Gefahrguttransport LQ mit HERMES + Ebay Verkäufer
#6785
12.07.2008 23:25
|
Registriert: Jul 2008
Beiträge: 11
easyrider
OP
Mitglied
|
OP
Mitglied
Registriert: Jul 2008
Beiträge: 11 |
Hallo,
eine Thema, das hier vielleicht für viele weniger wichtig ist, aber ich bin trotzdem mal gespannt auf Eure Meinungen:
Mir fällt bei eBay zunehmend auf, wie sich Händler und "scheinprivate" Verkäufer Wettbewerbsvorteile verschaffen, indem sie LQ (und manchmal vielleicht auch Mengen, die kein LQ mehr sind) mit HERMES versenden.
Auszug aus der HERMES AGB:
" 4.2. Nicht im Rahmen des Hermes PrivatPaketService angenommen werden: 4.2.1. Sendungen, deren Beförderung gegen gesetzliche oder behördliche Verbote verstößt, deren Beförderung oder Lagerung nationalen oder internationalen Gefahrgutvorschriften unterliegen"
Hier ist die Rede von Hermes PrivatPaketService, das gilt aber wohl nur für Kunden, die keinen Vertrag mit HERMES haben. Was für gewerbliche Vertragskunden gilt, ist bei HERMES nicht zu finden. Das führt alles zu weiteren Fragen: selbst wenn es für gewerbliche Anbieter andere Konditionen gibt, die Pakete werden doch wohl überwiegend oder nur von ungelernten / angelernten Fahrern in deren Privatfahrzeugen ausgefahren?
Im Onlineshop eines großen Versandhandels finde ich jedenfalls den Hinweis, daß HERMES überhaupt kein Gefahrgut versenden würde. Der Betreiber des Shops hat dort eine ganze Seite, wo er dauarf hinweist, wie und warum seine Transportkosten etwas höher sind als bei Mitbewerbern, die Gefahrgut per HERMES versenden.
Vielleicht weiß ja hier im Forum jemand Genaueres über HERMES Konditionen für gewerbliche Versender?
Zurück zum Thema eBay-Angebote. Ich finde es schon erstaunlich, was angeblich private oder "scheinprivate" Verläufer als Hermes Paket (versichert)und mit dem Hinweis "Verkauf von Privat unter ausschluß jeglicher Garantie,Rückgaberecht,Gewährleistung..!" anbieten.
Z.B. der User X, rund 500 Verkäufer, angemeldet als privater Verkäufer. Bei dem gehen jede Woche kiloweise Zinkstaubfarben, lösemittelhaltige Lacke und Verdünner über die Theke. Versand ist immer "Hermes Paket (versichert)". X verkauft Gebinde von 5 und 10 Liter, Verdünner packt er auch in 5 Litern bei. Alles Material der Gefahrgutklasse 3 Gruppe III, UN 1263.
Getoppt wird der nur noch von Verkäufer Y, auch als privater Verkäufer angemeldet. Bei Y werden lösemittelhaltige Lacke Gruppe 3, Klasse 3 immer gleich in noch größene Mengen verkauft, meistens 12 bis 21 Liter, natürlich auch mit HERMES verschickt.
Der gewerbliche Anbieter XY hat so wenig Verkäufe über eBay, daß er sicherlich keinen Vertrag mit HERMES hat. Verschickt pro Woche nicht mal 2 Pakete. Darunter aber Sprühdosen UN 1950 - die werden bei eBay nie einzeln, sondern mindesten imt Doppel- und Dreierpack angeboten, einige Produkte, zu denen ich die Sicherheitsdatenblätter im Web nicht finden kann, aber vermutlich mit UN 1139 und UN 2920 o.ä. gekennzeichnet werden müssen.
Schon sehr traurig, wenn man sich die Angebote einer gewerblichen Verkäuferin ansieht. Ihre Angebote und Ihr Shop machen den Eindruck, daß hier evtl. jemand ein Nebengewerbe betreibt, umsatzmäßig auch nicht der Renner und etl. lagert auch noch alles im Keller des Einfamilienhauses. Ein Gemischtwarenangebot von Dingen für Heim und Haus, von harmlosen Sachen wie Gardinen und Dübel bis bin zur Bauchemie. Zur Bauchemie und anderen chemischen Produkten schreibt die Dame auch immer brav, das sie kein Fachhandel ist, kann sie nur begrenzte Aussagen dazu machen. Die Dame bietet auch Gebinde von 5 Liter an. Das Sicherheitsdatenblatt zu dem Produkt kann ich auch nicht finden, das Produkt selbst ist mir nicht ausreichend bekannt, aber vergleichbare Produkte fallen in die ADR Klasse 9, im technischen Datenblatt, das man im Web finden kann, sind die R und S Sätze aufgeführt, die auch auf eine Einstufung die ADR Klasse 9 vermuten lassen. Wenn das Produkt ähnlich eingestuft wird wie ein mir bekanntes Wettbewerbsprodukt und die Dame auch mal zwei oder drei 5 Liter Kanister gleichzeitig verschickt - sie sagt ja, sie hat keinen Plan von dsen Inhalten - wäre das z.B. beim Versand mit DPD kein LQ mehr.
