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Top Pfeile #6865 23.07.2008 14:25
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Mavo Offline OP
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Moin Kollegen,

ich habe heute ein Rundschreiben eines Österreichischen Kunden bekommen.
Es geht hierbei um die "Top Pfeile" bei Flüssigkeiten auf den Kartonagen.
Gemäß ADR müssen die Pfeile ja an 2 Gegenüberliegenden Seiten angebracht sein.

Nun schreibt mir mein Kunde das es in Österreich eine Ausnahme hierfür gibt, in der steht, das alle 4 Seiten mit den Pfeilen versehen sein müssen.

Kann mir jemand von Euch das bestätigen ?

Gruß
Mavo

Re: Top Pfeile [Re: Mavo] #6866 24.07.2008 10:54
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Rupert Offline
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Hallo Mavo,
ich würde dieses Rundschreiben mit einem großen Fragezeichen versehen.
Mit einer kurzen Rückfrage an den Kunde, woher er diese "Information" hat, wird dieses Rundschreiben sicher schnell im Rundordner verschwinden.
Liebe Grüße
Rupert


Have a nice day!
Re: Top Pfeile [Re: Rupert] #6867 24.07.2008 14:13
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Mavo Offline OP
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Naja mal schauen sowas ähnliches hatte ich mir auch schon überlegt <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
naja ich hab mal ne Anfrage ans Österreichische Ministerium gestellt und um Klärung gebeten, mal schauen wann da was zurückkommt.

Gruß
mavo

Re: Top Pfeile [Re: Mavo] #6868 16.09.2008 19:55
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binder9953 Offline
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Eine solche Vorschrift gibt es in Österreich sicher nicht!
Auch bei uns in Österreich kann nur im Rahmen des gültigen ADR gehandelt werden, es können nur nationale Bestimmungen erlassen werden, die den internationalen Vorschriften nicht entgegen stehen (zB.: Alkohol bei Gefahrguttransporten in Österreich 0,1 Promille Grenze, usw.)

Re: Top Pfeile [Re: binder9953] #6869 18.09.2008 08:53
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Gandalf Offline
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Hallo binder9953,
ich bin zwar kein Österreicher, aber diese zusätzliche Kennzeichnung auf den "freien" Seiten steht dem ADR nicht entgegen.
Gruß Gandalf

Zuletzt bearbeitet von Gandalf; 18.09.2008 08:53.
Re: Top Pfeile [Re: Gandalf] #6870 08.10.2008 10:39
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Mavo Offline OP
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Moinsen,

hatte übrigends eine Antwoort von Herrn Krammer vom bmvit bekommen
"Ich habe davon noch nichts gehört und wäre daher daran interessiert, woraus man das ableitet."

Mit anderen Worten, da hat sich unser Kunde wohl geirrt
<img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />

Gruß
Marco

Re: Top Pfeile [Re: Mavo] #6871 08.10.2008 14:48
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Dusan Blach Offline
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Hallo Mavo,

da hat sich der Kunde wohl ziemlich geirrt.
Gemäß § 2 des österr. Gefahrgutbeförderungsgesetzes wird ebenfalls wie in Deutschland bezüglich der Regelungen en detail auf die jeweils gültigen Fassungen des ADR verwiesen, allerdings etwas genauer, die beziehen sich dort zusätzlich auf das letzte Corrigendum.

Auch explizit auf die Verwendugn von Verpackungen wird im österreichischen GGBefG darauf verwiesen, dass diese gemäß ADR gekennzeichnet sein müssen, insofern ist eine allseitige Kennzeichnung mit den Ausrichtungspfeilen nicht erforderlich.

Liebe Grüsse

Dusan Blach


Lernen, ohne zu denken, ist eitel; denken, ohne zu lernen, gefährlich. (Konfuzius)

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