Ich konnte bei meinem Fahrzeug auch noch prima gucken, da der riß auf der Beifahrerseite war.
Der Gutachter vom TÜV war aber der meinung, dass das Glas als tragendes Element nicht mehr seinen Aufgaben nachkommen kann. Somit mußte ich die Scheibe auswechseln lassen oder kein TÜV.
Also ist eine defekte Windschutzscheibe mal ein Mangel, mal nicht.
Es liegt im Ermessen des "Checkers".
Da ich nur Ing bin und kein Prüf-Ing. würde ich allerdings nicht das Risiko einer 2. Anfahrtsinrechnungstellung riskieren. Ich glaube auch nicht, dass ich dafür ein Bußgeld bekommen würde.
Werner <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />