ADR 2009 - GHS-Symbol "Fisch und Baum"
#7147
03.09.2008 10:31
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fjoddel
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Hallo Kollegen, ist es bereits mit In-Kraft-Treten des ADR 2009 erlaubt, dass Gefahrstoffsymbol "N Umwelgefährlich" gänzlich durch das GHS-Symbol 09 zu ersetzen (GHS ist ja in der EU derzeit noch nicht umgesetzt)? Wenn ja, gilt das auch für andere Verkehrsträger? Wo kann man das nachlesen. Wir haben die Befürchtung, das unsere Verpackungen so langsam für die ganzen Labels zu klein werden.
Danke für Eure Unterstützung !!!
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Re: ADR 2009 - GHS-Symbol "Fisch und Baum"
[Re: fjoddel]
#7148
03.09.2008 10:40
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Gandalf
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Hallo FJR, wenn überhaupt erst nach Inkraftreten von GHS und nicht von ADR2009, wobei das glaube ich beides ab 01.01.09 gelten soll (vorausgesetzt bei GHS gibts keine Verzögerungen). Bei der BGChemie habe ich dazu folgendes gefunden: Geplante Übergangsfristen Die jetzt gültigen Symbole auf orangegelbem Grund werden ab dem Zeitpunkt der Einführung des neuen Systems in der EU durch diese neuen Symbole ersetzt. Für Stoffe wird die GHS-Einstufung bereits zum 01.12.2010 verbindlich. Bei Zubereitungen (zukünftig als Gemische bezeichnet) ist eine Frist bis zum 01.06.2015 vorgesehen. Bis dahin muss in den Sicherheitsdatenblättern die Einstufung nach dem alten und neuen System vorgenommen werden (Kapitel 2 des SDB). Vom Tag des Inkrafttretens der geplanten Verordnung darf jedoch bereits mit dem GHS-System gekennzeichnet werden, nur eine Doppelkennzeichnung ist nicht zulässig. Gruß Gandalf
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Re: ADR 2009 - GHS-Symbol "Fisch und Baum"
[Re: Gandalf]
#7149
03.09.2008 11:00
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fjoddel
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Hallo Gandalf, vielen Dank für die prombte Antwort,
das würde ja bedeuten, das ein nach GefStoffV mit "N" gekennzeichneter Stoff bzw. eine Zubereitung mit mind. 3 Symbolen zu labeln ist, nämlich: N + Klasse 9 + GHS.
Und wenn Klasse 9 nur als Nebengefahr läuft, z. B. bei einen ätzenden Stoff: C + N + Klasse 8 + GHS
Sehe ich das richtig ??? Ich sagte ja bereits, unsere Gebinde werden zu klein.
Gruß FJ
Büro ist wie Jazz...nur ohne Musik...
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Re: ADR 2009 - GHS-Symbol "Fisch und Baum"
[Re: fjoddel]
#7150
03.09.2008 14:42
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T. Jeschke
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Hallo FJR, da GHS in Europa nach dem bisherigen Vorschlag der europäischen Kommission in zwei Etappen bis 2015 umgesetzt werden soll (Stoffe bis 01.12.2010, Zubereitungen bis 01.06.2015) wird uns das Symbol für N noch lange erhalten bleiben. Natürlich kann man auch Zubereitungen nach Inkrafttreten des GHS in Europa vorher nach GHS klassifizieren. Nur befürchte ich, daß das wegen der neuen Klassifizierungsregeln für das Umgangsrecht nicht so einfach íst und Jahre dauert. Man tauscht halt nicht nur Symbole und Warnhinweise aus, sondern muß nach Umgangsrecht jede Zubereitung neu klassifizieren. Es gibt übrigens zwischen dem GHS-Symbol "Fisch und Baum" und dem im ADR 2009 enthaltenen Symbol "Fisch und Baum" einen kleinen Unterschied. Während der Rand des GHS-Symbols rot ist, ist der Rand des ADR-Symbols schwarz. Fragt sich, ob das zukünftig vereinheitlicht wird. Gruß T. Jeschke
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Re: ADR 2009 - GHS-Symbol "Fisch und Baum"
[Re: fjoddel]
#7151
03.09.2008 15:42
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ureaner
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Wir haben die Befürchtung, das unsere Verpackungen so langsam für die ganzen Labels zu klein werden.
