das Amtsgericht Weimar hat eine rechtskräftige Entscheidung zur Schaufel im Sinne von 8.1.5 ADR am 10.05.2011 (Az: 982 Js 200230/11) getroffen. Danach ist eine Plastikkehrschaufel grundsätzlich ungeeignet, die in den schriftlichen Weisungen vorgegebenen Maßnahmen zu ergreifen. Näheres dazu siehe Gela 07/2011.
Freundliche Grüße Thomas Damm
Re: Definition von Schaufel??
[Re: TDamm]
#814002.08.201114:02
Wegen des generellen Schutzziels - Schadenminimierung - halt ich Hr. Damms Anforderung für die einzig sinnvolle: geeignet sein, bei Freisetzung diese zu bekämpfen. Dann wird auch die oben angeführte AG-Entscheidung plausibel; denn bei vielen Stoffen dürfte die Handkehrschaufel schnell kaputt sein (abbrechen, angefressen, verbogen), und der Fahrer stärker als vermeidbar gefährdet sein. Die neue RSEB sieht das übrigens in 8-3 ganz ähnlich, wo gesagt wird "Ausrüstung ... muß dem Schutzziel entsprechend geeignet sein.". Gruß M.A.T.
Re: Definition von Schaufel??
[Re: Claudi]
#814102.08.201115:04
In der RSEB unter der Gliederungsnummer 8-3 wird folgendes ausgesagt:
"Die nach den neuen schriftlichen Weisungen mitgeführte Ausrüstung muss dem Schutzziel entsprechend geeignet sein."
Ich denke eine Kehrschaufel wird in aller Regel dem Schutzziel nicht entsprechen. Das Hauptschutzziel ist doch zu verhindern, das sich Gefahrgut weiter ausbreitet oder in die Kanalisation bzw. offene Gewässer läuft.
In nur wenigen Fällen wird es Ziel sein, Gefahrgut damit aufzunehmen. Von daher bin ich der Meinung, dass ein Klappspaten zu akzeptieren ist.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Und immer bis zu Ende lesen.
Im Anhang ist der Entwurf einer Technischen Regel Schaufel aus dem Jahre 1994 als PDF zu finden.
Das Elaborat ist - das Ergebnis einer Arbeitsgruppe des Gefahrgut-Stammtischs Rhein/Ruhr (GGST) und - zugegebenermaßen unter dem Einfluss anregender Flüssigkeiten zustande gekommen und wurde seinerzeit auch in der Zeitschrift "Gefahrgut Profi" abgedruckt.
Ein Hinweis für die Jüngeren unter den Foren-Nutzern: Damals gab es in ADR und RID noch das "Randnummern-System", das durch die Harmonisierung mit den UN-Modellvorschriften glücklicherweise ein Ende fand. Das im Text verwendete Kürzel "Rn." steht mithin für "Randnummer" und ist vergleichbar dem heutigen "Kapitel/Abschnitt".
Möge es die Gefahrgut-Gemeinde erhellen! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/tongue.gif" alt="" />
----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
Re: Definition von Schaufel??
[Re: TDamm]
#814311.08.201116:12