Ein anderer gewerblicher Anbieter, nennen wir den XX. XX hat wahrscheinlich auch keinen Beförderungsvertrag (ca. 500 Verkäufe in 3 Jahren, also ca. 10 Pakete pro Woche) erwähnt in seinen Angeboten, daß man die Ware zum HERMES Paketshop fahren muß, und bietet natürlich auch als Versand "Hermes Paket (versichert)" an. Zum Versand kommen Sprühdosen UN 1950 und Abbeizer, wahrscheinlich UN 1719, ADR Klasse 8, Gruppe II.
Man kann wirklich nur staunen, wenn an sich mal eine halbe Stunde durch die eBay Angebote der Kategoerie Heimwerker klickt, was da alles mit Hermes und garantiert versichert! verschickt wird, weitere Funde von heute:
Privatanbieter, hat 100 Lackdosen UN 1263 im Keller.
Gewerbliche Anbieter, der mit allem möglichen handelt und dem sich auch alle Fachkenntnisse fehlen, ebenfalls nur weniger Verkäufe, daß man bei dem einen Transportvertrag mit HERMES ausschließen kann: Sprühdosen, Produkte der Klassen 3 und 8 und Kupferpaste UN 3077 ADR Klasse 9 Gruppe III.
Wer noch länger stöbert, findet noch mehr, auch in der Rubrik Kosmetika gehen jede Menges Haarsprays UN 1950 von privat über die Theke und werden mit HERMES verschickt.
Mfg
|
|
Re: Gefahrguttransport LQ mit HERMES + Ebay Verkäu
[Re: easyrider]
#6786
13.07.2008 08:16
|
Registriert: Jun 2008
Beiträge: 34
Marisa Somo
Spezi
|
Spezi
Registriert: Jun 2008
Beiträge: 34 |
Guten Morgen, meine Meinung dazu ist, dass sich die Verkäufer u.a. als privat deklarieren, weil sie
1.1.3.1 a) - Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern -
glauben anwenden zu können, und sich weiter nicht darum kümmern. Und ich nehme an, dass sie die Ware überhaupt nicht als ADR deklarieren, wenn sie sie zur Beförderung übergeben, nicht einmal als begrenzte Menge. LG Marisa
|
|
Re: Gefahrguttransport LQ mit HERMES + Ebay Verkäu
[Re: Marisa Somo]
#6787
13.07.2008 08:37
|
Registriert: Mar 2008
Beiträge: 188
UBurkhard
Veteran
|
Veteran
Registriert: Mar 2008
Beiträge: 188 |
meine Meinung dazu ist, dass sich die Verkäufer u.a. als privat deklarieren, weil sie 1.1.3.1 a) .... glauben anwenden zu können, und sich weiter nicht darum kümmern. Und ich nehme an, dass sie die Ware überhaupt nicht als ADR deklarieren, wenn sie sie zur Beförderung übergeben, nicht einmal als begrenzte Menge. Hallo und guten Morgen. Der Meinung bin ich auch. Es ist nur so, das DHL in der letzten Zeit häufiger Pakete kontrolliert und entsprechende Sendungen, die nicht den Vorgaben entsprechen, zurückweist. Ich kenne derzeit neben DHL nur zwei Paketdienste, die Gefahrgut (nach ADR 3.4)zum Versand zulassen, und die sind nicht gerade "günstig".
