Markierung und Kennzeichnung Kl 1
#7451
20.11.2008 11:43
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Dirk Hackspiel
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Hallo zusammen! Ich habe mal eine etwas dringende Frage: UN 0338 Cartridges, for weapons,blank. Müssen die Gefahrzettel an die Außenseite oder könnten die auch auf dem Deckel der Kiste vorhanden sein? Es handelt sich um Plywood Boxes. Auf dem Deckel ist genug Platz für die erforderlichen Kennzeichen CAO etc. Vielen Dank für Eure Hilfe!
Gruß: Dirk Hackspiel
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Re: Markierung und Kennzeichnung Kl 1
[Re: Dirk Hackspiel]
#7452
20.11.2008 20:54
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Claudi
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Die IATA DGR sagen dazu: "[...]auf der Aussenfläche des Packstücks oder der Umverpackung, angebracht[...]" (7.1.3.2 a) IATA DGR)
ICh wüsste nicht, dass nach Deckel/ Boden und Seitenflächen unterschieden wird. Natürlich besteht die Gefahr, dass durch Stapeln der Kisten die Informationen auf dem Deckel nicht mehr erkennbar sind. Also im Prinzip sehe ich kein Problem damit, dass die Angaben auf dem Deckel stehen, aber vielleicht sollest du dazu die Airline, die die Sendung befördern soll, befragen (deren Checker checken die Sendung und könnten sie ablehnen).
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Re: Markierung und Kennzeichnung Kl 1
[Re: Claudi]
#7453
21.11.2008 14:31
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Ja, es wird in der Tat nicht zwischen Boden, Deckel und Seite unterschieden. Aaaaaber: Wenn es sich um eine CAO Sendung handelt, dann hat die Airline die Verpflichtung die Sendung sichtbar und zugänglich zu verladen. Bei einer Kennzeichnung auf dem Deckel wäre dies nicht möglich......
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Re: Markierung und Kennzeichnung Kl 1
[Re: Dirk Hackspiel]
#7454
27.11.2008 09:01
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DFK
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Ohne Ausrichtungspfeile ist eigentlich nicht vorgegeben wie das Versandstück verstaut wird!
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Re: Markierung und Kennzeichnung Kl 1
[Re: DFK]
#7455
28.11.2008 11:10
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Das mit den Ausrichtungspfeilen ist sicherlich richtig und findet bei Stoffen der Klasse 1 keine Anwendung. Bei einzelnen Packstücken ist dies auch ohne Probleme möglich. Wenn es sich jedoch um eine größere Sendung handelt, habe ich so meine Probleme damit. Schließlich gibt es auch in einem Frachtflugzeug nur begrenzte Lademöglichkeiten für CAO-Sendungen. In der Praxis ist es aus meiner Sicht sehr bedenklich die Packstücke auf die Seite zu legen und übereinander zu stapeln. Dies könnte dazu führen, dass die Stabilität der Packstücke beeinträchtigt wird. Ich empfehle daher immer die Markierungen und Kennzeichnungen auf einer Seite aufzubringen. Dann kann es auch keine Probleme geben.
Gruß Tom <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />
PS: Die Regelung, dass CAO-Packstück sichtbar und zugänglich verladen werden müssen, ergibt sich aus Punkt 9.3.4 IATA-DGR.
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Re: Markierung und Kennzeichnung Kl 1
[Re: DG-Solution]
#7456
04.12.2008 01:42
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AvDeventer
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Hallo zusammen,
es ist wirklich eine hochinteressante Frage. Grundsätzlich sagt das IATA-DGR wirklich nichts bindendes darüber aus.
Allerdings setzen die Airlines VOR der Verladung der Fracht in ein Flugzeug voraus, das die Fracht "gesichtet" werden kann. Wenn also der Loadmaster auf seinem Loadsheet DGR sieht...will er es natürlich auch auf bzw. in der ULD sehen....ansonsten droht meistens ein "Offload"....was nicht gerade mit geringen Kosten verbunden ist.
Übrigens...meiner Meinug nach ist ein "This Side up"-Kennzeichen NUR erforderlich, wenn man nicht eindeutig erkennen kann, wo oben oder unten ist....oder liege ich da falsch???
Viele Grüße aus dem schönen NRW André van Deventer
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Re: Markierung und Kennzeichnung Kl 1
[Re: AvDeventer]
#7457
04.12.2008 09:55
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DG-Solution
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Übrigens...meiner Meinug nach ist ein "This Side up"-Kennzeichen NUR erforderlich, wenn man nicht eindeutig erkennen kann, wo oben oder unten ist....oder liege ich da falsch???
....Packstückorientierungskennzeichen sind immer für zusammengesetzte Packstücke erforderlich, welche flüssige gefährliche Güter enthalten. Ausnahme: - die Innenverpackung ist kleiner 120 ml - Stoffe der Kl. 6.2 kleiner 50 ml - Stoffe der Kl. 7 Gruz, Tom <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />
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Re: Markierung und Kennzeichnung Kl 1
[Re: DG-Solution]
#7458
05.12.2008 17:55
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Heinz1
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....Packstückorientierungskennzeichen sind immer für zusammengesetzte Packstücke erforderlich, welche flüssige gefährliche Güter enthalten. Ausnahme: - die Innenverpackung ist kleiner 120 ml [..] Gruz, Tom <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" /> [/quote]
Moin zusammen,
ebenfalls vorgeschrieben für Overpacks, die Flüssigkeiten beinhalten. (dann weiß man auch, dass die Palette nach unten gehört ;-D)
Von der 120 mL Ausnahme würde ich Abstand nehmen, da aus der Dokumentation die Größe der IPs nicht erkennbar ist und daher zu Problemen führt
Gruß aus Hamburg Heinz Balecke GGA-Team
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Re: Markierung und Kennzeichnung Kl 1
[Re: Heinz1]
#7459
11.12.2008 21:29
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Dirk Hackspiel
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Hallo zusammen,
also die Kisten wurden alle wieder umgelabelt. Jetzt mit Gefahrzettel und CAO auf der Seite. Vielen dank für Eure schnelle Hilfe!!!
Viele Grüße:
Dirk Hackspiel
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