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Fehlerhafte Verpackung #8040 03.03.2009 16:08
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RunningJay Offline OP
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Moin Moin aus Wilhelmshaven...

Folgender Fall hat sich bei uns nun ereignet:

Es wurden ätzende Reinigungsmittel eingekauft, die ich per Luftfracht ins Ausland weitersenden soll. Bei der Abfertigung für Luftfracht gem. IATA ist mir aufgefallen, dass die Verpackungen nicht den geltenden Verpackungsvorschriften entsprechen (weder ADR, noch IATA). Bei dem Artikel handelt es sich um UN 3262, 8, II. Die Verpackung ist aber nur eine "Z"-kodierter Typ.
Auf einen Brief an den Hersteller, in dem ich auf die fehlerhafte Verpackung hingewiesen habe, bekam ich nur die Antwort, dass der Artikel nicht für den Versand per Luftfracht vorgesehen sei. Da aber auch die Verpackungsvorschriften des ADR eine andere Verpackung vorsehen, habe ich angefragt, wie nun weiter verfahren werden soll. Weiterhin habe ich gefordert, dass der Artikel durch den Hersteller wieder abgeholt wird. Dieser lehnt aber jeglichen Tausch des Artikels ab und begründet sich damit, dass das Reinigungsmittel vertragskonform geliefert wurde.

Wie kann ich in diesem Fall weiter vorgehen, damit ich eine zulässige Verpackung erhalte?

Es kann nicht unsere Aufgabe sein, den Artikel erneut zu verpacken, z.B. durch herstellen einer zusammengesetzten Verpackung, o.ä.!

Re: Fehlerhafte Verpackung [Re: RunningJay] #8041 03.03.2009 16:27
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GG1 Offline
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Fallen die Verpackungen evtl. unter LQ (3 kg je Innenverpackung)?

Grüße
GG1

Re: Fehlerhafte Verpackung [Re: GG1] #8042 03.03.2009 17:01
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RunningJay Offline OP
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Hallo GG1,

es handelt sich um Kunststoffverpackungen mit 12 kg Inhalt.

Gruß

SCHUERMAENNCHEN

Re: Fehlerhafte Verpackung [Re: RunningJay] #8043 03.03.2009 18:18
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BayernCop Offline
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Hallo Schuermaenchen,

gib uns mal die genaue Bezeichnung auf den Kunststoffverpackung. UN3H...(gem. 6.1.2). Ein Bild wäre nicht schlecht.

Nach der Beschreibung von UN 3262 (... fester Stoff) müsste es sich vermutlich um Pulver oder Granulat handeln.

Gruß

Michael

Zuletzt bearbeitet von BayernCop; 03.03.2009 19:11.
Re: Fehlerhafte Verpackung [Re: RunningJay] #8044 03.03.2009 19:59
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Mark Offline
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Hallo,

ich finde du hast Recht, vorausgesetzt, die Verpackung ist wirklich falsch, dann hat der Hersteller (so meine unjuristische Meinung) die Kosten zu tragen. Die Sache vom Hersteller in der falschen Verpackung abholen zu lassen, geht jedoch auch nicht. Hierfür wärt ihr als Verlader ebenfalls in der Verantwortung.

Ich denke, wenn der Hersteller nicht bereit ist den Fehler zu beheben, oder zu begründen, warum die Verpackung zulässig ist, sollte er für die Verpackungskosten aufkommen. Also selbst machen oder von einem Spezialunternehmen und dem Hersteller das ganze in Rechnung stellen. Aber vorher rechtlich Prüfen lassen!


