Beförderung von Batterien
#6725
03.07.2008 10:36
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AchimB
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Ein Kunde will neue gefüllte Batterien als begrenzte Mengen versenden. Da dies bei Batterien als UN 2794 durch LQ0 nicht möglich ist, wurde folgender Trick versucht. Versand von UN 2796 Batterieflüssigkeit als LQ 22 mit der Batterie als Innengefäß. Weiß jemand, ob dies zulässig ist bzw. gibt es Argumente dafür, dies nicht zuzulassen. Vielen Dank <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
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Re: Beförderung von Batterien
[Re: AchimB]
#6726
03.07.2008 11:03
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Susann Miller
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Hallo Achim,
meine Meinung: ist ein Stoff oder Gegenstand namentlich genannt, was ja auf die Batterien offensichtlich zutrifft, muss dieser unter der entsprechenden UN-Nummer transportiert werden!
Sommerliche Grüße aus Bayern Susann Miller
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Re: Beförderung von Batterien
[Re: AchimB]
#6727
03.07.2008 12:26
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Ritchie
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Hallo,
was spricht gegen SV 598? Und damit kein Gefahrgut.
Gruß R.
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Re: Beförderung von Batterien
[Re: Ritchie]
#6728
03.07.2008 13:10
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AchimB
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Hallo Susann, Hallo Ritchie,
zunächst einmal vielen Dank <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />für die prompten Antworten. Der Ansatz mit dem namentlich genannten Gegenstand gefällt mir, damit lässt sich etwas anfangen. SV 598 ist nicht anwendbar, da der Umschlag in KEP-Betrieben über eine Förderanlage erfolgt und damit rutschen und umfallen nicht verhindert werden kann.
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Re: Beförderung von Batterien
[Re: AchimB]
#6729
03.07.2008 13:50
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Wolfgang
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Hallo Achim B,
ich denke die SV 598 kann genutzt werden. Der Umgang mit den Batterien auf den Förderbändern gehört nicht zum Transport im Sinne der Gefahrgutvorschriften. Aber bei dem eigentlichen Gefahrguttransport (im öffentlichen Verkehrsraum) muss sowieso die Ladungssicherung etc. eingehalten werden. Damit ist ein Teil der Bedingungen von SV 598 erfüllt. Wäre dem nicht so, dürfte der Transport - auch bei Betrachtung von STVO und STVZO - nicht starten.
Freundliche Grüße Wolfgang
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Re: Beförderung von Batterien
[Re: Wolfgang]
#6730
04.07.2008 09:05
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AchimB
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Hallo Wolfgang,
vielen Dank für das feedback. Vielleicht sollte ich mich dahingehend outen, dass ich eigentlich Argumente suche, um den Transport von Batterien ablehnen zu können. Oder zumindest den Kunden dazu zu bringen, die Batterien so zu verpacken, dass wirklich nichts passieren kann.
Gruß
Achim
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Re: Beförderung von Batterien
[Re: AchimB]
#6731
04.07.2008 09:53
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Matthias
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Hallo erstmal!
Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich hier der Lächerlichkeit preisgebe - was sind denn "KEP-Betriebe" ??
Also, ich bin ebenfalls davon überzeugt, dass eine Batterie als gefährlicher Gegenstand nicht einfach zu einer Innenverpackung umdeklariert werden kann, denn sie ist keine Verpackung. Die Batterie ist durch ihre elektrischen Leitungen und Kontakte eben nicht Verpackung, also "Behältnis" (vgl. Begriffsbestimmung 1.2.1 ADR). Sie ist als ganzes ein gefährlicher Gegenstand. Die einzige Möglichkeit, sich beim Transport von den Vorschriften des ADR zu befreien, sehe ich in der Sondervorschrift 598.
Viele Grüße,
Matthias
... und dann gibt´s da noch die Ausnahme zu der Ausnahme ...
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Re: Beförderung von Batterien
[Re: Matthias]
#6732
04.07.2008 10:57
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AchimB
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Hallo Matthias,
zur Info KEP steht für Kurier-, Express- und Paketdienst.
Vielen Dank für Deine Meinung bzgl. Batterie als Verpackung. Die SV 598 will ich nicht anwenden, da es mir zu gefährlich ist, dass Batterien, die ja nicht dicht verschlossen sind, einfach in einen Karton verpackt, unsere Mitarbeiter gefährden respektive die Bandanlagen versauen.
Gruß Achim
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