Druckunterschied. Deshalb bitte testen oder testen lassen, evtl. erledigt dies der Hersteller bereits. Bei diesen flexiblen Umhüllungen, deren Größenzuwachs ja nicht unerheblich ist, darf kein Vakuumtest durchgeführt werden.
Die Möglichkeit mit der druckgeprüften Zwischenverpackung ist natürlich möglich, aber wenn man eine größere Anzahl versenden will, ist eine entsprechende IP sinnvoll.

Zuletzt bearbeitet von Anderl; 31.03.2009 16:17.

Freundliche Grüße
Josef Anderl

Absolute Sicherheit gibt es nie - auch nicht mit Security!
hydraulische Innendruckprüfung [Re: Pabst aus Bayern] #8214 29.08.2012 10:36
Registriert: Sep 2009
Beiträge: 5
B
Bertold Offline
Einsteiger
Offline
Einsteiger
B
Registriert: Sep 2009
Beiträge: 5
Frage an die Veteranen, Großmeister und Spezies.

Habe hier ein 20 Ltr. Gebinde, UN 1139, VG III.
Lt. Sicherheitsdatenblatt hat das Produkt einen Dampfdruck bei 20°C von 2,1 hPa.

Das UN geprüfte Gebinde, D/BAM 5322 - KHV, weist im Zulassungschein unter Pkt. 6
einen max Gesamtüberdruck in der Verpackung von 70 kPA und
einen Max Dampfdruck bei
50°C 117 kpa
55°C 137 kpa
aus.

Unter 10.2 wird bestätigt, daß die Bauart die Prüfanforderungen für Verpackungen u. a. auch für ICAO Technical Instructions erfüllt.

Frage: Kann ich davon ausgehen, daß diese Verpackung die Innendruck
Normen nach 5.0.2.9 und die Vorschriften für flüssige Stoffe nach 5.0.2.14
erfüllt, und ich das Gebinde beruhigt auf die Reise bringen kann?

Beste Grüße
Bertold <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Re: hydraulische Innendruckprüfung [Re: Pabst aus Bayern] #8215 03.12.2012 18:05
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,665
DJSMP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,665
Die Innendrucknormen nach 5.0.2.9 IATA-DGR haben bei einer zusammengesetzten Verpackung nichts aber auch gar nichts mit der Pappkiste zu tun, egal ob die als 4G oder als 4GV zugelassen ist!

Du musst dir deine tatsächlichen Behälter, also hier die Innenverpackungen für die Flüssigkeit anschauen (z.B. Flaschen, Dosen, usw. innerhlab der Pappkiste). Die müssen dem Differenzdruck von 75 bzw. 95 kPa stand halten. Mit diesen Innenverpackungen solltest du die Druckprüfung durchführen, siehe Anmerkung in 5.0.2.9 IATA-DGR nach den 3 Prüfmethoden!

Re: hydraulische Innendruckprüfung [Re: Bertold] #8216 03.12.2012 19:41
Registriert: Oct 2003
Beiträge: 390
Kay Schmauder Offline
Großmeister
Offline
Großmeister
Registriert: Oct 2003
Beiträge: 390
Hallo Bertold,

der aktuelle max. Gesamtüberdruck deinees Fasses liegt bei 67 kPa (laut Zulassungsschein). Um das ermitteln des Dampfdruckes deines Gutes bei 55°C kommst du nicht herum, dann kannst du nämlich den max. zulässigen Gesamtüberdruck ermitteln bzw. über den Dampfdruck ableiten. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" />
Das ist bei den meisten Sidas das Problem, dass diese sich nicht an Angaben in Transportvorschriften haltenund daher immer ein Labor Arbeit bekommt (die wollen ja auch leben).


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder

Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Sendung Gerät mit Funkstrahlung
von M.A.T. - 24.04.2025 13:33
Shippers Declaration
von M.A.T. - 23.04.2025 20:08
Gb darf sich nicht selbst überwachen
von 11010100112 - 23.04.2025 13:47
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3