Grüße

Mark
Re: Fehlerhafte Verpackung [Re: Mark] #8045 06.03.2009 14:58
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RunningJay Offline OP
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Hallo BayernCop,

die wir haben hier unterschiedliche Verpackungen:

1.) UN 1H2/Z12,3/S/...
2.) UN 1H2/X12,3/S/...
4.) keine UN-Spezifikation eingetragen (nur Hersteller JOKEY)

Äußerlich sehen alle Behälter identisch aus, aber wenn man auf dem Boden die Bauartspezifikation prüft, stellt man die Unterschiede fest. Das erschreckende ist dabei, dass in einer Lieferung unterschiedliche Verpackungen verwendet wurden.

Der Artikel ist fest (Tablettenform) in Kunststofftüten als Innenverpackung verpackt.

Die von mir unter (2) genannte Verpackung ist nach der Vorschriftenlage die einzige zulässige.

Gruss

SCHUERMAENNCHEN

Re: Fehlerhafte Verpackung [Re: RunningJay] #8046 07.03.2009 16:29
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Tommy Danger Offline
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... und das könnte dann doch die LQ - Lösung sein.

Zusammengesetzte Verpackungen unterliegen den Verpackungsvorschriften nicht hinsichtlich einer bauartgeprüften Verpackung.

TD

Re: Fehlerhafte Verpackung [Re: Tommy Danger] #8047 09.03.2009 08:34
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RunningJay Offline OP
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Moin,

LQ kann es nicht sein, da vom Hersteller bereits auf dem Etikett mit den Produktbeschreibungen der Gefahrzettel der Klasse 8 aufgebracht wurde.

Gruss

SCHUERMAENNCHEN

Re: Fehlerhafte Verpackung [Re: RunningJay] #8048 09.03.2009 13:33
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avs Offline
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Hallo,

ja da gebe ich Dir uneingeschränkt Recht. LQ kann es auf keinen Fall sein.

Leider hast Du auch nicht die Möglichkeit eine zusammengesetzte Verpackung daraus zu machen, da selbst beim Versand CAO pro Kunststoffinnenbehälter nur 5 kg erlaubt sind.

Da hilft wohl nur ein Kunststoffbehälter mit X oder Y Zulassung damit Du diese Menge CAO als Einzelverpackung versenden kannst.

Würde mich interessieren, wie die Angelegenheit weitergeht.

Gruss aus München
AVS


Flughafen-Frachtzentrum
Modul C, 1. OG, Zimmer 135
85356 MUNICH
Re: Fehlerhafte Verpackung [Re: avs] #8049 09.03.2009 17:43
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BayernCop Offline
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Hallo,

wie AVS schon sagte, kann es nur eine X oder Y Verpackung sein.

Du hast jetzt das Problem, dass der Verkäufer dein falsch verpacktes Gefahrgut nicht zurücknimmt.

Handelt es sich beim Verkäufer auch um den Hersteller und Verpacker?

Wenn ja, würde ich dem Hersteller nochmals unmissverständlich auf die falsche Verpackung aufmerksam machen. Nicht ohne Grund wurde das Kapitel 6 ins ADR geschrieben.

Sollte er sich weigern, würde ich ihm mit der Gewerbeaufsicht drohen bzw. diese ohne Androhung auf die falsche Verpackung hinweisen. Wenn sich sich um einen einmaligen Verstoß handelt, o. K. Irren ist menschlich. (Wer schaut schon jedes Mal auf den Code der Verpackung) Jedoch sollte man auch bedenken, dass u. U. durch den Verpacker mehrere Fässer falsch verpackt wurden. Ob absichtlich oder nicht lasse ich erst einmal dahingestellt.

Ich habe persönlich noch nie ein Fass mit der Zulassung für die Verpackungsgruppe X bzw. Z gekauft. Aber ich nehme an, dass ein X zugelassenes entsprechend teurer ist als ein Z zugelassenes. Sollte das Gefahrgut absichtlich falsch verpackt worden sein, entsteht natürlich ein gewisser Kostenvorteil für den Verpacker. Die Benachteiligten sind wieder alle sowie die Sicherheit auf der Straße bzw. in deinem Fall in der Luft.

Gruß

Michael

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