Danke für Eure Unterstützung !!!
da verweise ich 'mal auf 5.2.2.2.1.1 ADR, letzter satz. mfg
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Re: ADR 2009 - GHS-Symbol "Fisch und Baum"
[Re: fjoddel]
#7152
03.09.2008 17:47
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Mark
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Hallo zusammen,
wenn man (nach Inkrafttreten der GHS-Verordnung, soll ja noch dieses Jahr kommen) das Gefahrensymbol N auf das Gefahrenpiktogramm "Baum und Fisch" (müsste nachschauen, wie das dan heißen wird) umgestellt wird, dann bitte für alle Gefahrensymbole, dann müssen die R-Sätze auch H-Sätze werden und die S-Sätze P-Sätze, also komplett. Im Sicherheitsdatenblatt müssen dann auch beide Rechtvorschriften (altes Gefahrstoffrecht & GHS-Recht) beschrieben werden.
Ich meine aber, dass es wie im alten Recht gilt, wenn ein entsprechendes Symbol nach Gefahrgutrecht drauf ist, muss nicht unbedingt nach Gefahrstoffrecht wiedeholt werden. Bislang gab es im Gefahrgutrecht aber kein entsprechenden Gefahrzettel für das Gefahrensymbol N. Also wenn das Kennzeichen für umweltgefährliche Stoffe nach Gefahrgutrecht drauf ist, braucht nicht mehr das Gefahrenpiktogramm "Baum und Fisch" drauf (umgekehrt geht nicht!!!)
- Kennzeichen für umweltgefährliche Stoffe hat schwarzen Rand - Gefahrenpiktogramme haben roten Rand (muss ja nich immer einheitlich sein, wäre ja langweilig!
Grüße
Mark
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Re: ADR 2009 - GHS-Symbol "Fisch und Baum"
[Re: Mark]
#7153
04.09.2008 07:28
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Gandalf
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Hallo Mark, (muss ja nich immer einheitlich sein, wäre ja langweilig! Deswegen heißt es ja auch "Global harmonized" <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> Gruß Gandalf
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Re: ADR 2009 - GHS-Symbol "Fisch und Baum"
[Re: Mark]
#7154
04.09.2008 08:41
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Andreas_A
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Hallo Mark, GHS wurde diese Woche im Europaparlament beschlossen (siehe z.B. http://bfr.bund.de). Die ursprünglich geplanten Fristen (2010 für Stoffe und 2015 für Zubereitungen) wurden um zwei Jahre verlängert (auf 2012 für Stoffe und 2017 für Zubereitungen). Also haben wir noch ausreichend Zeit, uns mit dem Thema zu befassen. Viele Grüße, Andreas Arnold
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Re: ADR 2009 - GHS-Symbol "Fisch und Baum"
[Re: Andreas_A]
#7155
04.09.2008 16:09
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Gandalf
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Hallo Andreas A, bzgl. der Fristen sieht das die PM des EU-Parlamentes wohl anders. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" /> PM EU Parlament Gruß Gandalf
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Re: ADR 2009 - GHS-Symbol "Fisch und Baum"
[Re: Gandalf]
#7156
05.09.2008 09:03
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Andreas_A
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Hallo Gandalf,
das war ungenau formuliert.
Die offizielle Sichtweise ist: für Stoffe ab 2010. für Gemische ab 2015.
Laut BfR dürfen vorhandene Produkte mit alter Kennzeichnung während weiterer 2 Jahre abverkauft werden.
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