Lieber Hr. Damm
aus meiner Sicht sind alte Unfallmerkblätter nicht mehr gültig, weil sie nicht mehr den vorgegebenen Normen entsprechen. In 5.4.3.8, unter den Punkten: persönliche Schutzausrüstung und den vom Fahrzeugführer zu treffenden zusätzlichen/besonderen Massnahmen, ist vorgegeben, was darunter anzugeben ist. Dazu gehört auch die für jeden Stoff besondere Schutzausrüstung (und eben nicht nur die allgemeine wie bisher) gemäss den Vorschriften der Absätze 8.1.5 b) und c). Diese Angabe fehlt in praktisch allen Fällen von alten schriftlichen Weisungen. Zudem legt, wie mir bekannt ist, Oesterreich die Formulierung sogar so aus, dass auf der schriftlichen Weisung keine Angabe vorhanden sein darf, die nicht vorgeschrieben ist, also keine Angabe von VG (früher Ziffer und Buchstabe). Gemäss oesterreichischer Auslegung darf vom Stoff nur die Klasse, die UN-Nr. (Nrn.) und der Stoffname oder der Gruppenname aufgeführt sein.
In der Schweiz tolerieren wir von der Vollzugsseite her vorläufig bisherige Unfallmerkblätter, wenn sie den neuen Bestimmungen annähernd entsprechen, also UN-Nummer, Stoffbezeichnung, Klasse und die vorgegebenen Titel mit den notwendigen Angaben enthalten.
Freundlicher Gruss
Albert Geier