Mit besten Grüßen
Udo Burkhard
|
|
Re: Gefahrguttransport LQ mit HERMES + Ebay Verkäu
[Re: Marisa Somo]
#6788
13.07.2008 21:50
|
Registriert: Jul 2008
Beiträge: 11
easyrider
OP
Mitglied
|
OP
Mitglied
Registriert: Jul 2008
Beiträge: 11 |
Und ich nehme an, dass sie die Ware überhaupt nicht als ADR deklarieren, wenn sie sie zur Beförderung übergeben, nicht einmal als begrenzte Menge. LG Marisa Hallo Marisa, das nehme ich auch an. Wobei noch die Frage offen bleibt, ob es Unwissenheit oder Absicht ist. Mit UN Nummern oder auch nur mit anderen Hinweisen beklebte Kartons weist HERMES nach meinen eigenen Erfahrungen nämlich wirklich ab. Beispiele: Wir haben 2006 oder 2005 einige Pakete mit HERMES verschickt. Das waren private Verkäufe, für die ich DPD nicht nutzen kann, denn da habe ich immer mein Firmenlabel drauf. In einem Fall waren Pfeile mit OBEN und dem Hinweis HIER ÖFFNEN drauf, ich glaube, da waren PC Teile drin, die man besser von oben auspackt. Das Ganze war mehr als Hinweis an den Käufer gedacht. Das wurde schon abgewiesen mit dem Hinweis, es wären besondere Transportbedingungen, die die AGB auch ausschließt. Im anderen Fall hatten wir gebrauchte Kartons benutzt und vergessen die UN 1263 und 1950 abzukleben. 2 Tage später rief der Inhaber des Paketshops an, wir wollten das wieder abholen, das Depot habe es zurück geschickt. Kontrolliert wird also durchaus, aber nicht immer. Wir hatten damals viel privat entrümpelt und einige Pakete mit UN Deklarationen gingen durch. Aber auch aktuell gehen noch einige Sendungen durch. Evtl. weil man nur Stichproben macht und die Leute am Band und die Verlader sich nicht auskennen? Ich meine damit Rücksendungen von Kunden an uns. Privaten Endverbrauchern legen wir zwar immer einen Zettel bei, mit welchem Paketdienst sie zurück senden dürfen und mit welchem nicht, aber das juckt die natürlich auch nicht. MfG
|
|
Re: Gefahrguttransport LQ mit HERMES + Ebay Verkäu
[Re: Marisa Somo]
#6789
14.07.2008 08:57
|
Registriert: Jul 2006
Beiträge: 159
Andreas_A
Veteran
|
Veteran
Registriert: Jul 2006
Beiträge: 159 |
Hallo Marisa,
ich glaube, viele denken gar nicht so weit, dass sie sich über das Thema Gefahrgut Gedanken machen.
Der Hintergrund, dass sich viele als "Privatverkäufer" bezeichnen, liegt m.E. eher darin begründet, dass Garantie/Gewährleistung ausgeschlossen werden und dass die Einnahmen nicht versteuert werden.
Dass dann Gefahrgut "einfach so" verschickt wird, ist nur noch das Tüpfelchen aufs i.
Viele Grüße, Andreas Arnold
|
|
Re: Gefahrguttransport LQ mit HERMES + Ebay Verkäu
[Re: easyrider]
#6790
14.07.2008 09:01
|
Registriert: Jul 2006
Beiträge: 159
Andreas_A
Veteran
|
Veteran
Registriert: Jul 2006
Beiträge: 159 |
Tja, was soll man sagen?
Ebay und Onlineshops im Allgemeinen sind eine Fundgruber für Behörden - was da an Verstößen gegen das ChemG (Auslobung der Produkte und Lagerung) und die Gefahrgutvorschriften betrieben wird, geht kaum auf die berühmte Kuhhaut.
Leider wird da nicht oder nicht konsequent genug kontrolliert.
Viele Grüße, Andreas Arnold
|
|
Re: Gefahrguttransport LQ mit HERMES + Ebay Verkäufer
[Re: easyrider]
#6791
14.07.2008 12:23
|
Registriert: Jun 2003
Beiträge: 382
Rupert
Großmeister
|
Großmeister
Registriert: Jun 2003
Beiträge: 382 |
Hallo ! Die Paketdienste sind gewerbliche Beförderer und keine privaten. Aus meiner Sicht können Paketdienst darum sich nie auf 1.1.3.1. a) berufen. Ob der Absender oder Empfänger eine Privatperson ist, ist unerheblich (Siehe Definition "Unternehmen" im ADR).
Da aber es einer privaten Person es nicht zumutbar ist das ADR zu kennen, kann er seine Informationspflicht nicht nachkommen. Welche Daten sind also für den Beförderer(=Paketversand) vertrauenswürdig?
Eine "private" Person die 500 x 5 Liter Farbe anbietet? Das lässt schon sehr an Glaubhaftigkeit der Privatperson zweifeln. Der Hinweis dass jegliche Haftung ausgeschlossen wird, klingt auch schön - unterliegt aber troztdem Auslegungskriterien.
Die Dunkelziffer von Gefahrgütern beim Paketversand schätze ich auch sehr hoch ein - es wird wohl oder übel von allen hingenommen - bis wirklich mal ein schwerer Unfall passiert. Welche Lösungsansätze bieten z.B. die Behörden an?
Lieben Gruß Rupert
Have a nice day!
|
|
Re: Gefahrguttransport LQ mit HERMES + Ebay Verkäufer
[Re: Rupert]
#6792
14.07.2008 12:55
|
Registriert: Jul 2002
Beiträge: 122
Susann Miller
Profi
|
Profi
Registriert: Jul 2002
Beiträge: 122 |
Hallo,
der Meinung von Rupert kann ich mich nur anschließen. In 1.1.3.1.a) heißt es ausdrücklich: " Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden ". Die Beförderung wird aber durch einen gewerblichen Paketdienstleister durchgeführt!
