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industrielle Lagerung von Gefahrgut #6733 04.07.2008 12:18
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Horst-Kevin Offline OP
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Hallo miteinander

ich suche eine Regelung oder ein Gesetz das vorschreibt, wie Gefahrgut industriell gelagert werden muss. Ich hab mehrere sachen gefunden aber weiß nie was jetzt auf meinen Fall zutrifft. Es geht z.B. darum methanol zu lagern in der Größenordnung von bis zu 20 Tonnen. Außerdem die Lagerung von Propan Butan.
Kann mir da jemand helfen??? Ist wichtig für mich.

Gruß, jayms

Re: industrielle Lagerung von Gefahrgut [Re: Horst-Kevin] #6734 04.07.2008 12:35
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Ritchie Offline
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Hallo,

nur mal zur Abgrenzung:

Soll Gefahrgut gelagert werden oder handelt es sich um eine Transportunterbrechung?

Interessanter Ansatz:
Gefahrgut kann nicht gelagert werden; es wird bei Lagerung schlagartig zu Gefahrstoff. Und dann schlagen diverse Gesetze zu (BImSchG + BImSchVen, TRGS, TRbF, VAwS, ggf. Druchbehälter VO und und und).
Einen guten Einstieg bietet das VCI-Lagerkonzept, speziell Zusammenlagerung verschiedener gefährlicher Stoffe.

Gruß

R.

Re: industrielle Lagerung von Gefahrgut [Re: Horst-Kevin] #6735 04.07.2008 12:37
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Matthias Offline
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Hallo!

Bei der Lagerung spricht man nicht mehr von Gefahrgut, sondern von Gefahrstoffen. Die allgemeinen Vorschriften zum Umgang und zur Lagerung von Gefahrstoffen findet man in der Gefahrstoffverordnung.
Der einfachheit halber: hier
ist der Link zum .pdf .
Ich hoffe, das hilft. Viele Grüße,

Matthias


... und dann gibt´s da noch die Ausnahme zu der Ausnahme ...
Re: industrielle Lagerung von Gefahrgut [Re: Horst-Kevin] #6736 07.07.2008 08:18
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Gitta Krämer Offline
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Hallo,

ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen. Aber Vorsicht, bei Propan und Butan ist man auch ganz schnell in der 4. BImSchV und hat eine genehmigungsbedürftige Anlage nach Bundesimmissionsschutzgesetz. Schau mal in die 4. BImSchV, 9.

Grüße aus Brandenburg
Gitta Krämer

Re: industrielle Lagerung von Gefahrgut [Re: Matthias] #6737 07.07.2008 11:31
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Horst-Kevin Offline OP
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Erstmal vielen dank für die schnelle Antwort.
In diesem Lager sollen Gefahrstoffe zwischengelagert werden. Sie kommen an, lagern für etwa zwei Monate und werden weiter transportiert. Müssen da jetzt noch weitere Gesetze beachtet werden ausser der Gefahrstoffverordnung?
Vielen Dank im Vorraus

PS: Giebt es nicht eine Instanz an die man sich wenden kann für sowas? Irgendwer muss doch dafür zuständig sein, oder???

Zuletzt bearbeitet von Horst-Kevin; 07.07.2008 11:44.
Re: industrielle Lagerung von Gefahrgut [Re: Horst-Kevin] #6738 07.07.2008 12:08
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Ritchie Offline
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Hallo,

natürlich müssen noch (jede Menge) anderer Gesetze beachtet werden, alles in Abhängigkeit von der gelagerten Menge.

Kleiner Auszug gefällig:
- Baurecht (Gebäude, Brandschutz, Baugebiete)
- Wasserrecht, speziell VAwS und Entwässerung
- Bundesimmisionsschutzgesetz incl. BImSchVerordnungen
- ggf. Abfallrecht

Dummerweise gibt es keine Einzelbehörde, die für alle Rechtsbereiche zusändig ist. Am besten man geht zu der Behörde, die die BImSchG-Anlagen genehmigt. Wenn man eine BImschG-Anlage baut kümmern die sich um die Einbindung der restlichen Behörden. Wenn keine BImSchG-Genehmigung erforderlich ist (Stoff- und Mengenabhängig) muß man die zusändigen Behörden einzeln "abklappern".

Viel Spaß

R.

Re: industrielle Lagerung von Gefahrgut [Re: Horst-Kevin] #6739 07.07.2008 15:43
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Gitta Krämer Offline
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Hallo,

eine Instanz für alles wäre doch viel zu einfach. Leider wird sich da auch mit dem neuen Umweltgesetzbuch nichts ändern.

Kleiner Tip. Wenn ihr wißt, was und wieviel ihr wovon lagern wollt, einen Fachmann fragen. Der TÜV oder auch andere Sachverständige helfen da bestimmt. Allerdings nicht für lau. Behörden würde ich nicht gleich zu Anfang fragen. Die kriegen dann oft lange Ohren und hören das Gras wachsen. Wenns aber gar nicht anders geht, dann an die ran. Aber auch denen muß man vorher sagen, was und wieviel und wie und wo. Und alles schriftlich, auch zur eigenen Sicherheit.

Grüße aus Brandenburg
Gitta Krämer


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