Ich bin allerdings der Meinung, dass es zwar einer Privatperson nicht zumutbar ist, das ADR zu kennen, jedoch verlangt werden kann, die AGB des jeweiligen Paketdienstleisters zu lesen. Bei Hermes heißt es eindeutig: " Nicht im Rahmen des Hermes PrivatPaketService angenommen werden: Sendungen, deren Beförderung gegen gesetzliche oder behördliche Verbote verstößt, deren Beförderung oder Lagerung nationalen oder internationalen Gefahrgutvorschriften unterliegen.. .". Ich bin der Meinung, dass es einer "Privatperson" durchaus zuzumuten ist, in Erfahrung zu bringen, ob die zu versendenden Produkte den Gefahrgutvorschriften unterliegen, insbesondere dann, wenn diese in größeren Mengen oder häufiger Anzahl versandt werden!
UNWISSENHEIT SCHÜTZT BEKANNTLICH VOR STRAFE NICHT!
Allerdings, wenn nicht kontrolliert wird, sowohl seitens der Paketdienstleister selbst, wie auch der Behörden, wird sich wohl wie von Rupert schon angedeutet, an der derzeitigen Praxis nichts ändern und die ebay-Anbieter höhere Umsätze erzielen, die Ihre Ware zu Lasten der Sicherheit, als "einfaches Paket" versenden. Die ehrlichen sind, wie so oft, die Dummen.
Herzliche Grüße Susann Miller
|
|
Re: Gefahrguttransport LQ mit HERMES + Ebay Verkäu
[Re: Susann Miller]
#6793
14.07.2008 13:54
|
Registriert: Jul 2006
Beiträge: 159
Andreas_A
Veteran
|
Veteran
Registriert: Jul 2006
Beiträge: 159 |
Allerdings, wenn nicht kontrolliert wird, sowohl seitens der Paketdienstleister selbst, wie auch der Behörden, wird sich wohl wie von Rupert schon angedeutet, an der derzeitigen Praxis nichts ändern Nun ja, die Paketdienste würden sich praktisch selbst lahm legen, wenn sie anfangen würden, sich intensiver mit dem Thema Gefahrgut zu befassen. Oder sie müssten konsequenterweise den Transport von Gefahrgut ausschließen. In den AGB finden sich ja häufiger Aussagen zu Gefahrgütern, die transportiert werden sollen und zu denen, die ausgeschlossen werden. In der Praxis werden die Pakete aber doch eher "in loser Schüttung" ohne Sicherung und ohne Beachtung von Ausrichtungspfeilen transportiert. Üblicherweise haben die Fahrer auch keinen "ADR-Führerschein", also ist nur begrenzte Menge oder nach 1.1.3.6 möglich - nur welcher Fahrer kontrolliert letzteres und addiert vor jeder Zuladung Punkte? Viele Grüße, Andreas Arnold
|
|
Re: Gefahrguttransport LQ mit HERMES + Ebay Verkäu
[Re: Marisa Somo]
#6794
14.07.2008 15:28
|
Registriert: Oct 2003
Beiträge: 390
Kay Schmauder
Großmeister
|
Großmeister
Registriert: Oct 2003
Beiträge: 390 |
Hallo mit einander!
Ich sehe es als sehr problematisch an, Gefahrgut im Postverkehr überhaupt zuzulassen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/mad.gif" alt="" />
Die UPU (Weltpostverband) sagt, mit einigen Ausnahmen, Gefahrgut im Postverkehr ist verboten, natürlich können die einzelnen Unternehmen ihr eigenes Süppchen kochen. Und gerade das ist das Problem. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" />
Im internationalen Postversand ist der Transport von Gefahrgut verboten. Bsp.: Ein Ersatzbehälter mit Feurzeugbenzin darf ich nicht von "D - Lindau" nach "A - Bregenz" mit der Post befördern. Postweg: LI Post - Verteilzentrum MM - Verteilzentrum Dornbirn - Bregenz (alles mit LKW)
Ich darf das gleiche Teil (100 ml Kl. 3, II) aber nach Hamburg versenden. Postweg: LI Post - Verteilzentrum MM - Verteilzentrum München - Verteilzentrum HH - Hamburg Empf. (Hier ist der Transport von MUC bis HAM mit dem Flugzeug).
Der Versender hat nichts falsch gemacht, da er einen normalen Postauftrag bemacht hat und keinen Luftpostauftrag.
Seis drum...
Ich denke aber, dass der Ebay Verkäufer sich über UPU, ADR ICAO T.I. und was es sonst noch so gibt keine Gedanken macht. Geschweigedenn je was von einer AGB eines Post- oder Paketdienstes gesehen hat. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Viele Grüße vom Bodensee
Kay Schmauder Gefahrgutbüro Schmauder
|
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
|